Gesetzesaktualisierungen

323 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 41-50 von 323

76 Paragrafen zu Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz (Allg GAG) aktualisiert


§ 1 Allg GAG

(1)Absatz einsIn die Grundbücher sind alle Liegenschaften mit Ausnahme jener aufzunehmen, die den Gegenstand eines Eisenbahnbuches oder Bergbuches bilden.(2)Absatz 2Das öffentliche Gut (§ 287) und das Gemeindegut (§ 288 a. b. G. B.) sind auf Antrag in das Grundbuch aufzunehmen. Zur Antragstellung... mehr lesen...


§ 2 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Grundbuchseinlagen je einer Katastralgemeinde bilden zusammen ein Hauptbuch.(2)Absatz 2Im Bedarfsfalle sind Ergänzungsbände, und zwar für jedes Hauptbuch abgesondert, anzulegen. mehr lesen...


§ 3 Allg GAG

Paragraph 3, Zu jedem Hauptbuch ist eine Mappe zu führen, die lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften bestimmt ist. mehr lesen...


§ 4 Allg GAG

Paragraph 4, Eine Grundbuchseinlage hat nur einen Grundbuchskörper zu enthalten. mehr lesen...


§ 5 Allg GAG

(1)Absatz einsEin Grundbuchskörper kann aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen. Grundstücke im Sinne dieses Bundesgesetzes sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermessungsgesetzes als solche im Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeich... mehr lesen...


§ 6 Allg GAG

(1)Absatz einsJede Grundbuchseinlage besteht aus dem Gutsbestandsblatte, dem Eigentumsblatte und dem Lastenblatte.(2)Absatz 2Bei Grundbuchskörpern, die im Miteigentume mehrerer Personen stehen, können für die einzelnen Miteigentumsanteile, ferner bei materiell geteilten Häusern für die einzelnen ... mehr lesen...


§ 7 Allg GAG

(1)Absatz einsDas Gutsbestandsblatt hat anzugeben:1.Ziffer einsdie Bestandteile des Grundbuchskörpers;2.Ziffer 2die mit dem Eigentumsrecht an dem Grundbuchskörper oder an einem Teile des Grundbuchskörpers verbundenen dinglichen Rechte und radizierten Gewerbe;3.Ziffer 3alle Änderungen, die den Gut... mehr lesen...


§ 8 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Bezeichnung der Bestandteile eines Grundbuchskörpers hat mit den Angaben des Grundkatasters und der Grundbuchsmappe übereinzustimmen.(2)Absatz 2Ist ein Grundbuchskörper unter einer bestimmten Benennung allgemein bekannt, so ist sie in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes anzug... mehr lesen...


§ 9 Allg GAG

Paragraph 9, Wird eine Grunddienstbarkeit in der Einlage des dienenden Gutes eingetragen, so ist dies sowie jede Änderung einer solchen Eintragung von Amts wegen in dem Gutsbestandsblatte des herrschenden Grundstückes ersichtlich zu machen. mehr lesen...


§ 10 Allg GAG

(1)Absatz einsDas Eigentumsblatt hat das Eigentumsrecht sowie die Beschränkungen anzugeben, denen der Eigentümer für seine Person in der freien Vermögensverwaltung oder - mit Ausnahme der Belastungs- und Veräußerungsverbote (§ 11, Absatz 2) - in der Verfügung über den Grundbuchskörper oder einen ... mehr lesen...


§ 11 Allg GAG

(1)Absatz einsDas Lastenblatt hat alle eine Liegenschaft belastenden dinglichen Rechte sowie die an den eingetragenen Rechten erworbenen Rechte und die sie treffenden Beschränkungen, ferner Wiederkaufs-, Vorkaufs- und Bestandrechte und solche Beschränkungen in der Verfügung über den Grundbuchskör... mehr lesen...


§ 12 Allg GAG

(1)Absatz einsBei Liegenschaften, die öffentliches Gut sind, ist in dem Eingentumsblatte nur die Eigenschaft der Liegenschaft als öffentliches Gut ersichtlich zu machen, sofern nicht der Eigentümer überdies seine Eintragung beantragt.(2)Absatz 2Zur Eintragung des Eigentumes und von Privatrechten ... mehr lesen...


§ 14 Allg GAG A. Organe

(1)Absatz einsDie Anlegung des Grundbuches kommt unter der unmittelbaren Aufsicht des Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz einem Richter des Gerichtes zu, das zur Führung des anzulegenden Grundbuches zuständig ist. Soweit hienach ein Gerichtshof berufen ist, kann er die Rechtshilfe der Be... mehr lesen...


§ 15 Allg GAG

Paragraph 15, Bei den Verhandlungen mit Parteien ist ein beeideter Schriftführer beizuziehen. mehr lesen...


§ 16 Allg GAG B. Verfahren.

§ 16.Paragraph 16, Als Behelfe für die Vorarbeiten zur Anlegung des Grundbuches dienen die Eintragungn des alten Grundbuches, der Grundkataster, die von den Parteien etwa beigebrachten oder von Behörden zur Verfügung gestellten Grundbuchsauszüge, Gerichtsbeschlüsse, Urkunden und Aktenstücke sowie... mehr lesen...


§ 17 Allg GAG

Paragraph 17, Die Parteien sind berechtigt, von ihnen angefertigte Entwürfe der Grundbuchseinlagen, die mit den Urschriften oder mit beglaubigten Abschriften der erforderlichen Grundbuchsauszüge, Gerichtsbeschlüsse und Urkunden belegt sind, dem Gerichte zu überreichen. mehr lesen...


§ 18 Allg GAG

Paragraph 18, Soweit die in Aktenstücken des Gerichtes oder anderer Behörden, insbesondere der Agrarbehörden, in Grundbuchsauszügen oder vorgelegten Urkunden enthaltenen Angaben über die von Amts wegen zu berücksichtigenden Rechte und Tatsachen ausreichen, um die Entwürfe der Grundbuchseinlagen z... mehr lesen...


§ 19 Allg GAG

(1)Absatz einsDer mit der Anlegung des Grundbuches betraute Richter hat, die im § 18 erwähnten Fälle ausgenommen, nach Anfertigung der nötigen Verzeichnisse und Auszüge auf Grund der in den §§ 16 und 17 angeführten Behelfe die erforderlichen Erhebungen, und zwar in der Regel in der Katastralgemei... mehr lesen...


§ 20 Allg GAG

(1)Absatz einsFür die vorzuladenden Besitzer, die nicht eigenberechtigt sind, sowie für Personen, an welche die Vorladung nicht zugestellt werden kann, weil sie unbekannten Aufenthaltes sind, oder an die sie nur in umständlicher Weise zugestellt werden könnte, weil sie sich in einem Staat aufhalt... mehr lesen...


§ 21 Allg GAG

Paragraph 21, Den Erhebungen können, wo dies zweckmäßig erscheint, zwei von der Gemeindevorstehung gewählte, der Ortsverhältnisse kundige Personen als Vertrauenspersonen beigezogen werden. mehr lesen...


§ 22 Allg GAG

Paragraph 22, Die Erhebungen haben zum Gegenstande:1.Ziffer einsdie Richtigkeit und Vollständigkeit der vorbereiteten Behelfe und der Mappe zu prüfen und die etwa notwendigen Berichtigungen zu veranlassen;2.Ziffer 2zu untersuchen, welche Grundstücke für sich allein selbständige Grundbuchskörper z... mehr lesen...


§ 23 Allg GAG

Paragraph 23, Der mit der Anlegung des Grundbuches betraute Richter kann den Eigentümer oder sonstige Personen über die Lasten und Beschränkungen, insbesondere über die Hypothekarrechte, als Zeugen unter Eid vernehmen. Die Aussage kann aus dem im § 321, Z 2, Z P. O. bezeichneten Grunde nicht verw... mehr lesen...


§ 24 Allg GAG

Paragraph 24, Die Beteiligten sind zur Vorlegung der in ihren oder ihrer Vertreter Händen befindlichen Schriftstücke, Grundbuchsauszüge, Gerichtsbeschlüsse oder Urkunden in Urschrift oder Abschrift, soweit sie zur Anlegung des Grundbuches notwendig sind, verpflichtet und können hiezu nach den Vor... mehr lesen...


§ 25 Allg GAG

(1)Absatz einsKönnen die von den Parteien aufgestellten Behauptungen oder Ansprüche nicht in überzeugender Weise dargetan werden, so ist der letzte tatsächliche Besitz zu ermitteln und das Ergebnis dieser Untersuchung allen späteren Amtshandlungen zugrunde zu legen.(2)Absatz 2Läßt sich nicht in ü... mehr lesen...


§ 26 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Ergebnisse der Erhebungen sind nebst allen wesentlichen Erklärungen der Parteien in einer Verhandlungsschrift niederzulegen.(2)Absatz 2Die Verhandlungsschrift ist von den Gerichtspersonen und den etwa beigezogenen Vertrauenspersonen zu unterzeichnen.(3)Absatz 3Die von den einzel... mehr lesen...


§ 27 Allg GAG

Paragraph 27, Nach Beendigung der Erhebungen sind die Entwürfe der Grundbuchseinlagen zu verfassen. Hiebei können die von den Parteien gemäß § 17 vorgelegeten Entwürfe verwendet werden. Nach Beendigung der Erhebungen sind die Entwürfe der Grundbuchseinlagen zu verfassen. Hiebei können die von den... mehr lesen...


§ 28 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Entwürfe der Grundbuchseinlagen sind nebst den Erhebungsakten und der Mappe, wenn möglich in der betreffenden Katastralgemeinde, durch mindestens 30 Tage zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.(2)Absatz 2Zeit und Ort der Auflegung sind durch eine Kundmachung zu verlautbaren. mehr lesen...


§ 29 Allg GAG

(1)Absatz einsEinwendungen gegen die Entwürfe der Grundbuchseinlagen können sowohl bei dem Gerichte, das zur Führung des anzulegenden Grundbuches zuständig ist, als auch bei dem mit der Anlegung des Grundbuches betrauten Richter innerhalb der im § 28, Absatz 1, bezeichneten Frist mündlich oder sc... mehr lesen...


§ 30 Allg GAG

(1)Absatz einsNach Beendigung der im § 29 angeführten Verhandlungen sind die Akten durch den Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz zu prüfen, ob bei den Erhebungen in gesetzmäßiger Weise vorgegangen wurde.Nach Beendigung der im Paragraph 29, angeführten Verhandlungen sind die Akten durch d... mehr lesen...


§ 31 Allg GAG C. Inhalt der Grundbuchseinlagen.

(1)Absatz einsBei der Bildung der Grundbuchskörper (§ 22, Z 2) sind Liegenschaften, die demselben Eigentümer gehören, zu einem Grundbuchskörper zu vereinigen, wenn nicht wirtschaftliche Gründe die Bildung mehrerer Grundbuchskörper als zweckmäßig erscheinen lassen oder der Eigentümer aus anderen G... mehr lesen...


§ 32 Allg GAG

(1)Absatz einsIn die Grundbuchseinlagen der Liegenschaften, die schon in einem Grundbuch eingetragen waren, sind die diese Liegenschaften betreffenden Eintragungen aufzunehmen, soweit sie aus dem Grundbuche selbst, durch urschriftlich oder in beglaubigter Abschrift vorliegende Grundbuchsauszüge, ... mehr lesen...


§ 33 Allg GAG

Paragraph 33, Wurde eine bisher im Grundbuche nicht eingetragene Last in dem im § 22, Z 3, bezeichneten Fall ermittelt, so ist sie nach den von Amts wegen zu übertragenden Lasten einzutragen. Wurde eine bisher im Grundbuche nicht eingetragene Last in dem im Paragraph 22,, Ziffer 3,, bezeichneten ... mehr lesen...


§ 34 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Einlage für einen Grundbuchskörper, dessen Bestandteile in mehreren Katastralgemeinden liegen, ist in das Grundbuch der Katastralgemeinde aufzunehmen, in welcher sich der Hauptbestandteil befindet, worüber im Zweifel die Angabe des Besitzers entscheidend ist.(2)Absatz 2In sinnge... mehr lesen...


§ 35 Allg GAG

(1)Absatz einsDie gemäß § 30, Absatz 3, verfaßten Grundbuchseinlagen sind dem Oberlandesgerichte vorzulegen, das den Tag festsetzt, mit dem sie als Grundbuch zu behandeln sind (Tag der Eröffnung des neuen Grundbuches), und zugleich das Verfahren zu dessen Richtigstellung einleitet.Die gemäß Parag... mehr lesen...


§ 36 Allg GAG

(1)Absatz einsDie etwa vorhandenen öffentlichen Bücher sind mit dem Tage der Eröffnung des neuen Grundbuches insoweit abzuschließen und außer Gebrauch zu setzen, als das neue Grundbuch an deren Stelle tritt.(2)Absatz 2Grundbuchsstücke, die vor dem Tage der Eröffnung des neuen Grundbuches eingelan... mehr lesen...


§ 37 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Einleitung des Richtigstellungsverfahrens und der Tag, mit dem der Grundbuchsentwurf als neues Grundbuch zu behandeln ist, sind durch ein erstes Edikt kundzumachen.(2)Absatz 2Dieses Edikt hat das Gebiet, für das der Grundbuchsentwurf angefertigt wurde, durch Benennung der Katast... mehr lesen...


§ 38 Allg GAG

(1)Absatz einsDas Edikt hat außerdem die Aufforderung zu den im § 39 bezeichneten Anmeldungen zu enthalten, das Gericht zu bezeichnen, bei dem die Anmeldungen einzubringen sind, und für diese eine Frist, die nicht kürzer als drei Monate und nicht länger als ein Jahr sein darf, unter Angabe des le... mehr lesen...


§ 39 Allg GAG

(1)Absatz einsZur Anmeldung sind aufzufordern:a)Litera aalle Personen, die auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung des neuen Grundbuches erworbenen Rechtes eine Änderung der in diesem enthaltenen, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffenden Eintragungen in Anspruch nehmen, gleichviel o... mehr lesen...


§ 40 Allg GAG

(1)Absatz einsJede Anmeldung eines der im § 39, lit. a (Anm.: richtig: § 39 Abs. 1 lit. a), bezeichneten Ansprüche ist sogleich in dem Grundbuch anzumerken.Jede Anmeldung eines der im Paragraph 39,, Litera a, Anmerkung, richtig: Paragraph 39, Absatz eins, Litera a,), bezeichneten Ansprüche ist s... mehr lesen...


§ 41 Allg GAG

(1)Absatz einsWird bei dieser Verhandlung, für welche die zur Aufklärung der Sache dienlichen Erhebungen und Vernehmungen, erforderlichenfalls an Ort und Stelle, zu pflegen sind, eine Einigung der Beteiligten nicht erzielt, so sind diejenigen, welche die Änderung einer Eintragung begehren, auf de... mehr lesen...


§ 42 Allg GAG

Paragraph 42, Wenn die Frist zur Betretung des Rechtsweges versäumt oder die erhobene Klage endgültig abgewiesen wird, so ist die Anmerkung der Anmeldung von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten nach Vernehmung der Gegenpartei zu löschen. mehr lesen...


§ 43 Allg GAG

(1)Absatz einsEiner Eintragung, die auf Grund der Einigung der Beteiligten vorgenommen wurde, kommen die Wirkungen einer grundbücherlichen Eintragung zu.(2)Absatz 2Die gleiche Wirkung haben die bei der Eröffnung des neuen Grundbuches bestehenden Eintragungen, wenn innerhalb der Ediktalfrist kein ... mehr lesen...


§ 44 Allg GAG

(1)Absatz einsIn der Anmeldung eines im § 39, lit. b, (Anm.: Richtig: § 39 Abs. 1 lit. b) bezeichneten Anspruches sind das Recht mit der dafür beanspruchten Rangordnung und die Grundbuchseinlagen, in denen die Eintragung erfolgen soll, mit der Bezeichnung anzugeben, die sie im neuen Grundbuche fü... mehr lesen...


§ 45 Allg GAG

Paragraph 45, Die gemäß § 44 angemeldeten Belastungsrechte sind unter Angabe der dafür angesprochenen Rangordnung in der betreffenden Einlage einzutragen. Die gemäß Paragraph 44, angemeldeten Belastungsrechte sind unter Angabe der dafür angesprochenen Rangordnung in der betreffenden Einlage einzu... mehr lesen...


§ 46 Allg GAG

(1)Absatz einsSobald die zur Anmeldung der Belastungsrechte in dem ersten Edikte bestimmte Frist abgelaufen ist, hat das Oberlandesgericht ein zweites Edikt zu erlassen.(2)Absatz 2Auch das zweite Edikt hat im Sinne des § 37 das Gebiet, auf das sich das neue Grundbuch erstreckt und für das die Ein... mehr lesen...


§ 47 Allg GAG

(1)Absatz einsJeder gegen die Eintragung eines Belastungsrechtes oder gegen dessen Rangordnung angemeldete Widerspruch ist im Grundbuch anzumerken.(2)Absatz 2Zugleich ist, falls nicht dargetan wird, daß über den Gegenstand des Widerspruches ein Rechtsstreit anhängig ist, von Amts wegen eine Verha... mehr lesen...


§ 48 Allg GAG

(1)Absatz einsVersäumt eine Partei die ihr zur Betretung des Rechtsweges bestimmte Frist oder wird sie im Rechtsstreite sachfällig, so ist, falls der Widerspruch von ihrem Gegner ausgegangen war, die Eintragung, je nachdem deren Bestand oder deren Rangordnung angefochten wurde, gemäß dem infolge ... mehr lesen...


§ 49 Allg GAG

(1)Absatz einsEiner Eintragung, die auf Grund der Einigung der Beteiligten vorgenommen wurde, kommen die Wirkungen einer grundbücherlichen Eintragung zu.(2)Absatz 2Die gleiche Wirkung haben die bei Eröffnung des neuen Grundbuches in diesem enthaltenen oder infolge einer Anmeldung vorgenommenen Ei... mehr lesen...


§ 50 Allg GAG

Paragraph 50, Die in den §§ 37 und 46 vorgesehenen Edikte können miteinander verbunden werden. Sind im Laufe der ersten Ediktalfrist Rechte angemeldet worden, so ist das zweite Edikt neuerlich, jedoch nur in Ansehung dieser Rechte, zu erlassen. Die in den Paragraphen 37 und 46 vorgesehenen Edikte... mehr lesen...


§ 51 Allg GAG

Paragraph 51, Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Grundbuchsgerichtes nach Beendigung der im § 47 bezeichneten Verhandlungen anordnen, daß die Lasten in der ihrer Rangordnung entsprechenden Reihenfolge auf ein neu zu eröffnendes Blatt übertragen werden, wenn dies zur Erleichterung der Übers... mehr lesen...


§ 52 Allg GAG

Paragraph 52, Ein Afterpfandgläubiger ist zu den Schritten befugt, die zur Geltendmachung der dem Hauptgläubiger zustehenden Rechte oder Widersprüche erforderlich sind, und zwar in gleicher Zeit und Art wie dieser. mehr lesen...


§ 53 Allg GAG

Paragraph 53, Wird eine Partei in dem nach den §§ 41 und 47 stattfindenden Verfahren auf den Rechtsweg verwiesen, so ist die Zuständigkeit für die Durchführung des Rechtsstreites nach den allgemeinen Bestimmungen über den Gerichtsstand zu beurteilen. Wird eine Partei in dem nach den Paragraphen 4... mehr lesen...


§ 54 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Festsetzung der vom Oberlandesgerichte bemessenen Ediktalfristen ist durch kein Rechtsmittel anfechtbar.(2)Absatz 2Die nachträgliche Verlängerung einer auf Grund dieses Gesetzes ausgeschriebenen Ediktalfrist kann, wenn allgemeine Gründe es erfordern, auf Antrag des Oberlandesger... mehr lesen...


§ 55 Allg GAG

Paragraph 55, Anmeldungen oder Widersprüche, die nach Ablauf der für deren Anbringung bestimmten Ediktalfrist einlangen, sind von Amts wegen zurückzuweisen. mehr lesen...


§ 56 Allg GAG

Paragraph 56, Wird eine Anmeldung oder ein Widerspruch im Richtigstellungsverfahren zurückgewiesen, so ist die Abweisung anzumerken. Die Bestimmungen der §§ 127 ff. GBG 1955 sind anzuwenden. Wird eine Anmeldung oder ein Widerspruch im Richtigstellungsverfahren zurückgewiesen, so ist die Abweisung... mehr lesen...


§ 57 Allg GAG

Paragraph 57, Liegt der Anmeldung oder dem Widerspruch ein offenbarer Schreibfehler in der grundbücherlichen Eintragung zugrunde, so kann das Gericht durch einen allen Beteiligten nach den für die Zustellung von Klagen geltenden Vorschriften zuzustellenden Beschluß die Eintragung richtigstellen. mehr lesen...


§ 58 Allg GAG

Paragraph 58, Stellt sich nach Eröffnung des neuen Grundbuches heraus, daß eine von Amts wegen (§ 32) zu übertragende Eintragung aus dem alten Grundbuch oder ein solches durch Urkundenhinterlegung begründetes Recht in das neue Grundbuch nicht oder nicht entsprechend übernommen wurde, so ist die E... mehr lesen...


§ 59 Allg GAG

Paragraph 59, Wird ein Auszug, eine Abschrift, eine Amtsbestätigung oder eine Mitteilung über eine Liegenschaft oder über ein auf ihr haftendes dingliches Recht zu einer Zeit erteilt, in der das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches in Ansehung dieser Liegenschaft nicht zu Ende geführt is... mehr lesen...


§ 60 Allg GAG

(1)Absatz einsDie nach den §§ 28, 37, 46 und 50 dieses Gesetzes zu erlassenden Kundmachungen und Edikte sind durch die für gerichtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen einmal zu veröffentlichen und durch Bekanntmachung in den Ortsgemeinden, wo sich die durch die vorzunehmenden Amtshandlu... mehr lesen...


§ 61 Allg GAG

Paragraph 61, Bei Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen dürfen die Tage, während welcher eine bei dem Grundbuchsgericht zu überreichende Schrift sich auf der Post befand, nicht abgerechnet werden. mehr lesen...


§ 62 Allg GAG

Paragraph 62, Die Anfechtung der in den §§ 24, 25 und 31 bezeichneten Beschlüsse des mit der Anlegung des Grundbuches betrauten Richters, ferner die Anfechtung der Beschlüsse im Richtigstellungsverfahren richtet sich nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen. Für die Anfechtung sonst... mehr lesen...


§ 63 Allg GAG

Paragraph 63, Die zur Durchführung des in den §§ 16 bis 58 geregelten Verfahrens erforderlichen Amtshandlungen, Ausfertigungen, Protokolle, Eingaben und Beilagen sind mit Ausschluß der Verhandlungen im streitigen Verfahren von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Die zur Durchführung des in d... mehr lesen...


§ 64 Allg GAG

Paragraph 64, Die Gemeinden haben die für die amtlichen Verhandlungen nötigen Kanzleiräume zur Verfügung zu stellen, in gehörigem Stande zu halten, nötigenfalls zu beheizen und für die zur Unterstützung der Amtshandlungen nötigen Hilfeleistungen Sorge zu tragen. mehr lesen...


§ 65 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Gesetzes sind auch anzuwenden, wenn ein Grundbuch durch Eintragung einer Liegenschaft, die noch in keinem Grundbuch eingetragen war, ergänzt werden soll. In diesem Falle sind die Erhebungen in der Regel am Sitze des Gerichtes vorzunehmen; die Einschaltung der... mehr lesen...


§ 66 Allg GAG

Paragraph 66, Wenn ein Grundbuch oder ein Teil eines Grundbuches wieder hergestellt werden muß, weil das Grundbuch oder ein Teil des Grundbuches in Verlust geraten oder unbrauchbar geworden ist, so ist das in diesem Gesetze vorgezeichnete Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches nach Maßgabe... mehr lesen...


§ 67 Allg GAG

Paragraph 67, Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf die Grundbücher für landtäfliche Liegenschaften (Landtafel) sowie auf das Bergbuch sinngemäß anzuwenden. mehr lesen...


§ 68 Allg GAG

(1)Absatz einsDie Grundbuchseinlagen, welche landtäfliche Liegenschaften enthalten, bilden zusammen ein Hauptbuch. Landtäfliche Liegenschaften sind diejenigen Liegenschaften, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der Landtafel eingetragen sind.(2)Absatz 2Grundbuchskörper, die in eine... mehr lesen...


§ 69 Allg GAG

(1)Absatz einsIn Tirol hat das Hauptbuch in zwei gesonderten Abteilungen die Einlagen der den gesetzlichen Teilungsbeschränkungen unterliegenden (geschlossenen) Höfe und die Einlagen aller anderen Liegenschaften zu enthalten.(2)Absatz 2Jeder geschlossene Hof enthält eine eigene Einlage und bildet... mehr lesen...


§ 72 Allg GAG

Paragraph 72, Unberührt bleiben die Bestimmungen der Gesetze vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77, vom 1. März 1900, R. G. Bl. Nr. 44, vom 24. Februar 1905, R. G. Bl. Nr. 33, und vom 26. April 1912, R. G. Bl. Nr. 86, ferner die auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes vom 2. August 1927, B. G. Bl. ... mehr lesen...


§ 73 Allg GAG

Paragraph 73, Soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften über die Anlegung und innere Einrichtung der Grundbücher sowie über das Richtigstellungsverfahren (Gesetz vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 96) verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes. mehr lesen...


§ 74 Allg GAG

Paragraph 74, Mit der Vollziehung dieses Gesetzes, das drei Monate nach seiner Kundmachung in Kraft tritt, ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


§ 13 Allg GAG

Paragraph 13, Die Form der Urkundensammlung, die zu führenden Verzeichnisse sowie die sonstigen Vormerke und Behelfe werden vom Bundesminister für Justiz bestimmt. mehr lesen...


§ 71 Allg GAG (weggefallen)

§ 71 Allg GAG (weggefallen) seit 08.04.1930 weggefallen. mehr lesen...


§ 70 Allg GAG (weggefallen)

§ 70 Allg GAG (weggefallen) seit 08.04.1930 weggefallen. mehr lesen...


Art. 31 Allg GAG

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

34 Paragrafen zu Anhalteordnung (AnhO) aktualisiert


§ 1 AnhO Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDiese Verordnung findet auf Menschen Anwendung, die angehalten werden, nachdem sie von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes festgenommen worden sind oder im Haftraum einer Sicherheitsbehörde eine mit Bescheid angeordnete Haft angetreten haben (Häftlinge).(2)Absatz 2Im Haftra... mehr lesen...


§ 1a AnhO Begriffsbestimmungen

§ 1a.Paragraph eins a, Im Sinne dieser Verordnung ist:1.Ziffer einsVollzugsbehörde diejenige Sicherheitsbehörde, in deren Haftraum die Haft vollzogen wird;2.Ziffer 2Polizeiinspektion jene Dienststelle, in deren Verwahrungsraum (Einzel- und Sammelverwahrungsraum) die Haft vollzogen wird;3.Ziffer 3... mehr lesen...


§ 2 AnhO Pflichten der Häftlinge

(1)Absatz einsDie Häftlinge haben sich an diese Verordnung zu halten, den Anordnungen der Aufsichtsorgane Folge zu leisten und alles zu unterlassen, wodurch ihre eigene körperliche Sicherheit sowie die Sicherheit und Ordnung im Haftraum gefährdet werden könnte.(2)Absatz 2Die Häftlinge haben die v... mehr lesen...


§ 3 AnhO Aufsichtsorgane

(1)Absatz einsDie Aufsichtsorgane haben Häftlinge vor unzulässigen Rechtseingriffen zu schützen, ihnen gegenüber die gebotene Zurückhaltung zu üben und sie mit Ruhe, Ernst und Festigkeit, gerecht sowie unter Achtung ihres Ehrgefühles, der Menschenwürde und mit möglichster Schonung ihrer Person zu... mehr lesen...


§ 4 AnhO Anhaltung

(1)Absatz einsDie Häftlinge sind unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung ihrer Person anzuhalten.(1a)Absatz eins aHafträume müssen so gelegen und eingerichtet sein, dass darin Häftlinge menschenwürdig angehalten und gesundheitliche Gefährdungen vermieden werden können; sanitä... mehr lesen...


§ 5 AnhO Einzelhaft

(1)Absatz einsDie Anhaltung eines Häftlings hat in Einzelhaft zu erfolgen:1.Ziffer einswenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß der Häftling gegen andere gewalttätig werde;2.Ziffer 2wenn bei Häftlingen, gegen die ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist, vom Gericht darum ersu... mehr lesen...


§ 5a AnhO Vollzug in offenen Stationen

(1)Absatz einsDie Schubhaft kann in offenen Stationen vollzogen werden, in denen sich Zellen sowie die dazugehörigen Aufenthalts- und Bewegungsräume in einem eigens abgegrenzten Bereich des Haftraumes befinden und von den Angehaltenen frei aufgesucht werden können (offener Bereich).(2)Absatz 2Die... mehr lesen...


§ 5b AnhO Besondere Sicherheitsmaßnahmen

(1)Absatz einsGegen Häftlinge, bei denen1.Ziffer einsFluchtgefahr,2.Ziffer 2die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen,3.Ziffer 3die Gefahr eines Selbstmordes oder der Selbstbeschädigung besteht oder4.Ziffer 4von denen sonst eine beträchtliche Gefahr für die Sicherheit oder Ordnu... mehr lesen...


§ 6 AnhO Aufnahme

(1)Absatz einsDie Aufnahme eines Menschen, der sich selbst zum Antritt einer Strafe meldet, ist jedenfalls in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr und weiters nur dann zulässig, wenn1.Ziffer einsan der Identität des Betroffenen keine Zweifel bestehen;2.Ziffer 2eine Aufforderung zum Antritt der (E... mehr lesen...


§ 7 AnhO Haftfähigkeit

(1)Absatz einsMenschen, deren Haftunfähigkeit festgestellt oder offensichtlich ist, dürfen nicht im Haftraum der Behörde angehalten werden.(2)Absatz 2Menschen, die Krankheitssymptome oder Verletzungen aufweisen, deren Vorhandensein behaupten oder bei denen bestimmte Tatsachen für deren Vorhandens... mehr lesen...


§ 8 AnhO Nachtruhe

§ 8.Paragraph 8, Die Zeit der Nachtruhe ist von der Behörde generell festzulegen; sie hat mindestens acht Stunden zu dauern. mehr lesen...


§ 9 AnhO Verfügung über Kleidungsstücke und sonstige Effekten

(1)Absatz einsIn den Zellen dürfen nur die notwendigen Bekleidungsstücke, die zur Körperpflege und zur Einnahme von Speisen erforderlichen Gegenstände (geeignetes Essbesteck), persönliche Gegenstände und Gegenstände zur Freizeitgestaltung, sofern sie nicht als ordnungsstörend oder als gefährlich ... mehr lesen...


§ 10 AnhO Ärztliche Betreuung der Häftlinge

(1)Absatz einsDie notwendige ärztliche Betreuung der Häftlinge ist durch Amtsärzte oder sonst durch Vorsorge dafür sicherzustellen, daß erforderlichenfalls ohne unnötigen Aufschub ein Arzt einschreiten kann. Hiebei kann für minderschwere Anlässe auf die Betreuung der Häftlinge durch Sanitäter Bed... mehr lesen...


§ 11 AnhO Seelsorge

§ 11.Paragraph 11, Häftlingen steht es frei, an Gottesdiensten, die innerhalb des Haftraumes abgehalten werden, teilzunehmen. Dies gilt nicht für Häftlinge, die gemäß § 5 Abs. 1 in Einzelhaft angehalten werden. Über Ersuchen ist aber jedem Häftling der Besuch durch einen Seelsorger auch außerhalb... mehr lesen...


§ 12 AnhO Hygiene

(1)Absatz einsFür die hygienische Versorgung jedes Häftlings ist Sorge zu tragen.(2)Absatz 2Die Häftlinge haben ihren Körper zu reinigen, einmal wöchentlich eine warme Dusche zu nehmen und erforderlichenfalls Desinfektionsmaßnahmen zu dulden. Zu diesem Zweck hat jeder Häftling so oft als nötig, m... mehr lesen...


§ 13 AnhO Verpflegung

(1)Absatz einsDie Häftlinge dürfen sich - etwa im Rahmen des Einkaufs - selbst verköstigen, sofern dies nach den verfügbaren Einrichtungen keinen organisatorisch unvertretbaren Aufwand verursacht oder den vorgesehenen Tagesablauf nicht stört.(2)Absatz 2Die Häftlinge haben Anspruch auf ausreichend... mehr lesen...


§ 14 AnhO Rauchen

(1)Absatz einsSofern nicht für bestimmte Räumlichkeiten ein ausdrückliches Rauchverbot besteht, dürfen Häftlinge rauchen. Eine Beeinträchtigung von Nichtrauchern ist dabei auszuschließen.(2)Absatz 2Verboten ist das Rauchen:1.Ziffer einsüber ärztliche Anordnung, insbesondere im Falle eines Hungers... mehr lesen...


§ 15 AnhO Beschäftigung

(1)Absatz einsDie Häftlinge dürfen sich angemessen beschäftigen, soweit dies nicht gegen diese Verordnung verstößt oder die Sicherheit gefährdet. Hiefür notwendige Gegenstände können ihnen aus ihren Effekten ausgefolgt werden.(1a)Absatz eins aGrundsätzlich ist Beschäftigung in unterschiedlicher A... mehr lesen...


§ 16 AnhO Hausarbeit

(1)Absatz einsJeder arbeitsfähige Häftling kann mit seiner Zustimmung zu Arbeiten im Behördenbereich (Hausarbeit) herangezogen werden. Bei der Zuweisung der Arbeit ist auf die Konstitution, das Alter, die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf die Dauer der Anhaltung und das Verhalten in der Gemein... mehr lesen...


§ 17 AnhO Bewegung im Freien

§ 17.Paragraph 17, Schubhäftlingen und Verwaltungsstrafhäftlingen, die länger als 24 Stunden angehalten werden, ist täglich mindestens eine Stunde Gelegenheit zur Bewegung im Freien zu geben. Ist dies aus Witterungs- oder sonstigen Gründen nicht möglich, so ist auf andere Weise für körperlichen A... mehr lesen...


§ 18 AnhO Einkauf

§ 18.Paragraph 18, Wöchentlich ist mindestens ein Einkaufstag vorzusehen und den Häftlingen rechtzeitig bekanntzugeben. An solchen Einkaufstagen dürfen Häftlinge Gegenstände des täglichen Bedarfs, Lebensmittel und Tabakwaren in beschränkten Mengen sowie Zeitungen und Zeitschriften erwerben. Der A... mehr lesen...


§ 19 AnhO Telefongespräche

(1)Absatz einsHäftlingen ist in begründeten Fällen das Führen von Telefongesprächen auf eigene Kosten unter Aufsicht zu ermöglichen.(1a)Absatz eins aSchubhäftlingen ist, soweit dies keinen organisatorisch unvertretbaren Aufwand verursacht, den vorgesehenen Tagesablauf nicht stört und sofern in di... mehr lesen...


§ 20 AnhO Briefverkehr

(1)Absatz einsDer Briefverkehr der Häftlinge unterliegt keinen Beschränkungen, seine stichprobenweise Überwachung ist jedoch, abgesehen vom Schriftverkehr mit inländischen Behörden und Rechtsvertretern, mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Heimatstaates sowie mit Organen, die du... mehr lesen...


§ 21 AnhO Besuche

(1)Absatz einsDas Recht der Häftlinge, Besuche zu empfangen, darf nicht über das durch diese Verordnung festgelegte Maß hinaus beschränkt werden. Besucher müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.(2)Absatz 2Jeder Häftling darf einmal wöchentlich während der von der Behörde fe... mehr lesen...


§ 22 AnhO Auskünfte

(1)Absatz einsNahen Angehörigen und Lebensgefährten, die persönlich vorsprechen und ihre Identität nachweisen ist darüber Auskunft zu erteilen, ob sich ein bestimmter Mensch in Haft befindet. Weitere Mitteilungen sind, abgesehen von der Auskunft über den Betrag einer ausständigen Geldstrafe, der ... mehr lesen...


§ 23 AnhO Beschwerden, Wünsche und Ansuchen

(1)Absatz einsHäftlinge haben während der Anhaltung das Recht, sich beim Kommandanten schriftlich oder mündlich mit der Behauptung noch andauernder Verletzung eines ihnen aus dieser Verordnung erwachsenden Rechte zu beschweren. Sie sind zu diesem Zwecke auf ihr Verlangen ohne unnötigen Aufschub d... mehr lesen...


§ 24 AnhO Ordnungswidrigkeiten

(1)Absatz einsEin Häftling, der vorsätzlich eine ihm durch diese Verordnung auferlegte Pflicht missachtet, der zu flüchten oder seine vorzeitige Entlassung zu erschleichen versucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.(2)Absatz 2Steht ein Häftling im Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben... mehr lesen...


§ 25 AnhO Entlassung

(1)Absatz einsJedem Betroffenen ist bei seiner Entlassung aus dem Haftraum der Behörde eine Bestätigung über die Dauer der Anhaltung auszufolgen (Haftbestätigung).(2)Absatz 2Häftlingen ist bei der Entlassung auf Verlangen auch eine Abschrift allfälliger ärztlicher Befunde und Gutachten über die w... mehr lesen...


§ 26 AnhO Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt

(1)Absatz einsDie Aufsichtsorgane sind ermächtigt, ihre Anordnungen durch unmittelbare Zwangsgewalt durchzusetzen, soweit dies für die körperliche Sicherheit von Menschen sowie die Sicherheit und Ordnung in Hafträumen notwendig ist. Eine Durchsuchung nach § 6 Abs. 4 ist nach Maßgabe des § 50 Abs.... mehr lesen...


§ 27 AnhO Kurzfristige Anhaltungen

§ 27.Paragraph 27, Für Anhaltungen in Verwahrungsräumen einer Sicherheitsdienststelle, die einen Zeitraum von 48 Stunden nicht übersteigen, wie insbesondere Anhaltungen bis zur Überstellung in den Haftraum einer Sicherheitsbehörde oder einer Strafvollzugsanstalt sind die Abschnitte 1 und 2, sowei... mehr lesen...


§ 28 AnhO Dokumentation

§ 28.Paragraph 28, Alle Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind im Sinne des § 10 der Richtlinienverordnung zu dokumentieren. Alle Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind im Sinne des Paragraph 10, der Richtlinienverordnung zu dokumentieren. mehr lesen...


§ 29 AnhO Sprachliche Gleichbehandlung

§ 29.Paragraph 29, Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifisch... mehr lesen...


§ 30 AnhO Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der eine Hausordnung für den Strafvollzug in Hafträumen der Bundespolizeibehörden erlassen wird (Polizeigefangenenhaus-Hausordnung), BGBl. Nr. 566/1988, in der Fa... mehr lesen...


Anhalteordnung (AnhO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 439/2005 § 0 gültig von 01.05.1999 bis 31.12.2005 Inhaltsver... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

67 Paragrafen zu Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO) aktualisiert


§ 1 AKWO Festlegung des Termins zur Wahl der Vollversammlung (Anordnung der Wahl)

(1)Absatz einsDie Wahl der Vollversammlung ist alle fünf Jahre, ausgehend vom Jahr 1994, abzuhalten. Die Wahl der Vollversammlung muß im Wahljahr durch Kundmachung des Wahlergebnisses gemäß § 41 Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) abgeschlossen werden.Die Wahl der Vollversammlung ist alle fünf Jahre,... mehr lesen...


§ 2 AKWO Zahl der Kammerräte

§ 2.Paragraph 2, In den einzelnen Arbeiterkammern sind Kammerräte in nachstehend angeführter Anzahl zu wählen:für die Vollversammlung der Arbeiterkammer für Wien180 Kammerräte,Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermarkje 110 Kammerräte,Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlbergje 70 Kammerräte,... mehr lesen...


§ 3 AKWO Wahlbehörden

(1)Absatz einsVor jeder Wahl der Vollversammlung einer Arbeiterkammer sind zur Durchführung der Wahl für den gesamten Kammerbereich eine Hauptwahlkommission, für jeden Wahlkreis eine Zweigwahlkommission, für jeden Betriebswahlsprengel eine Sprengelwahlkommission und für den Allgemeinen Wahlspreng... mehr lesen...


§ 4 AKWO Bildung der Hauptwahlkommission

(1)Absatz einsDie Hauptwahlkommission besteht aus dem Wahlkommissär als Vorsitzenden sowie zehn weiteren Mitgliedern und hat ihren Sitz am Standort der Arbeiterkammer. Für den Wahlkommissär ist ein Stellvertreter und für jedes weitere Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen, die im Falle der... mehr lesen...


§ 5 AKWO Aufgaben der Hauptwahlkommission

§ 5.Paragraph 5, Die Hauptwahlkommission hat1.Ziffer einsdie Wahl durch Erlassung der Wahlkundmachung auszuschreiben (§ 17),die Wahl durch Erlassung der Wahlkundmachung auszuschreiben (Paragraph 17,),2.Ziffer 2die Zahl und Abgrenzung der Wahlsprengel und der Wahlkreise und die Amtssitze der Zweig... mehr lesen...


§ 6 AKWO Geschäftsführung der Hauptwahlkommission

(1)Absatz einsDen Vorsitz führt der Wahlkommissär (Stellvertreter). Der Vorsitzende leitet die Beratungen und Abstimmungen der Hauptwahlkommission und trifft die zur Abwicklung des Wahlverfahrens notwendigen Verfügungen, soweit nicht ein anderes Organ gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung hier... mehr lesen...


§ 7 AKWO Bildung der Zweigwahlkommissionen

(1)Absatz einsDie Zweigwahlkommission besteht aus dem Wahlleiter und sechs weiteren Mitgliedern. Für den Wahlleiter ist ein Stellvertreter, für jedes weitere Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu berufen, die im Falle der Verhinderung des Wahlleiters oder des Mitglieds dessen Funktion übernehmen. Di... mehr lesen...


§ 8 AKWO Aufgaben der Zweigwahlkommissionen

§ 8.Paragraph 8, Die Zweigwahlkommissionen haben1.Ziffer einsdie Orte und Zeiten zur Stimmabgabe (Wahlzeit) in den Betriebswahlsprengeln des Wahlkreises festzusetzen, wobei die Wahlzeit innerhalb eines Zeitraumes von bis zu drei nicht notwendigerweise zusammenhängenden Kalendertagen so festzusetz... mehr lesen...


§ 9 AKWO Bildung der Sprengelwahlkommissionen

(1)Absatz einsDie Sprengelwahlkommissionen für die Betriebswahlsprengel und den Allgemeinen Wahlsprengel sind vom Vorstand der Arbeiterkammer zu bestellen. Jede Sprengelwahlkommission besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Jede im Vorstand vertretene wahlwerbende... mehr lesen...


§ 10 AKWO Aufgaben der Sprengelwahlkommissionen

(1)Absatz einsDie Sprengelwahlkommission eines Betriebswahlsprengels hat die Wahl im Wahlsprengel durchzuführen. Sie kann mit Zustimmung der Zweigwahlkommission die Wahl zu unterschiedlichen Zeiten in mehreren Wahllokalen durchführen oder sich eines mobilen Wahllokals bedienen.(2)Absatz 2Die Spre... mehr lesen...


§ 11 AKWO Bildung des Wahlbüros

(1)Absatz einsDas Wahlbüro ist am Sitz der Arbeiterkammer einzurichten.(2)Absatz 2Das Wahlbüro besteht aus dem Leiter des Wahlbüros, dessen Stellvertreter und dem zur Besorgung der Geschäfte notwendigen Personal.(3)Absatz 3Der Leiter des Wahlbüros und dessen Stellvertreter sowie das übrige Person... mehr lesen...


§ 12 AKWO Aufgaben des Wahlbüros

§ 12.Paragraph 12, Das Wahlbüro hat insbesondere1.Ziffer einsdie Festlegung und Abgrenzung der Betriebswahlsprengel durch die Hauptwahlkommission vorzubereiten, indem nach Kontaktnahme mit den jeweiligen Betriebsinhabern die Betriebe erfaßt werden, in denen eine ordnungsgemäße Wahldurchführung ge... mehr lesen...


§ 13 AKWO Pflichtenangelobung

(1)Absatz einsDer Wahlkommissär und sein Stellvertreter, die Wahlleiter(2)Absatz 2Es werden angelobt vor Antritt ihres Amtes:1.Ziffer einsder Wahlkommissär und sein Stellvertreter vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales,2.Ziffer 2die Wahlleiter der Zweigwahlkommissionen und ihre St... mehr lesen...


§ 14 AKWO Geschäftsführung und Beschlußfassung der Kommissionen

(1)Absatz einsDie Hauptwahlkommission, die Zweigwahlkommissionen und die Sprengelwahlkommissionen werden von ihren Vorsitzenden zu den Sitzungen einberufen. Sie sind beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden (Stellvertreter) mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.(2)... mehr lesen...


§ 15 AKWO Stellung und Entschädigung der Kommissionsmitglieder

(1)Absatz einsDas Amt eines Mitgliedes oder eines Ersatzmitgliedes der Hauptwahlkommission, der Zweigwahlkommissionen und der Sprengelwahlkommissionen ist ein öffentliches Ehrenamt, zu dessen Annahme jeder kammerzugehörige Arbeitnehmer verpflichtet ist.(2)Absatz 2Den Arbeitnehmern ist vom Arbeitg... mehr lesen...


§ 16 AKWO Vertrauenspersonen

(1)Absatz einsJede wahlwerbende Gruppe, die einen Wahlvorschlag bei der Hauptwahlkommission eingebracht hat, kann ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Wahlvorschlages (§ 30 Abs. 1) zwei Vertrauenspersonen für die Hauptwahlkommission schriftlich namhaft machen. Sie sind vom Vorsitzenden der Hauptw... mehr lesen...


§ 17 AKWO Ausschreibung der Wahl

§ 17.Paragraph 17, Die Hauptwahlkommission hat spätestens an dem gemäß § 1 festgelegten Stichtag die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Arbeiterkammer durch öffentlichen Anschlag kundzumachen. Die Kundmachung hat zu enthalten: den Wahltermin, Angaben über Wahlberechtigung und Wählbark... mehr lesen...


§ 18 AKWO Festlegung der Wahlkreise und Wahlsprengel

(1)Absatz einsBei der Festlegung und der Abgrenzung der Wahlkreise sowie des Amtssitzes der Zweigwahlkommissionen hat die Hauptwahlkommission auf die regionale Betriebsstruktur und auf die voraussichtliche Zahl der Wahlberechtigten sowie darauf Bedacht zu nehmen, daß die Wahlkommissionen ihre Auf... mehr lesen...


§ 19 AKWO Wahlberechtigung

(1)Absatz einsWahlberechtigt sind nach Maßgabe des Abs. 2 ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle am Stichtag kammerzugehörigen Arbeitnehmer (§ 10 AKG).Wahlberechtigt sind nach Maßgabe des Absatz 2, ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle am Stichtag kammerzugehörigen Arbeitnehmer (Pa... mehr lesen...


§ 20 AKWO Erfassung der wahlberechtigten umlagepflichtigen Arbeitnehmer

(1)Absatz einsDie Erfassung der zur Wahl der Vollversammlung wahlberechtigten Kammerzugehörigen erfolgt unter Mitwirkung der für den Bereich der jeweiligen Arbeiterkammer zuständigen Sozialversicherungsträger, nämlich der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der Krankenfürsorgeeinricht... mehr lesen...


§ 21 AKWO Erfassung der sonstigen Wahlberechtigten

(1)Absatz einsBei der Erfassung der sonstigen Wahlberechtigten zum Stichtag, das sind1.Ziffer einsArbeitslose im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 1 AKG,Arbeitslose im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins, AKG,2.Ziffer 2nicht umlagepflichtige Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 2 Z 1 AKG,nicht umlagepf... mehr lesen...


§ 22 AKWO Erstellung der Wählerliste

(1)Absatz einsDas Wahlbüro hat sämtliche Unterlagen zusammenzufassen und auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Es hat vor allem die Abgleichung der Versicherungsnummern der in den Unterlagen enthaltenen Personen vorzunehmen. Personen, die ihre Wahlberechtigung nach § 21 geltend mach... mehr lesen...


§ 23 AKWO Auflage der Wählerliste und Einspruchsverfahren

(1)Absatz einsDie Wählerliste ist von der Hauptwahlkommission spätestens in der fünften Woche vor dem ersten Wahltag am Sitz der Hauptwahlkommission und an den Sitzen der Zweigwahlkommissionen öffentlich durch sechs Kalendertage so aufzulegen, daß täglich innerhalb der vom Wahlbüro festzusetzende... mehr lesen...


§ 24 AKWO

(1)Absatz einsErfordert die Entscheidung der Hauptwahlkommission nach § 23 eine Richtigstellung oder Ergänzung der Wählerliste, so hat das Wahlbüro sie unverzüglich durchzuführen.Erfordert die Entscheidung der Hauptwahlkommission nach Paragraph 23, eine Richtigstellung oder Ergänzung der Wählerli... mehr lesen...


§ 25 AKWO Ausstellung einer Wahlkarte

(1)Absatz einsWahlberechtigten des Allgemeinen Wahlsprengels ist vom Wahlbüro ohne Antrag eine Wahlkarte auszustellen.(2)Absatz 2Wahlberechtigte eines Betriebswahlsprengels, die sich wegen des Wechsels des Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses nach dem Stichtag oder aus anderen wichtigen arbe... mehr lesen...


§ 26 AKWO Form der Wahlkarte

§ 26.Paragraph 26, Die Wahlkarte ist als verschließbarer Briefumschlag, der an die Hauptwahlkommission adressiert ist, herzustellen. Der Wahlkarte sind ein amtlicher Stimmzettel (§ 40) und ein gleicher, wie für die übrigen Wahlberechtigten aufliegender leerer Umschlag (Wahlkuvert, § 40 Abs. 3) an... mehr lesen...


§ 27 AKWO Ausstellung der Wahlkarte

(1)Absatz einsDie Wahlkarten nach § 25 Abs. 1 sind vom Wahlbüro nach Abschluß der Wählerliste (§ 24 Abs. 2) auszustellen und den Wahlberechtigten bis spätestens eine Woche vor dem ersten Wahltag im Postweg zuzusenden.Die Wahlkarten nach Paragraph 25, Absatz eins, sind vom Wahlbüro nach Abschluß d... mehr lesen...


§ 28 AKWO Vermerk der Ausstellung einer Wahlkarte

(1)Absatz einsDie Ausstellung der Wahlkarte muß in der Wählerliste in der Rubrik „Anmerkung“ bei dem betreffenden Wahlberechtigten mit dem Wort „Wahlkarte“ auffallend ersichtlich gemacht und der Name des Wahlberechtigten so durchgestrichen bzw. in der automationsunterstützt geführten Wählerliste ... mehr lesen...


§ 29 AKWO Wählbarkeit

§ 29.Paragraph 29, Wählbar in eine Arbeiterkammer sind alle kammerzugehörigen Arbeitnehmer, die am Stichtag1.Ziffer einsdas 19. Lebensjahr vollendet haben und2.Ziffer 2in den letzten zwei Jahren in Österreich insgesamt mindestens sechs Monate in einem die Kammerzugehörigkeit begründenden Arbeits-... mehr lesen...


§ 30 AKWO Einbringung der Wahlvorschläge

(1)Absatz einsDie Wahlvorschläge sind bis spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag (§ 1) schriftlich bei der Hauptwahlkommission einzubringen. Sie müssen enthalten:Die Wahlvorschläge sind bis spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag (Paragraph eins,) schriftlich bei der Hauptwahlkommission einzub... mehr lesen...


§ 31 AKWO Prüfung der Wahlvorschläge

(1)Absatz einsDie Hauptwahlkommission prüft unverzüglich, ob die eingebrachten Wahlvorschläge die erforderliche Zahl von Unterstützungen aufweisen, ob die Wahlwerber wählbar sind, sich mit ihrer Aufnahme in die Wahlvorschläge einverstanden erklärt haben und ob die gemäß § 30 Abs. 3 erforderlichen... mehr lesen...


§ 32 AKWO Verlautbarung der Wahlvorschläge

§ 32.Paragraph 32, Die Hauptwahlkommission hat die Wahlvorschläge spätestens vier Wochen vor dem ersten Wahltag abzuschließen und die gültigen Wahlvorschläge unter Angabe der Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen und der Listenführer spätestens eine Woche nach Abschluß im „Amtsblatt zur Wiener Ze... mehr lesen...


§ 33 AKWO Bestimmung der Wahllokale und der Wahlzeit

(1)Absatz einsFür jeden Betriebswahlsprengel ist mindestens ein Wahllokal einzurichten. Für den Allgemeinen Wahlsprengel ist in jeder Gemeinde mindestens ein Wahllokal einzurichten. Die Hauptwahlkommission hat mit Zwei-Drittel-Mehrheit jene Gemeinden zu bestimmen, in denen wegen der geringen Anza... mehr lesen...


§ 34 AKWO Ausstattung der Wahllokale

(1)Absatz einsDie Wahllokale müssen für die Abwicklung der Wahl geeignet sein und dürfen sich nicht im Besitz einer wahlwerbenden Gruppe oder einer politischen Partei befinden, sofern es sich nicht um ein Wahllokal in einem Betriebswahlsprengel für die Beschäftigten einer politischen Partei hande... mehr lesen...


§ 35 AKWO Verbotszone

§ 35.Paragraph 35, Im Gebäude des Wahllokals und in einem Umkreis von 30 Metern (Verbotszone) ist an den Wahltagen jegliche Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlagen oder Verteilen von Wahlaufrufen oder Wahlwerberlisten, verboten. mehr lesen...


§ 36 AKWO Einrichtung der Wahlzellen

(1)Absatz einsJedes Wahllokal muß zumindest eine Wahlzelle haben. Zur rascheren Abwicklung können auch mehrere Wahlzellen eingerichtet werden. Sie müssen so beschaffen sein, daß der Wähler ungestört und ohne Gefährdung der Geheimhaltung wählen kann.(2)Absatz 2Als Wahlzelle kann jede Absonderungse... mehr lesen...


§ 37 AKWO Anschlag der Wahlvorschläge

§ 37.Paragraph 37, In jeder Wahlzelle ist eine Übersicht der gültigen Wahlvorschläge an sichtbarer Stelle anzuschlagen. mehr lesen...


§ 38 AKWO Wahlzeugen

§ 38.Paragraph 38, Jede wahlwerbende Gruppe, die einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht hat, ist berechtigt, in jede Sprengelwahlkommission zwei Wahlzeugen zu entsenden. Sie müssen nicht kammerzugehörig sein und sind spätestens zwei Wochen vor dem ersten Wahltag vom Zustellungsbevollmächtigten ... mehr lesen...


§ 39 AKWO Durchführung der Wahl im Betriebswahlsprengel und im Allgemeinen Wahlsprengel

(1)Absatz einsDie Durchführung der Wahl im Betriebswahlsprengel obliegt der zuständigen Sprengelwahlkommission unter der Leitung ihres Vorsitzenden. Dieser hat dafür zu sorgen, daß die Wahlhandlung in Ruhe und Ordnung abläuft und die Bestimmungen dieser Wahlordnung eingehalten werden. Jede im Wah... mehr lesen...


§ 40 AKWO Amtlicher Stimmzettel

(1)Absatz einsDer amtliche Stimmzettel hat die Bezeichnungen einschließlich allfälliger Kurzbezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen in der Reihenfolge, in der ihre Wahlvorschläge verlautbart wurden (§ 32), im übrigen die aus dem Muster (Anlage 4) ersichtlichen Angaben zu enthalten und darf nur au... mehr lesen...


§ 41 AKWO Teilnahme an der Wahl

(1)Absatz einsAn der Wahl dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen in der abgeschlossenen Wählerliste enthalten sind. Sie können nur eine Stimme abgeben.(2)Absatz 2Den Arbeitnehmern ist vom Arbeitgeber die zur Ausübung des Wahlrechts erforderliche Freizeit einzuräumen. mehr lesen...


§ 42 AKWO Ort der Wahl bei persönlicher Stimmabgabe

(1)Absatz einsDas Wahlrecht kann von Wahlberechtigten, die1.Ziffer einsin der Wählerliste als einem Betriebswahlsprengel zugeordnet angeführt sind und denen keine Wahlkarte ausgestellt worden ist, nur vor der Sprengelwahlkommission dieses Betriebswahlsprengels,2.Ziffer 2in der Wählerliste als dem... mehr lesen...


§ 43 AKWO Feststellung der Identität des Wählers

(1)Absatz einsJeder Wähler hat vor der Sprengelwahlkommission seinen Namen zu nennen und sich mittels einer amtlichen Bescheinigung oder einer anderen Urkunde über seine Person auszuweisen.(2)Absatz 2Zur Glaubhaftmachung der Identität des Wählers oder des Zeugen im Falle des Abs. 3 kommen insbeso... mehr lesen...


§ 44 AKWO Entscheidungsrecht der Sprengelwahlkommission

(1)Absatz einsEine Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe steht der Sprengelwahlkommission nur dann zu, wenn sich bei der Stimmabgabe über die Identität oder Wahlberechtigung des Wählers Zweifel ergeben. Gegen die Zulassung zur Stimmabgabe aus diesem Grund kann von den Mitgliedern der Wa... mehr lesen...


§ 45 AKWO Persönliche Ausübung des Wahlrechts

(1)Absatz einsDas Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben, doch können sich blinde, schwer sehbehinderte oder gebrechliche Wähler von einer Begleitperson, die sie selbst auswählen können, führen und sich bei der Wahlhandlung helfen lassen. In allen anderen Fällen darf die Wahlzelle stets... mehr lesen...


§ 46 AKWO Stimmabgabe im Postweg mittels Wahlkarte

(1)Absatz einsWahlberechtigte, denen eine Wahlkarte ausgestellt worden ist, können ihre Stimme im Postweg abgeben, indem sie die Wahlkarte samt Wahlkuvert, in das der Stimmzettel eingelegt ist, spätestens am letzten Wahltag aufgeben und diese bis spätestens am dritten Tag nach dem letzten Wahltag... mehr lesen...


§ 47 AKWO Gültigkeit des amtlichen Stimmzettels

(1)Absatz einsDer amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus dessen Kennzeichnung eindeutig zu erkennen ist, welche wahlwerbende Gruppe der Wähler wählen wollte. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Wähler in dem rechts neben der Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe hinzugefügten le... mehr lesen...


§ 48 AKWO Beurkundung des Wahlablaufs in den Wahlsprengeln

(1)Absatz einsUnmittelbar nach Ablauf der für die Stimmabgabe am jeweiligen Wahltag festgesetzten Zeit und nachdem alle bis dahin im Wahllokal oder dem zugehörigen Warteraum erschienenen Wähler ihre Stimmen abgegeben haben, hat der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission die Stimmabgabe für beende... mehr lesen...


§ 49 AKWO Weiterleitung der Wahlunterlagen

(1)Absatz einsNach Ende der Wahl im jeweiligen Wahlsprengel hat der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission die ungeöffnete und versiegelte Wahlurne sowie nachstehende Wahlunterlagen unter sicherem Verschluß unverzüglich an die zuständige Zweigwahlkommission – im Falle des Allgemeinen Wahlsprengel... mehr lesen...


§ 50 AKWO Stimmenzählung in den Wahlkreisen

(1)Absatz einsDie Zweigwahlkommission hat die von den Betriebssprengelwahlkommissionen übermittelten Wahlunterlagen unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sie hat nach Ende des gesamten Wahlzeitraumes (Schließung des letzten Wahllokales im Kammerbereich) die Urnen zu öff... mehr lesen...


§ 51 AKWO Stimmenzählung durch die Hauptwahlkommission

§ 51.Paragraph 51, Die Hauptwahlkommission hat die Stimmenzählung der im Allgemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stimmen vorzunehmen. Für diese gilt § 50 mit der Maßgabe, daß die Auszählung der Stimmen nicht urnenweise zu erfolgen hat. Die Hauptwahlkommission hat die Stimmenzählung der im... mehr lesen...


§ 52 AKWO Stimmenzählung der im Postweg abgegebenen Stimmen

(1)Absatz einsDie während des Wahlzeitraumes bzw. bis zum Ablauf des dritten Tages nach dem letzten Wahltag bei der Hauptwahlkommission einlangenden Wahlkarten sind täglich zu zählen und, nach Eingangsdatum sortiert, sicher und ungeöffnet bis zur Stimmenauszählung zu verwahren.(2)Absatz 2Die Haup... mehr lesen...


§ 53 AKWO Feststellung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses

(1)Absatz einsDie Hauptwahlkommission hat die von den Zweigwahlkommissionen übermittelten Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, allfällige ziffernmäßige Fehler zu korrigieren und mit ihrer Auszählung nach § 51 zu verknüpfen.Die Haup... mehr lesen...


§ 54 AKWO Zuteilung der Mandate

(1)Absatz einsVon der Hauptwahlkommission werden die Kammerratsmandate den gültigen Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondt’schen Systems mittels der Wahlzahl zugeteilt.(2)Absatz 2Die Wahlzahl wird wie folgt errechnet: die Summen der für jeden Wahlvorsc... mehr lesen...


§ 55 AKWO Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen

(1)Absatz einsDer zustellungsbevollmächtigte Vertreter einer wahlwerbenden Gruppe kann binnen drei Tagen nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses gegen die ziffernmäßige Ermittlung des Wahlergebnisses und der Mandatszuteilung (§ 54 Abs. 1) schriftlich begründeten Einspruch an die Hauptwa... mehr lesen...


§ 56 AKWO Kundmachung des Wahlergebnisses

(1)Absatz einsDas Ergebnis der Wahl ist im Hauptwahlprotokoll festzuhalten und von der Hauptwahlkommission nach Ablauf der Einspruchsfrist, spätestens jedoch 14 Tage nach dem letzten Wahltag im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen.(2)Absatz 2Der Wahlkommissär hat dafür Sorge zu tragen, daß... mehr lesen...


§ 57 AKWO Anfechtung der Wahl

(1)Absatz einsDie Gültigkeit der Wahl kann innerhalb von 14 Tagen nach Kundmachung des Wahlergebnisses von jeder wahlwerbenden Gruppe, die Wahlvorschläge eingebracht hat, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens beim Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales angefochten werd... mehr lesen...


§ 58 AKWO Fristenberechnung

§ 58.Paragraph 58, Der Beginn und der Lauf der in dieser Verordnung vorgesehenen Fristen wird durch Sonntage oder andere öffentliche Feiertage nicht behindert. Das Gleiche gilt für Samstage und den Karfreitag. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen anderen öffentli... mehr lesen...


§ 59 AKWO Kostenersatz

§ 59.Paragraph 59, Die Arbeiterkammern haben den Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsmarktservice die tatsächlichen Kosten der Wählererfassung gemäß §§ 20 und 21 zu ersetzen. Die Arbeiterkammern haben den Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsmarktservice die tatsächlichen Kosten der Wä... mehr lesen...


§ 60 AKWO Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer den ihm gemäß § 20 obliegenden Verpflichtungen trotz nachweislicher Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder bewußt unwahre Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird, wenn die Handlung nicht nach anderen Bestimmungen einer strengeren Strafe unter... mehr lesen...


§ 61 AKWO Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Durchführung der Wahl der Vollversammlung der Kammern für Arbeiter und Angestellte, BGBl. Nr. 383/1993, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der gegenständlichen Verordnung außer Kraft.Die Verordnung des Bunde... mehr lesen...


Anl. 1 AKWO

Anlage 1(zu § 22 Abs. 2)(zu Paragraph 22, Absatz 2,)Kammer für Arbeiter und Angestellte für ..............................................................................................Arbeiterkammerwahl ............................................................................................... mehr lesen...


Anl. 2 AKWO

Anlage 2(zu § 30 Abs. 1 Z 3)(zu Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 3,)Kammer für Arbeiter und Angestellte für ..............................................................................................Arbeiterkammerwahl .............................................................................. mehr lesen...


Anl. 3 AKWO

Anlage 3(zu § 30 Abs. 2)(zu Paragraph 30, Absatz 2,)Kammer für Arbeiter und Angestellte für .............................................................................................Arbeiterkammerwahl ................................................................................................ mehr lesen...


Anl. 4 AKWO

Anlage 4(zu § 40)(zu Paragraph 40,)Amtlicher Stimmzettelfür dieWahl der Vollversammlungder Kammer für Arbeiter und Angestellte für ............................................................................................am (von – bis) .............................................................. mehr lesen...


Anl. 5 AKWO

Anlage 5(zu § 45 Abs. 4)(zu Paragraph 45, Absatz 4,)Kammer für Arbeiter und Angestellte für ..............................................................................................Arbeiterkammerwahl ............................................................................................... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

50 Paragrafen zu Biozid-Produkte-Gesetz (BiozidG) aktualisiert


§ 1 BiozidG (weggefallen)

§ 1 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 BiozidG (weggefallen)

§ 2 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 BiozidG (weggefallen)

§ 3 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 BiozidG (weggefallen)

§ 4 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 BiozidG (weggefallen)

§ 5 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 BiozidG (weggefallen)

§ 6 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 BiozidG (weggefallen)

§ 7 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 BiozidG (weggefallen)

§ 8 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 BiozidG (weggefallen)

§ 9 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 BiozidG (weggefallen)

§ 10 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 BiozidG (weggefallen)

§ 11 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 BiozidG (weggefallen)

§ 12 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 BiozidG (weggefallen)

§ 13 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 BiozidG (weggefallen)

§ 14 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 BiozidG (weggefallen)

§ 15 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 BiozidG (weggefallen)

§ 16 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 BiozidG (weggefallen)

§ 17 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 BiozidG (weggefallen)

§ 18 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 BiozidG (weggefallen)

§ 19 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 BiozidG (weggefallen)

§ 20 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 BiozidG (weggefallen)

§ 21 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 BiozidG (weggefallen)

§ 22 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 BiozidG (weggefallen)

§ 23 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 BiozidG (weggefallen)

§ 24 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 BiozidG (weggefallen)

§ 25 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 BiozidG (weggefallen)

§ 26 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 BiozidG (weggefallen)

§ 27 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 BiozidG (weggefallen)

§ 28 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 BiozidG (weggefallen)

§ 29 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 BiozidG (weggefallen)

§ 30 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 BiozidG (weggefallen)

§ 31 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 BiozidG (weggefallen)

§ 32 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 BiozidG (weggefallen)

§ 33 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 BiozidG (weggefallen)

§ 34 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 BiozidG (weggefallen)

§ 35 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 BiozidG (weggefallen)

§ 36 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 BiozidG (weggefallen)

§ 37 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 BiozidG (weggefallen)

§ 38 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 BiozidG (weggefallen)

§ 39 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 BiozidG (weggefallen)

§ 40 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 BiozidG (weggefallen)

§ 41 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 BiozidG (weggefallen)

§ 42 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 BiozidG (weggefallen)

§ 43 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 BiozidG (weggefallen)

§ 44 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 BiozidG (weggefallen)

§ 45 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 BiozidG (weggefallen)

§ 46 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 BiozidG (weggefallen)

§ 47 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 BiozidG (weggefallen)

§ 48 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 BiozidG (weggefallen)

Anl. 1 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


Biozid-Produkte-Gesetz (BiozidG) Fundstelle

Biozid-Produkte-Gesetz (BiozidG) Fundstelle seit 01.09.2013 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

52 Paragrafen zu Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG) aktualisiert


§ 1 BSFG (weggefallen)

§ 1 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 BSFG (weggefallen)

§ 2 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 BSFG (weggefallen)

§ 3 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 BSFG (weggefallen)

§ 4 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 BSFG (weggefallen)

§ 5 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 BSFG (weggefallen)

§ 6 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 BSFG (weggefallen)

§ 7 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 BSFG (weggefallen)

§ 8 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 BSFG (weggefallen)

§ 9 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 BSFG (weggefallen)

§ 10 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 BSFG (weggefallen)

§ 11 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 BSFG (weggefallen)

§ 12 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 BSFG (weggefallen)

§ 13 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 BSFG (weggefallen)

§ 14 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 BSFG (weggefallen)

§ 15 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 BSFG (weggefallen)

§ 16 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 BSFG (weggefallen)

§ 17 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 BSFG (weggefallen)

§ 18 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 BSFG (weggefallen)

§ 19 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG) Fundstelle

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 BSFG (weggefallen)

§ 20 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 BSFG (weggefallen)

§ 21 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 BSFG (weggefallen)

§ 22 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 BSFG (weggefallen)

§ 23 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 BSFG (weggefallen)

§ 24 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 BSFG (weggefallen)

§ 25 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 BSFG (weggefallen)

§ 26 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 BSFG (weggefallen)

§ 27 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 BSFG (weggefallen)

§ 28 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 BSFG (weggefallen)

§ 29 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 BSFG (weggefallen)

§ 30 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 BSFG (weggefallen)

§ 31 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 BSFG (weggefallen)

§ 32 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 BSFG (weggefallen)

§ 33 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 BSFG (weggefallen)

§ 34 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 BSFG (weggefallen)

§ 35 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 BSFG (weggefallen)

§ 36 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 BSFG (weggefallen)

§ 37 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 BSFG (weggefallen)

§ 38 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 BSFG (weggefallen)

§ 39 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 BSFG (weggefallen)

§ 40 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 BSFG (weggefallen)

§ 41 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 BSFG (weggefallen)

§ 42 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 BSFG (weggefallen)

§ 43 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 BSFG (weggefallen)

§ 44 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 BSFG (weggefallen)

§ 45 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 BSFG (weggefallen)

§ 46 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 BSFG (weggefallen)

§ 47 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 BSFG (weggefallen)

§ 48 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 BSFG (weggefallen)

§ 49 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 BSFG (weggefallen)

§ 50 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 51 BSFG (weggefallen)

§ 51 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu EG-Amtshilfegesetz (EG-AHG) aktualisiert


§ 1 EG-AHG (weggefallen)

§ 1 EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 EG-AHG (weggefallen)

§ 2 EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 EG-AHG (weggefallen)

§ 4 EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 EG-AHG (weggefallen)

§ 5 EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 5a EG-AHG (weggefallen)

§ 5a EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 5b EG-AHG (weggefallen)

§ 5b EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 EG-AHG (weggefallen)

§ 6 EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 EG-AHG (weggefallen)

§ 7 EG-AHG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


EG-Amtshilfegesetz (EG-AHG) Fundstelle

EG-Amtshilfegesetz (EG-AHG) Fundstelle seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 EG-AHG (weggefallen)

§ 3 EG-AHG (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

13 Paragrafen zu EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EG-VAHG) aktualisiert


§ 1 EG-VAHG (weggefallen)

§ 1 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 EG-VAHG (weggefallen)

§ 2 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 EG-VAHG (weggefallen)

§ 3 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 EG-VAHG (weggefallen)

§ 4 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 4a EG-VAHG (weggefallen)

§ 4a EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 EG-VAHG (weggefallen)

§ 5 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 EG-VAHG (weggefallen)

§ 6 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 EG-VAHG (weggefallen)

§ 7 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 EG-VAHG (weggefallen)

§ 8 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 8a EG-VAHG (weggefallen)

§ 8a EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 EG-VAHG (weggefallen)

§ 9 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 EG-VAHG (weggefallen)

§ 10 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EG-VAHG) Fundstelle

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EG-VAHG) Fundstelle seit 01.01.2012 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

118 Paragrafen zu Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG) aktualisiert


§ 1 EBG (weggefallen)

§ 1 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 EBG (weggefallen)

§ 2 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 EBG (weggefallen)

§ 3 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 EBG (weggefallen)

§ 4 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 EBG (weggefallen)

§ 5 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 EBG (weggefallen)

§ 6 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 EBG (weggefallen)

§ 7 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 EBG (weggefallen)

§ 8 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 EBG (weggefallen)

§ 9 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 EBG (weggefallen)

§ 10 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 EBG (weggefallen)

§ 11 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 EBG (weggefallen)

§ 12 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 EBG (weggefallen)

§ 13 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 EBG (weggefallen)

§ 14 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 EBG (weggefallen)

§ 15 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 EBG (weggefallen)

§ 16 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 EBG (weggefallen)

§ 17 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 EBG (weggefallen)

§ 18 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 EBG (weggefallen)

§ 19 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 EBG (weggefallen)

§ 20 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 EBG (weggefallen)

§ 21 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 EBG (weggefallen)

§ 22 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 EBG (weggefallen)

§ 23 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 EBG (weggefallen)

§ 24 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 EBG (weggefallen)

§ 25 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 EBG (weggefallen)

§ 26 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 EBG (weggefallen)

§ 27 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 EBG (weggefallen)

§ 28 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 EBG (weggefallen)

§ 29 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 EBG (weggefallen)

§ 30 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 EBG (weggefallen)

§ 31 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 EBG (weggefallen)

§ 32 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 EBG (weggefallen)

§ 33 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 EBG (weggefallen)

§ 34 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 EBG (weggefallen)

§ 35 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 EBG (weggefallen)

§ 36 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 EBG (weggefallen)

§ 37 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 EBG (weggefallen)

§ 38 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 EBG (weggefallen)

§ 39 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 EBG (weggefallen)

§ 40 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 EBG (weggefallen)

§ 41 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 EBG (weggefallen)

§ 42 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 EBG (weggefallen)

§ 43 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 EBG (weggefallen)

§ 44 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 EBG (weggefallen)

§ 45 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 EBG (weggefallen)

§ 46 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 EBG (weggefallen)

§ 47 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 EBG (weggefallen)

§ 48 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 EBG (weggefallen)

§ 49 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 EBG (weggefallen)

§ 50 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 51 EBG (weggefallen)

§ 51 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 EBG (weggefallen)

§ 52 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 53 EBG (weggefallen)

§ 53 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 54 EBG (weggefallen)

§ 54 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 55 EBG (weggefallen)

§ 55 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 56 EBG (weggefallen)

§ 56 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 57 EBG (weggefallen)

§ 57 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 58 EBG (weggefallen)

§ 58 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 59 EBG (weggefallen)

§ 59 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 60 EBG (weggefallen)

§ 60 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 61 EBG (weggefallen)

§ 61 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 62 EBG (weggefallen)

§ 62 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 63 EBG (weggefallen)

§ 63 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 64 EBG (weggefallen)

§ 64 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 65 EBG (weggefallen)

§ 65 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 66 EBG (weggefallen)

§ 66 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 67 EBG (weggefallen)

§ 67 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 EBG (weggefallen)

§ 68 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 69 EBG (weggefallen)

§ 69 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 70 EBG (weggefallen)

§ 70 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 71 EBG (weggefallen)

§ 71 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 72 EBG (weggefallen)

§ 72 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 73 EBG (weggefallen)

§ 73 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 74 EBG (weggefallen)

§ 74 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 75 EBG (weggefallen)

§ 75 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 76 EBG (weggefallen)

§ 76 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 77 EBG (weggefallen)

§ 77 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 78 EBG (weggefallen)

§ 78 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 79 EBG (weggefallen)

§ 79 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 80 EBG (weggefallen)

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§ 81 EBG (weggefallen)

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§ 82 EBG (weggefallen)

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§ 83 EBG (weggefallen)

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§ 84 EBG (weggefallen)

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§ 85 EBG (weggefallen)

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§ 86 EBG (weggefallen)

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§ 87 EBG (weggefallen)

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§ 88 EBG (weggefallen)

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§ 89 EBG (weggefallen)

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§ 90 EBG (weggefallen)

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§ 91 EBG (weggefallen)

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§ 92 EBG (weggefallen)

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§ 93 EBG (weggefallen)

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§ 94 EBG (weggefallen)

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§ 95 EBG (weggefallen)

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§ 96 EBG (weggefallen)

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§ 97 EBG (weggefallen)

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§ 98 EBG (weggefallen)

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§ 99 EBG (weggefallen)

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§ 100 EBG (weggefallen)

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§ 101 EBG (weggefallen)

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§ 102 EBG (weggefallen)

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§ 103 EBG (weggefallen)

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§ 104 EBG (weggefallen)

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§ 105 EBG (weggefallen)

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§ 106 EBG (weggefallen)

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§ 107 EBG (weggefallen)

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§ 108 EBG (weggefallen)

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§ 109 EBG (weggefallen)

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§ 110 EBG (weggefallen)

§ 110 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 111 EBG (weggefallen)

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§ 112 EBG (weggefallen)

§ 112 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 113 EBG (weggefallen)

§ 113 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 114 EBG (weggefallen)

§ 114 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 115 EBG (weggefallen)

§ 115 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 116 EBG (weggefallen)

§ 116 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 117 EBG (weggefallen)

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Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG) Fundstelle

Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG) Fundstelle seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

51 Paragrafen zu Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) aktualisiert


§ 1 EisbEG

Paragraph eins, Die Ausübung des Enteignungsrechtes steht in dem vollen durch § 365 ABGB. zugelassenen Umfange jedem Eisenbahnunternehmen insoweit zu, als die Gemeinnützigkeit des Unternehmens von der hiezu berufenen staatlichen Verwaltungsbehörde anerkannt ist. Die Ausübung des Enteignungsrechte... mehr lesen...


§ 2 EisbEG

(1)Absatz einsDas Enteignungsrecht kann zu einer dauernden oder vorübergehenden Enteignung nur insoweit ausgeübt werden, als es die Herstellung und der Betrieb der Eisenbahn notwendig machen.(2)Absatz 2Es umfaßt insbesondere das Recht:1.Ziffer einsauf Abtretung von Grundstücken;2.Ziffer 2auf Über... mehr lesen...


§ 3 EisbEG

(1)Absatz einsUnter der im § 2 bezeichneten Voraussetzung kann die dauernde oder vorübergehende Abtretung von Grundstücken insoweit begehrt werden, als es zur Herstellung der Bahn, der Bahnhöfe, der an der Bahn und an den Bahnhöfen für Zwecke des Eisenbahnbetriebes zu errichtenden Gebäude oder zu... mehr lesen...


§ 4 EisbEG

(1)Absatz einsDas Eisenbahnunternehmen ist verpflichtet, den Enteigneten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile gemäß § 365 ABGB. schadlos zu halten.Das Eisenbahnunternehmen ist verpflichtet, den Enteigneten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensre... mehr lesen...


§ 5 EisbEG

Paragraph 5, Bei der Ermittlung der Entschädigung ist auch auf die Nachteile Rücksicht zu nehmen, die Nutzungsberechtigte, Gebrauchsberechtigte oder Bestandnehmer durch die Enteignung erleiden, und deren Vergütung dem Enteigneten obliegt, sofern der als Ersatz für den Gegenstand der Enteignung zu... mehr lesen...


§ 6 EisbEG

Paragraph 6, Wird nur ein Teil eines Grundbesitzes enteignet, so ist bei der Ermittlung der Entschädigung nicht nur auf den Wert des abzutretenden Grundstückes, sondern auch auf die Verminderung des Wertes, die der zurückbleibende Teil des Grundbesitzes erleidet, Rücksicht zu nehmen. mehr lesen...


§ 7 EisbEG

(1)Absatz einsBei der Ermittlung der Entschädigung ist auf Verhältnisse keine Rücksicht zu nehmen, die ersichtlich in der Absicht hervorgerufen worden sind, sie als Grundlage für die Erhöhung der Ansprüche auf Entschädigung zu benützen.(2)Absatz 2Der Wert der besonderen Vorliebe, dann eine Werter... mehr lesen...


§ 8 EisbEG

(1)Absatz einsDie Entschädigung ist in barem Gelde zu leisten. Sie geschieht bei dauernder Enteignung durch Zahlung eines Kapitalsbetrages, bei vorübergehender Enteignung durch Zahlung einer Rente.(2)Absatz 2Wenn jedoch infolge einer vorübergehenden Enteignung eine bei der Bestimmung der Rente ni... mehr lesen...


§ 9 EisbEG

(1)Absatz einsInsoweit ein zu leistender Kapitalsbetrag nicht vollständig ermittelt werden kann, weil der abzuschätzende Nachteil sich nicht von vornherein bestimmen läßt, ist jede Partei berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten von mindestens einem Jahre die Festsetzung der für die in der Zwi... mehr lesen...


§ 10 EisbEG

(1)Absatz einsDas Eisenbahnunternehmen hat für alle Entschädigungen, die es nach dem Vollzug einer Enteignung zu leisten hat (§§ 8 und 9), auf Verlangen des zu Enteignenden Sicherheit zu leisten.Das Eisenbahnunternehmen hat für alle Entschädigungen, die es nach dem Vollzug einer Enteignung zu lei... mehr lesen...


§ 11 EisbEG

(1)Absatz einsDer Gegenstand und der Umfang der Enteignung sowie die Höhe der Entschädigung werden auf Grund der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer mündlichen Verhandlung festgesetzt.(2)Absatz 2Zuständig für das Enteignungsverfahren ist die nac... mehr lesen...


§ 12 EisbEG

(1)Absatz einsDas Eisenbahnunternehmen hat der Behörde die nach Katastralgemeinden getrennt zu verfassenden Grundeinlösungspläne und Verzeichnisse der in Anspruch genommenen Grundstücke und Rechte vorzulegen.(2)Absatz 2Diese Verzeichnisse haben zu enthalten: die Namen und Wohnorte der zu Enteigne... mehr lesen...


§ 13 EisbEG

(1)Absatz einsDie Behörde hat die Einleitung des Verfahrens dem zuständigen Grundbuchsgericht anzuzeigen. Das Grundbuchsgericht hat die Einleitung des Verfahrens im Grundbuch anzumerken. Diese Anmerkung hat zur Folge, dass der Enteignungsbescheid gegenüber jeder Person wirkt, zu deren Gunsten im ... mehr lesen...


§ 14 EisbEG

(1)Absatz einsZur mündlichen Verhandlung sind die Parteien und die Gemeinden, in deren Sprengeln die in Anspruch genommenen Grundstücke und Rechte liegen, zu laden.(2)Absatz 2Das den Gemeinden in Abs. 1 eingeräumte Recht fällt in deren eigenen Wirkungsbereich.Das den Gemeinden in Absatz eins, ein... mehr lesen...


§ 15 EisbEG

Paragraph 15, Wird das Enteignungsbegehren zurückgezogen, kommt ein zulässiges Übereinkommen (§ 22 Abs. 2 und 3) über die Entschädigung zustande oder erklärt der zu Enteignende seine Bereitschaft mit der Enteignung, so ist die Zurückziehung, der Inhalt des Übereinkommens oder die Bereitschaft des... mehr lesen...


§ 16 EisbEG

Paragraph 16, In der Enteignungsverhandlung ist auch die Höhe der infolge der Enteignung zu leistenden Entschädigung auf Grund einer Bewertung durch Sachverständige zu ermitteln und zu erörtern. Die Heranziehung allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist auch dann zul... mehr lesen...


§ 17 EisbEG

(1)Absatz einsDie Behörde hat mit schriftlichem Bescheid den Gegenstand und den Umfang der Enteignung festzusetzen. Der Enteignungsbescheid bezieht sich auf die im Enteignungsplan dargestellten Flächen, deren Ausmaße im zugehörigen Verzeichnis (§ 12), unbeschadet der genaueren Vermessung in der N... mehr lesen...


§ 18 EisbEG

(1)Absatz einsGegen den Bescheid der Behörde kann im Verwaltungsrechtsweg Berufung erhoben werden. Eine Berufung gegen die Entscheidung über die Entschädigung ist aber unzulässig. Dem Enteigneten und dem Eisenbahnunternehmen steht es frei, binnen drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Ent... mehr lesen...


§ 19 EisbEG

Paragraph 19, Nach dem Eintritt der Rechtskraft eines Enteignungsbescheides sind die Personen, gegen die die Enteignung wirksam ist, verpflichtet, sich jeder über die Fortsetzung des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes hinausgehenden Veränderung an dem Gegenstande der Enteignung zu enthalten, sofer... mehr lesen...


§ 20 EisbEG

Paragraph 20, Wird das Enteignungsverfahren zur Gänze, hinsichtlich der in Anspruch genommenen Liegenschaft oder hinsichtlich eines verbücherten Rechts eingestellt, so hat die Behörde davon das Grundbuchsgericht zu verständigen. Das Gericht hat die Anmerkung der Einleitung des Enteignungsverfahre... mehr lesen...


§ 22 EisbEG

(1)Absatz einsSofern sich das Eisenbahnunternehmen und der Enteignete über die Entschädigung nicht einigen können, hat diese das Gericht festzusetzen.(2)Absatz 2Als zulässig ist ein solches Übereinkommen nur dann anzusehen, wenn es an dritten Personen fehlt, denen ein Anspruch auf Befriedigung au... mehr lesen...


§ 23 EisbEG

(1)Absatz einsDem Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Entschädigung ist eine Kopie des Enteignungsbescheides anzuschließen.(2)Absatz 2Hat das Eisenbahnunternehmen die Entschädigung vorbehaltlos gezahlt, so gilt die im Bescheid festgesetzte Entschädigung als von ihm anerkannt.(3)Absatz 3Der An... mehr lesen...


§ 24 EisbEG

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, richtet sich das gerichtliche Verfahren nach den allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes.(2)Absatz 2Das Gericht hat über den Antrag mündlich zu verhandeln. mehr lesen...


§ 25 EisbEG

(1)Absatz einsDas Gericht hat dem Verfahren einen oder, wenn die besonderen Verhältnisse dies erfordern, auch mehrere Sachverständige beizuziehen.(2)Absatz 2Erstreckt sich die an den Enteigneten zu leistende Entschädigung auch auf die Vergütung der Nachteile von dritten Personen (§ 5), so ist der... mehr lesen...


§ 26 EisbEG

Paragraph 26, Auf Begehren beider Parteien kann die Festsetzung der Entschädigung auf Objekte ausgedehnt werden, die nicht den Gegenstand eines Enteignungsbescheides bilden, wenn beide Parteien einverstanden sind, diese Objekte der Enteignung zu unterziehen. mehr lesen...


§ 27 EisbEG

Paragraph 27, Erachtet das Eisenbahnunternehmen, daß durch Ausführung einer oder der anderen Anlage, zu deren Herstellung es nicht verpflichtet ist, der Anspruch auf Entschädigung erheblich herabgemindert würde, so kann das Eisenbahnunternehmen sich die Auswahl unter mehreren Arten der Ausführung... mehr lesen...


§ 29 EisbEG

(1)Absatz einsWenn das Eisenbahnunternehmen und der Enteignete sich über die zu leistende Entschädigung einigen, ist diese Vereinbarung, falls die im § 22 bezeichneten Voraussetzungen eines zulässigen Übereinkommens vorliegen, zu Protokoll zu nehmen.Wenn das Eisenbahnunternehmen und der Enteignet... mehr lesen...


§ 30 EisbEG

(1)Absatz einsDas Gericht hat die Entschädigung mit Beschluss unter Hinweis auf die Leistungsfrist (§ 33) festzusetzen. Im Fall des § 25 Abs. 2 ist der auf die Vergütung der Nachteile dritter Personen entfallende Betrag gesondert zu bestimmen.Das Gericht hat die Entschädigung mit Beschluss unter ... mehr lesen...


§ 31 EisbEG

(1)Absatz einsWenn eine Partei der Ansicht ist, daß die für die Festsetzung der Entschädigung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse bei den nach den bisherigen Erhebungen nicht vollständig oder nicht richtig dargestellt worden seien, kann sie vor dem Ablauf der für den Rekurs gegen die gerichtli... mehr lesen...


§ 32 EisbEG

(1)Absatz einsMacht das Eisenbahnunternehmen von dem ihm im § 27 vorbehaltenen Recht, die Ausführung einer Anlage auf verschiedene Weise zu begehren, Gebrauch, so hat das Gericht über die Entschädigung mit Rücksicht auf jede der vorgeschlagenen Arten der Ausführung zu entscheiden und dem Eisenbah... mehr lesen...


§ 33 EisbEG

Paragraph 33, Die Leistungsfrist für die vom Eisenbahnunternehmen zu leistende Entschädigung (§§ 8 und 9) beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem ungenützten Ablauf der dreimonatigen Frist zur Anrufung des Gerichtes (§ 18 Abs. 1), mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über die Ent... mehr lesen...


§ 34 EisbEG

(1)Absatz einsDie Entschädigung wird auch außer den im § 1425 ABGB. bezeichneten Fällen durch Gerichtserlag geleistet, wenn und insoweit der Entschädigungsbetrag zur Befriedigung der dritten Personen auf Grund ihrer dinglichen Rechte zustehenden Ansprüche zu dienen hat. Die Notwendigkeit des in d... mehr lesen...


§ 35 EisbEG

(1)Absatz einsDie Enteignung ist vollzogen, wenn das Eisenbahnunternehmen mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Enteigneten oder im Zwangswege gegen seinen Willen in den Besitz des enteigneten Gegenstandes (§ 2) gelangt ist. Der zwangsweise Vollzug der Enteignung setzt einen re... mehr lesen...


§ 36 EisbEG

Paragraph 36, Kommt das Eisenbahnunternehmen seiner Verpflichtung nicht innerhalb der Leistungsfrist (§ 33) nach, so kann der Enteignete die zwangsweise Leistung der Entschädigung samt Verzugszinsen oder der Sicherheit nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, begehren. Komm... mehr lesen...


§ 37 EisbEG Rückübereignung

(1)Absatz einsWird der Enteignungsgegenstand ganz oder teilweise nicht für den Enteignungszweck verwendet, so kann der Enteignete nach Ablauf der für die Bauausführung und Betriebseröffnung festgelegten oder verlängerten Frist oder – wenn keine solche Frist festgelegt worden ist – nach Ablauf von... mehr lesen...


§ 38 EisbEG

(1)Absatz einsDas Eisenbahnunternehmen hat für den Schaden, der dadurch entsteht, daß es eine Enteignung nicht in Vollzug setzen ließ, Ersatz zu leisten.(2)Absatz 2Auf den Ersatz dieses Schadens kann es auf dem ordentlichen Rechtswege belangt werden. mehr lesen...


§ 39 EisbEG

Paragraph 39, Wenn bei einer im Betriebe stehenden Eisenbahn zur Beseitigung oder Verhütung einer Betriebsunterbrechung dringende Vorkehrungen zu treffen sind, die die Ausübung des Enteignungsrechtes notwendig machen, kann – ohne der Entscheidung der zuständigen Behörde über die definitiven Vorke... mehr lesen...


§ 40 EisbEG

(1)Absatz einsDie Einleitung der Verhandlung zum Zweck der Festsetzung des Gegenstandes der Enteignung und der Höhe der Entschädigung ist bei der nach § 11 Abs. 2 zuständigen Behörde zu beantragen.Die Einleitung der Verhandlung zum Zweck der Festsetzung des Gegenstandes der Enteignung und der Höh... mehr lesen...


§ 41 EisbEG

Paragraph 41, Auf das gerichtliche Verfahren über die Festsetzung der Entschädigung und auf deren Leistung sind die §§ 22 bis 35 anzuwenden. Auf das gerichtliche Verfahren über die Festsetzung der Entschädigung und auf deren Leistung sind die Paragraphen 22 bis 35 anzuwenden. mehr lesen...


§ 42 EisbEG

Paragraph 42, Nicht mehr geltend. (Artikel 2 Z. 5 der Kundmachung.) Nicht mehr geltend. (Artikel 2 Ziffer 5, der Kundmachung.) mehr lesen...


§ 43 EisbEG

(1)Absatz einsDie im Enteignungsverfahren erlassenen Bescheide (§§ 18 und 37) sind mit Zustellnachweis zuzustellen. Die Zustellung an einen Ersatzempfänger ist zulässig.Die im Enteignungsverfahren erlassenen Bescheide (Paragraphen 18 und 37) sind mit Zustellnachweis zuzustellen. Die Zustellung an... mehr lesen...


§ 44 EisbEG

(1)Absatz einsDie Kosten des Enteignungsverfahrens und der gerichtlichen Feststellung der Entschädigung sind, soweit sie nicht durch ein ungerechtfertigtes Einschreiten einer Partei hervorgerufen werden, vom Eisenbahnunternehmen zu bestreiten.(2)Absatz 2Im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung... mehr lesen...


§ 45 EisbEG

Paragraph 45, Die Ausfolgung der infolge der Anordnungen dieses Gesetzes vorgenommenen gerichtlichen Erläge ist von der Entrichtung der Verwahrungsgebühr befreit. mehr lesen...


§ 46 EisbEG

Paragraph 46, Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 47 EisbEG

(1)Absatz einsWenn die Ausübung des Enteignungsrechtes nach § 1 dieses Gesetzes einem Straßenbahnunternehmen eingeräumt wird, ist die von diesem Unternehmen angelegte Bahn nicht als eine solche anzusehen, die nach § 1 des Gesetzes vom 19. Mai 1874, RGBl. Nr. 70, in die Eisenbahnbücher aufzunehmen... mehr lesen...


§ 48 EisbEG

(1)Absatz einsDieses Gesetz ist in seinem ursprünglichen Wortlaut am 27. Mai 1878, die durch die Bestimmungen des Verwaltungsentlastungsgesetzes vom 21. Juli 1925, BGBl. Nr. 277, bewirkten Änderungen sind am 1. September 1925 in Kraft getreten.Dieses Gesetz ist in seinem ursprünglichen Wortlaut a... mehr lesen...


§ 49 EisbEG

Paragraph 49, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 13.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 § 0 gültig von 15.04.1954 bis 12.12.2003 mehr lesen...


§ 28 EisbEG (weggefallen)

§ 28 EisbEG (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 EisbEG (weggefallen)

§ 21 EisbEG (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


Art. 31 EisbEG

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

13 Paragrafen zu Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) aktualisiert


§ 1 EAVG Inhalt

§ 1.Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen, sowie die Pflicht zur Angabe bestimmter Indi... mehr lesen...


§ 2 EAVG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Gebäude“ eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird, und zwar sowohl das Gebäude als Ganzes als auch solche Gebäudeteile, die als eigene Nutzungsobjekte ausge... mehr lesen...


§ 3 EAVG Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien

§ 3.Paragraph 3, Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflic... mehr lesen...


§ 4 EAVG Vorlage- und Aushändigungspflicht

(1)Absatz einsBeim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzul... mehr lesen...


§ 5 EAVG Ausnahmen

§ 5.Paragraph 5, Von der Informationspflicht nach § 3 sowie der Vorlage- und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen: Von der Informationspflicht nach Paragraph 3, sowie der Vorlage- und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen:1.Ziffer einsGebäude... mehr lesen...


§ 6 EAVG Rechtsfolge der Ausweisvorlage

§ 6.Paragraph 6, Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gelten die darin angegebenen Energiekennzahlen für das Gebäude unter Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinn des... mehr lesen...


§ 7 EAVG Rechtsfolge unterlassener Vorlage oder Aushändigung

(1)Absatz einsWird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.Wird dem Käufer oder Bestandnehmer ent... mehr lesen...


§ 8 EAVG Abweichende Vereinbarungen

§ 8.Paragraph 8, Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigun... mehr lesen...


§ 9 EAVG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsEin Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand ein... mehr lesen...


§ 10 EAVG Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen; Verweisungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Dezember 2012 in Kraft. Es ist auf Verkaufs- und In-Bestand-Gabe-Anzeigen, die ab diesem Zeitpunkt veröffentlicht werden, und auf Kauf- oder Bestandverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, anzuwenden.(2)Absatz 2Das Energieausweis-Vorlage... mehr lesen...


§ 11 EAVG Vollziehung

§ 11.Paragraph 11, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsicht... mehr lesen...


§ 12 EAVG Umsetzungshinweis

§ 12.Paragraph 12, Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, umgesetzt. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. J... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 41-50 von 323