Information zum Existenzminimumrechner
Der JUSLINE Existenzminimum Rechner (Pfändungsrechner) dient dazu die Berechnung
der Freibeträge für die Exekution auf Arbeitseinkommen (Lohnpfändung) zu erleichtern.
Generell wird an den Drittschuldner / die Drittschuldnerin bei solchen Exekutionsverfahren sehr
viel Fachwissen vorausgesetzt. Daher hat das BMJ bereits eine
Informationsbroschüre
mit Beispielen, Fachinformationen und den Lohnpfändungstabellen auf dessen
Website bereitgestellt.
JUSLINE nahm dies zum Anlass, auf Basis der offiziellen Daten des BMJ, diesen Rechner
zu erstellen, um eine schnelle und einfache Berechnung der unpfändbaren Freibeträge bei
beschränkt pfändbaren Forderungen (Existenzminimum) zu ermöglichen.