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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 61. Bei Berechnung der in diesem GesetzeGesetz vorgesehenen Fristen dürfen Ferial-, Sonn- oder Feiertage sowie diejenigendie Tage, während welcher eine bei dem GrundbuchsgerichteGrundbuchsgericht zu überreichende Schrift sich auf der Post befand, nicht abgerechnet werden.
§ 61. Bei Berechnung der in diesem GesetzeGesetz vorgesehenen Fristen dürfen Ferial-, Sonn- oder Feiertage sowie diejenigendie Tage, während welcher eine bei dem GrundbuchsgerichteGrundbuchsgericht zu überreichende Schrift sich auf der Post befand, nicht abgerechnet werden.