(1)Absatz einsSteuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.Steuerschuldner ist in den Fällen des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 der Unternehmer, in den Fällen des Paragraph 11, Absatz 14, der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem vollbeschäftigten Vertragsassistenten gebührt eine Dienstzulage (Forschungszulage). Durch die Dienstzulage (Forschungszulage) gelten alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen als abgegolten; ausgenommen hievon sind ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Journaldienste... mehr lesen...
Informationen, die potenziellen Spendern von Blut und Blutbestandteilen zu erteilen sind1.Ziffer eins Korrektes, der breiten Öffentlichkeit verständliches Aufklärungsmaterial über die Natur des Blutes, den Spendevorgang für Blut und Blutbestandteile, die aus Vollblut- und Apheresespenden gewonnen... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Verwendung von Formblättern und Vordrucken ist zulässig.(2)Absatz 2Formblätter und Vordrucke müssen ehestmöglich, spätestens jedoch am 1. Juli 1999 dieser Verordnung entsprechen.(3)Absatz 3§ 12a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2010 außer Kraft.Paragraph 12 a, tritt mit Ablauf des ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei jeder Gewinnung ist das entnommene Blut des Spenders, nach Maßgabe des Abs. 2, jedenfalls folgenden Laboruntersuchungen zu unterziehen:Bei jeder Gewinnung ist das entnommene Blut des Spenders, nach Maßgabe des Absatz 2,, jedenfalls folgenden Laboruntersuchungen zu unterziehen:1.... mehr lesen...
(1)Absatz einsNach der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen ist dem Spender eine angemessene Ruhemöglichkeit unter Aufsicht anzubieten.(2)Absatz 2Der Spender ist darauf hinzuweisen, daß er frühestens 30 Minuten nach der Spende ein Fahrzeug lenken soll und Beschäftigungen mit einem besonderen... mehr lesen...
Paragraph 11, Erhöhte oder zu niedrige Werte müssen dem Spender mitgeteilt werden, sofern diese nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft Rückschlüsse auf das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung zulassen. Ein Abfall der Hämoglobinwerte zwischen zwei Abnahmen von mehr als 2 g/100 ml ist... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird einem Spender Vollblut entnommen, beträgt1.Ziffer einsdie Höchstentnahmemenge 500 ml pro Entnahme,2.Ziffer 2das Mindestintervall zwischen den Entnahmen acht Wochen und3.Ziffer 3die Jahreshöchstentnahmemenge bei Männern 3 000 ml und bei Frauen bis zur Menopause 2 000 ml und dana... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Eignungsuntersuchung im Sinne des § 4 ist anläßlich der Erstgewinnung von Blut und Blutbestandteilen durchzuführen und bei der Gewinnung vonDie Eignungsuntersuchung im Sinne des Paragraph 4, ist anläßlich der Erstgewinnung von Blut und Blutbestandteilen durchzuführen und bei der... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnmittelbar vor jeder Gewinnung von Plasma sind Blutdruck, Pulsfrequenz und Körperkerntemperatur zu kontrollieren. Zusätzlich sind im Rahmen der Plasmaspende Hämoglobin sowie das Gesamtprotein zu bestimmen.(2)Absatz 2Unmittelbar vor jeder Gewinnung von korpuskulären Bestandteilen mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsVon der Gewinnung sind Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, ausgeschlossen.(2)Absatz 2Weiters sind nach ärztlicher Beurteilung oder durch Beurteilung eines hiefür qualifizierten Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß den Vorgab... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Personen sind von der Eigenblutspende auszuschließen:1.Ziffer einsPersonen, die an einer schweren Herzerkrankung leiden,2.Ziffer 2Personen, die ana)Litera aHepatitis B, außer HBsAg-negative Personen, die nachgewiesener Weise immun sind,b)Litera bHepatitis C,c)Litera cHIV-1/... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Personen sind nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 von der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dauernd auszuschließen:Folgende Personen sind nach Maßgabe der Absatz 2 bis 4 von der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dauernd auszuschließen:1.Ziffer einsPersonen, die da... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen einer Eignungsuntersuchung des Spenders sind insbesondere die in den Abs. 2 bis 4 angeführten Untersuchungen vorzunehmen und deren Ergebnisse zu dokumentieren.Im Rahmen einer Eignungsuntersuchung des Spenders sind insbesondere die in den Absatz 2 bis 4 angeführten Untersuc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand hat mindestens die in den §§ 5 und 6 angeführten Sachverhalte zu umfassen.Die Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand hat mindestens die in den Paragraphen 5 und 6 angeführten Sachverhalte zu umfassen.(2)Absatz 2Die... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen jeder Spende ist die gesundheitliche Eignung des Spenders zur Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen festzustellen. Diese Feststellung hat dabei sowohl den Gesundheitsschutz des Spenders als auch die einwandfreie Beschaffenheit des Blutes oder der Blutbestandteile zu be... mehr lesen...