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HAUPTGRUPPEAnl. 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte
Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.
Bei den Produkten dieser Produktart handelt es sich um Biozid-Produkte, die für die menschliche Hygiene verwendet werden.
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Produkte zur Desinfektion der Luft sowie von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht direkt mit Lebens- oder Futtermitteln in Berührung kommen, und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich, einschließlich Krankenhäusern, sowie als Algenbekämpfungsmittel verwendete Produkte.
Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen, Wände und Böden in Einrichtungen des Gesundheitswesens und ähnlichen Einrichtungen, chemische Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall, Erdboden und sonstiger Boden BiozidG (auf Spielplätzen).
Bei den Produkten dieser Produktgruppe handelt es sich um Produkte für Zwecke der Hygiene im Veterinärbereich einschließlich von Produkten für die Verwendung in Bereichen, in denen Tiere untergebracht sind, gehalten oder befördert werden.
Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasserweggefallen) für Menschen und Tiere Verwendung findenseit 01.09.2013 weggefallen.Produktart 5: Trinkwasserdesinfektionsmittel
Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser (für Menschen und Tiere).
HAUPTGRUPPE 2: Schutzmittel
Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.
Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.
Produkte zum Schutz von Holz (ab dem Einschnitt im Sägewerk) oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen. Diese Produktart umfasst sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte.
Produkte zum Schutz von fasrigen oder polymerisierten Materialien wie Leder, Gummi, Papier und Textilerzeugnissen gegen mikrobielle Schädigung.
Produkte zum Schutz und zur Sanierung von Mauerwerk oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen.
Produkte zum Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen gegen Befall durch Schadorganismen wie zB Mikroben, Algen und Muscheln.
Diese Produktart umfasst nicht Produkte zum Schutz des Trinkwassers.
Produkte zur Verhinderung oder Bekämpfung der Schleimbildung auf Materialien, Einrichtungen und Gegenständen, die in industriellen Verfahren Anwendung finden, zB auf Zellstoff und Zellulose sowie auf porösen Sandschichten bei der Ölförderung.
Produkte zum Schutz von Metallbearbeitungsflüssigkeiten gegen mikrobielle Schädigung.
HAUPTGRUPPE 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere.
Bekämpfungsmittel gegen Vögel.
Bekämpfungsmittel gegen Mollusken.
Bekämpfungsmittel gegen Fische; diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Behandlung von Fischkrankheiten.
Bekämpfungsmittel gegen Arthropoden (zB Insekten, Spinnentiere und Schalentiere).
Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (wirbellose Tiere wie zB Flöhe, Wirbeltiere wie zB Vögel): hierzu gehören Produkte, die entweder unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich verwendet werden.
HAUPTGRUPPE 4: Sonstige Biozid-Produkte
Produkte zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln gegen Schadorganismen.
Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.
Produkte zur Desinfektion und Konservierung von Leichen oder Tierkadavern oder Teilen davon.
Bekämpfungsmittel gegen Schädlinge.
Die genannten 23 Produktarten umfassen nicht die Produkte, die von den in § 3 Abs. 2 Z 2 bis 11 genannten Rechtsvorschriften für die Zwecke dieser Bestimmungen abgedeckt sind.Die genannten 23 Produktarten umfassen nicht die Produkte, die von den in Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2 bis 11 genannten Rechtsvorschriften für die Zwecke dieser Bestimmungen abgedeckt sind.
HAUPTGRUPPEAnl. 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte
Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.
Bei den Produkten dieser Produktart handelt es sich um Biozid-Produkte, die für die menschliche Hygiene verwendet werden.
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Produkte zur Desinfektion der Luft sowie von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht direkt mit Lebens- oder Futtermitteln in Berührung kommen, und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich, einschließlich Krankenhäusern, sowie als Algenbekämpfungsmittel verwendete Produkte.
Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen, Wände und Böden in Einrichtungen des Gesundheitswesens und ähnlichen Einrichtungen, chemische Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall, Erdboden und sonstiger Boden BiozidG (auf Spielplätzen).
Bei den Produkten dieser Produktgruppe handelt es sich um Produkte für Zwecke der Hygiene im Veterinärbereich einschließlich von Produkten für die Verwendung in Bereichen, in denen Tiere untergebracht sind, gehalten oder befördert werden.
Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasserweggefallen) für Menschen und Tiere Verwendung findenseit 01.09.2013 weggefallen.Produktart 5: Trinkwasserdesinfektionsmittel
Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser (für Menschen und Tiere).
HAUPTGRUPPE 2: Schutzmittel
Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.
Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.
Produkte zum Schutz von Holz (ab dem Einschnitt im Sägewerk) oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen. Diese Produktart umfasst sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte.
Produkte zum Schutz von fasrigen oder polymerisierten Materialien wie Leder, Gummi, Papier und Textilerzeugnissen gegen mikrobielle Schädigung.
Produkte zum Schutz und zur Sanierung von Mauerwerk oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen.
Produkte zum Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen gegen Befall durch Schadorganismen wie zB Mikroben, Algen und Muscheln.
Diese Produktart umfasst nicht Produkte zum Schutz des Trinkwassers.
Produkte zur Verhinderung oder Bekämpfung der Schleimbildung auf Materialien, Einrichtungen und Gegenständen, die in industriellen Verfahren Anwendung finden, zB auf Zellstoff und Zellulose sowie auf porösen Sandschichten bei der Ölförderung.
Produkte zum Schutz von Metallbearbeitungsflüssigkeiten gegen mikrobielle Schädigung.
HAUPTGRUPPE 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere.
Bekämpfungsmittel gegen Vögel.
Bekämpfungsmittel gegen Mollusken.
Bekämpfungsmittel gegen Fische; diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Behandlung von Fischkrankheiten.
Bekämpfungsmittel gegen Arthropoden (zB Insekten, Spinnentiere und Schalentiere).
Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (wirbellose Tiere wie zB Flöhe, Wirbeltiere wie zB Vögel): hierzu gehören Produkte, die entweder unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich verwendet werden.
HAUPTGRUPPE 4: Sonstige Biozid-Produkte
Produkte zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln gegen Schadorganismen.
Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.
Produkte zur Desinfektion und Konservierung von Leichen oder Tierkadavern oder Teilen davon.
Bekämpfungsmittel gegen Schädlinge.
Die genannten 23 Produktarten umfassen nicht die Produkte, die von den in § 3 Abs. 2 Z 2 bis 11 genannten Rechtsvorschriften für die Zwecke dieser Bestimmungen abgedeckt sind.Die genannten 23 Produktarten umfassen nicht die Produkte, die von den in Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2 bis 11 genannten Rechtsvorschriften für die Zwecke dieser Bestimmungen abgedeckt sind.