Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Eisenbahn muß den Empfänger nicht benachrichtigen, wenn
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(3) Die Benachrichtigung gilt als bewirkt
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(4) Die Eisenbahn kann vom Empfänger für die Benachrichtigung eine Nebengebühr oder, sofern die Kosten durch diese Nebengebühr nicht gedeckt sind, diese Kosten erheben.
(2) Die Eisenbahn muß den Empfänger nicht benachrichtigen, wenn
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(3) Die Benachrichtigung gilt als bewirkt
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(4) Die Eisenbahn kann vom Empfänger für die Benachrichtigung eine Nebengebühr oder, sofern die Kosten durch diese Nebengebühr nicht gedeckt sind, diese Kosten erheben.