§ 10 EG-VAHG (weggefallen)

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft 1).
  2. (2)Absatz 2Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch BGBl. I Nr. 132/2002 treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2002, treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.
§ 10 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.2011
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft 1).
  2. (2)Absatz 2Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch BGBl. I Nr. 132/2002 treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2002, treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.
§ 10 EG-VAHG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen.

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