Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 08.01.2025

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007 (FuGG) aktualisiert


§ 13 FuGG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.(3) (Anm.: entfallen)(4) (Anm.: entfallen)Anm.: in... mehr lesen...


§ 6 FuGG

Für die Bemessung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Gebühr ist, soweit in diesem Gesetz keine Regelungen enthalten sind, die Bundesabgabenordnung anzuwenden.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.25

4 Paragrafen zu Berufsjägerprüfungsgesetz (BJPG) aktualisiert


§ 7 BJPG

(1) Die Neufassung des § 5 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2) Die Änderung der §§ 1 und 2, die Einfügung des § 5a und der Überschriften zu den §§ 3, 4, 5 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 77/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist d... mehr lesen...


§ 5 BJPG

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung ist öffentlich.(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Prüfungsgebühr bis zu einem Betrage von EUR 15,– festzusetzen.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 77/2008 mehr lesen...


§ 2 BJPG

Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:1.Vollendung des 18. Lebensjahres,2.körperliche und geistige Eignung,3.Zuverlässigkeit und4.ordnungsgemäßer Abschluss der Berufsjägerausbildung entsprechend der von der Steirischen Landesjägerschaft erlassenen Beruf... mehr lesen...


§ 1 BJPG

(1) Personen, welche als Berufsjäger tätig werden sollen, haben sich zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der Berufsjägerprüfung zu unterziehen. Nach positiver Ablegung der Prüfung steht ihnen das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Berufsjäger“ zu.(2) Für die Bestätigung und Beeidigun... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.25
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