Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 20.03.2025

Gesetze 1-10 von 11

1 Paragraf zu Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) aktualisiert


§ 6a KStG 1988 Gemeinnützige Bauvereinigungen

(1)Absatz einsBauvereinigungen im Sinne des § 5 Z 10, die Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art tätigen, sind ab dem Wirtschaftsjahr unbeschränkt steuerpflichtig, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Die Tätigkeit gilt als aufgenommen... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

5 Paragrafen zu Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) aktualisiert


§ 19 AVRAG Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 2 mit 1. Juli 1993 in Kraft. § 2 tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 2, mit 1. Juli 1993 in Kraft. Paragraph 2, tritt gleichzeitig mit dem... mehr lesen...


§ 15a AVRAG Kündigungs- und Entlassungsschutz

§ 15a.Paragraph 15 a, Der Arbeitnehmer kann ab Bekanntgabe einer in § 14a Abs. 1 § 14b oder 14e vorgesehenen Maßnahme und bis zum Ablauf von vier Wochen nach deren Ende rechtswirksam weder gekündigt noch entlassen werden. Abweichend vom ersten Satz kann eine Kündigung oder Entlassung rechtswirksa... mehr lesen...


§ 13a AVRAG Wiedereingliederungsteilzeit

(1)Absatz einsEin Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin kann nach einer mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unglücksfall (Anlassfall) mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin schriftlich eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um min... mehr lesen...


§ 11a AVRAG Bildungsteilzeit

(1)Absatz einsArbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen können schriftlich eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte (Bildungsteilzeit) für die Dauer von mindestens vier Monaten bis zu zwei Jah... mehr lesen...


§ 11 AVRAG Bildungskarenz

(1)Absatz einsArbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens n... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

1 Paragraf zu Mietrechtsgesetz (MRG) aktualisiert


§ 15a MRG Ausstattungskategorien und Kategoriebeträge

(1)Absatz einsEine Wohnung hat die Ausstattungskategorie1.Ziffer einsA, wenn sie in brauchbarem Zustand ist, ihre Nutzfläche mindestens 30 m2 beträgt, die Wohnung zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

2 Paragrafen zu Finanzstrafgesetz (FinStrG) aktualisiert


Art. 4 § 265 FinStrG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1959, die Regelung der Abs. 3 und 6 jedoch am 30. Juni 1958 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1959, die Regelung der Absatz 3 und 6 jedoch am 30. Juni 1958 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 176 Abs. 4 lit. a in der Fassung des Bundesges... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

2 Paragrafen zu Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) aktualisiert


Art. 7 § 80 AlVG Außerkrafttreten

(1)Absatz eins§ 18 Abs. 2 lit. c und Abs. 4 sowie die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Regionen festgelegt werden, in denen ältere Arbeitnehmer einen längeren Arbeitslosengeldbezug haben, BGBl. Nr. 635/1991, treten mit Ablauf des 31. Juli 1993 außer Kraf... mehr lesen...


Art. 7 § 79 AlVG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 14 Abs. 7, § 18 Abs. 8, § 31a Abs. 10 bis 12, § 40a erster Satz und § 60 Abs. 2 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 14, Absatz 7,, Paragraph 18, Absatz 8,, Paragraph 31 a, Absatz 10 bis 12, Paragraph 40 a, erster... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

20 Paragrafen zu Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) aktualisiert


Anl. 1 BMG

Anlage zu § 2Anlage zu Paragraph 2,Teil 11.Ziffer einsAngelegenheiten des Kabinetts des Bundesministers sowie des Büros des Staatssekretärs, soweit ein solcher dem Bundesminister beigegeben ist.2.Ziffer 2Repräsentationsangelegenheiten des Bundesministeriums, soweit es sich dabei nicht um Angelege... mehr lesen...


§ 17 BMG Verweisungen

§ 17.Paragraph 17, Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 16 BMG

(1)Absatz einsAbschnitt H Z 1 und Abschnitt M Z 13 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 256/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.Abschnitt H Ziffer eins und Abschnitt M Ziffer 13, des Teiles 2 der Anlage zu Paragraph 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bunde... mehr lesen...


§ 15 BMG Zuständigkeitsänderungen

§ 15.Paragraph 15, Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert. mehr lesen...


§ 14 BMG Überleitung von Planstellen und Bediensteten

§ 14.Paragraph 14, Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gilt für die davon betroffenen Planstellen und Bediensteten folgendes:1.Ziffer einsDie für die Besorgung dieser Aufgaben bisher vorgesehenen Planstellen g... mehr lesen...


§ 12 BMG Kanzleiordnung

§ 12.Paragraph 12, Die formale Behandlung der von den Bundesministerien zu besorgenden Geschäfte ist von der Bundesregierung in einer für alle Bundesministerien einheitlichen Kanzleiordnung (Büroordnung) festzulegen. Desgleichen sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten an... mehr lesen...


§ 13 BMG

(1)Absatz einsDer Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kann im Rahmen seines Wirkungsbereiches mit Verordnung im Einvernehmen mit dem beteiligten Bundesminister ein anderes Bundesministerium als das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ... mehr lesen...


§ 11 BMG Staatssekretäre

§ 11.Paragraph 11, Soweit ein Bundesminister einen Staatssekretär mit der Besorgung bestimmter Geschäfte betraut hat, ist der Staatssekretär berechtigt, Weisungen zu erteilen. Der Bundesminister hat die Betrauung, deren Zeitpunkt und den Umfang der Aufgaben unverzüglich im Bundesgesetzblatt zu ve... mehr lesen...


§ 9 BMG Geschäftsordnung

(1)Absatz einsDer Bundesminister hat mit der Leitung der Sektionen, Gruppen und Abteilungen geeignete Bedienstete zu betrauen und ihre Vertretung zu regeln. Auf die Ausschreibung eines Stellvertreters im Sinne der Anlage 1 Z 1.4.2 lit. a BDG 1979 ist § 15b Abs. 2 letzter Satz des Ausschreibungsge... mehr lesen...


§ 10 BMG Ermächtigung zur selbständigen Behandlung

(1)Absatz einsDer Bundesminister kann im Interesse einer raschen und zweckmäßigen Geschäftsbehandlung unbeschadet seiner bundesverfassungsgesetzlich geregelten Verantwortlichkeit und unbeschadet der ihm bundesverfassungsgesetzlich vorbehaltenen Geschäfte den Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- und R... mehr lesen...


§ 7 BMG Geschäftseinteilung

(1)Absatz einsDie Bundesministerien gliedern sich in Sektionen, diese wieder in Abteilungen. Alle zum Wirkungsbereich eines Bundesministeriums gehörenden Geschäfte sind unter Bedachtnahme auf ihre Bedeutung und ihren Umfang nach Gegenstand und sachlichem Zusammenhang auf die einzelnen Sektionen u... mehr lesen...


§ 8 BMG Kommissionen (Beiräte)

(1)Absatz einsJeder Bundesminister kann für den Bereich seines Bundesministeriums zur Vorbereitung und Vorberatung von im § 3a Abs. 2 Z 2 bis 5 bezeichneten Geschäften sowie von Geschäften, die auch den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien betreffen (§ 5), Kommissionen einsetzen. Vor Heranzi... mehr lesen...


§ 6 BMG Information des Bundeskanzleramtes

§ 6.Paragraph 6, Unbeschadet des § 5 haben die Bundesministerien das Bundeskanzleramt über die Besorgung der im § 3a Abs. 2 Z 3 bis 5 bezeichneten Geschäfte laufend und zeitgerecht zu unterrichten. Das Bundeskanzleramt hat bei Besorgung von Geschäften im Rahmen der ihm gemäß Abschnitt A Z 1 und 5... mehr lesen...


§ 4 BMG Dienstaufsicht im Ressortbereich

(1)Absatz einsDie Bundesminister haben in geeigneter Weise, erforderlichenfalls durch unmittelbare Einschau, dafür Sorge zu tragen, daß die ihren Bundesministerien nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämter und Einrichtungen des Bundes ihre Geschäfte in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, wirtschaftliche... mehr lesen...


§ 5 BMG Koordination und Einvernehmen

(1)Absatz einsDie Bundesministerien haben Geschäfte, die den Wirkungsbereich mehrerer Bundesministerien betreffen, soweit bundesgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu besorgen:1.Ziffer einsBei Besorgung eines Geschäftes, das Angelegenheiten mehrerer ... mehr lesen...


§ 3 BMG Wahrnehmung von Aufgaben der Bundesregierung

§ 3.Paragraph 3, Sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist, kann die Bundesregierung zu den ihr nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften obliegenden Akten der Vollziehung, sofern ihr diese nicht durch Bundesverfassungsgesetz vorbehal... mehr lesen...


§ 3a BMG Grundsätze der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesministerien

(1)Absatz einsDie Bundesministerien haben gemäß den Weisungen (Art. 20 Abs. 1 B-VG) und unter der Verantwortung (Art. 74, 76 und 142 B-VG) des mit ihrer Leitung (Art. 77 Abs. 3 B-VG) betrauten Bundesministers im Rahmen ihres Wirkungsbereiches auf Grund der Gesetze die ihnen durch bundesverfassung... mehr lesen...


§ 2 BMG Wirkungsbereich

(1)Absatz einsDer Wirkungsbereich der Bundesministerien umfasst1.Ziffer einsdie im Teil 1 der Anlage bezeichneten Geschäfte,2.Ziffer 2die Sachgebiete, die gemäß dem Teil 2 der Anlage einzelnen Bundesministerien zur Besorgung zugewiesen sind,3.Ziffer 3die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundesregieru... mehr lesen...


§ 1 BMG Bundesministerien und Bundesminister im Bundeskanzleramt

(1)Absatz einsBundesministerien im Sinne des Art. 77 B-VG sind:Bundesministerien im Sinne des Artikel 77, B-VG sind:1.Ziffer einsdas Bundeskanzleramt,2.Ziffer 2das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport,3.Ziffer 3das Bundesministerium für europäische und internationale Ange... mehr lesen...


Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2025 § 0 gültig von 21.02.1986 bis 31.03.2025 Inhaltsverze... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

1 Paragraf zu Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) aktualisiert


§ 55 FLAG

(1)Absatz einsDie §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

3 Paragrafen zu Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) aktualisiert


§ 28 FMABG In-Kraft-Treten und Vollziehung

(1)Absatz einsDie Bestimmungen der § 2, § 12, § 13, § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 9, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22 und § 23 dieses Bundesgesetzes samt Überschriften treten mit 1. April 2002 in Kraft.Die Bestimmungen der Paragraph 2,, Paragraph 12,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer... mehr lesen...


§ 22d FMABG

(1)Absatz einsBesteht der Verdacht einer Übertretung gemäß § 98 Abs. 1 und 1a BWG, § 99 Abs. 1 ZaDiG 2018, § 29 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010, § 60 Abs. 1 Z 1 AIFMG, § 94 WAG 2018, § 105 Abs. 1 Z 1 und 2 BörseG 2018, § 4 Abs. 1 Z 1 ZvVG, § 47 PKG, § 23 Abs. 2 Z 1 WKFG, § 11 Z 2 und 3 MiCA-VVG, § 4 Abs... mehr lesen...


§ 22b FMABG Unerlaubter Geschäftsbetrieb und Verstöße im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

(1)Absatz einsZur Verfolgung der in § 98 Abs. 1 und 1a BWG, § 99 Abs. 1 ZaDiG 2018, § 29 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010, § 60 Abs. 1 Z 1 AIFMG, § 94 WAG 2018, § 105 Abs. 1 Z 1 und 2 und § 107 Abs. 8 BörseG 2018, § 4 Abs. 1 Z 1 ZvVG, § 47 PKG, § 23 Abs. 2 Z 1 WKFG, § 11 Z 2 und 3 MiCA-VVG, § 4 Abs. 2 Sc... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

2 Paragrafen zu Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) aktualisiert


§ 24 KBGG Anspruchsberechtigung

(1)Absatz einsAnspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach diesem Abschnitt hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind), sofern1.Ziffer einsdie Anspruchsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 erfüllt sind,die Anspruchsvoraussetzungen nach Pa... mehr lesen...


§ 9 KBGG Anspruch auf Beihilfe

(1)Absatz einsAnspruch auf Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld haben1.Ziffer einsalleinstehende Elternteile (§ 11),alleinstehende Elternteile (Paragraph 11,),2.Ziffer 2verheiratete Mütter oder verheiratete Väter nach Maßgabe des § 12,verheiratete Mütter oder verheiratete Väter nach Maßga... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25

4 Paragrafen zu Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) aktualisiert


§ 11 KfzStG 1992 Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz eins1. Die §§ 1 bis 9 sind unter Berücksichtigung der durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 254/1993 getroffenen Änderungen (§ 2 Abs. 1 Z 12 und § 5 Abs. 1 Z 2) für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen für Zeiträume nach dem 30. April 1993 anzuwenden.1. Die Paragraphen eins bis 9 sind unter B... mehr lesen...


§ 5 KfzStG 1992 Steuersatz

(1)Absatz einsDie Steuer beträgt je Monat bei1.Ziffer einsKraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e mita)Litera arein elektrischem Antrieb 0,50 Euro je Kilowatt der um 5 Kilowatt verringerten Leistung des Elektromotors in Kilowatt; es sind mindestens 4 Kilowatt anzusetzen;b)Litera ba... mehr lesen...


§ 2 KfzStG 1992 Steuerbefreiungen

(1)Absatz einsVon der Steuer sind befreit:1.Ziffer einsKraftfahrzeuge, die für den Bund oder eine andere Gebietskörperschaft zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache bestimmt sind, sowie Heeresfahrzeuge;2.Ziffer 2Kraftfahrzeuge, die aussch... mehr lesen...


§ 1 KfzStG 1992 Gegenstand der Steuer

(1)Absatz einsDer Kraftfahrzeugsteuer unterliegen1.Ziffer einsin einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeugea)Litera aderen höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt;b)Litera bdie kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt s... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25
Gesetze 1-10 von 11