Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Aufgaben des Bundes-Sportförderungsfonds sind
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(3) Der Bundes-Sportförderungsfonds kann ermächtigt werden, gegen kostendeckendes Entgelt die Abwicklung von Förderungen im Bereich des Sports, insbesondere für Gebietskörperschaften vorzunehmen.
(4) Der Fonds hat ausgeglichen zu gebaren. Seine Mittel sind so anzulegen, dass sie zur Deckung des Aufwands jedenfalls herangezogen werden können.
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(2) Aufgaben des Bundes-Sportförderungsfonds sind
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(3) Der Bundes-Sportförderungsfonds kann ermächtigt werden, gegen kostendeckendes Entgelt die Abwicklung von Förderungen im Bereich des Sports, insbesondere für Gebietskörperschaften vorzunehmen.
(4) Der Fonds hat ausgeglichen zu gebaren. Seine Mittel sind so anzulegen, dass sie zur Deckung des Aufwands jedenfalls herangezogen werden können.