§ 1 BSFG (weggefallen)

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Bewegung und Sport für die gesamte österreichische Bevölkerung zu ermöglichen ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen§ 1 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. Ziel der entsprechenden Bemühungen ist es, 100 % der Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche zu Bewegung und Sport zu motivieren. Dieses Anliegen bedarf einer gemeinsamen Anstrengung auch anderer gesellschaftlicher Sektoren wie vor allem des Schulwesens und des Gesundheitssektors. Entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports in Österreich soll die Sportförderung durch den Bund folgenden sportpolitischen Generalzielen dienen:

1.

dem Beitrag zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses am Leistungs- und Spitzensport sowie am Breitensport zur Förderung des Gemeinwohls;

2.

der geplanten Entwicklung internationaler Sporterfolge unter Berücksichtigung des Kampfs gegen Doping;

3.

der langfristigen Heranführung von Sportlerinnen und Sportlern zur Erbringung sportspezifischer internationaler Höchstleistungen;

4.

dem Heranführen von mehr Menschen zu Bewegung und Sport und deren Bindung daran;

5.

der Entwicklung des Leistungs- und Wettkampfsports als Basis für den Spitzensport und unterhalb des Spitzensports;

6.

der sozialen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund;

7.

der möglichst weitgehenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen;

8.

der Sicherung des Vereins- und Verbandsnetzwerks im Sport.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
Bewegung und Sport für die gesamte österreichische Bevölkerung zu ermöglichen ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen§ 1 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. Ziel der entsprechenden Bemühungen ist es, 100 % der Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche zu Bewegung und Sport zu motivieren. Dieses Anliegen bedarf einer gemeinsamen Anstrengung auch anderer gesellschaftlicher Sektoren wie vor allem des Schulwesens und des Gesundheitssektors. Entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports in Österreich soll die Sportförderung durch den Bund folgenden sportpolitischen Generalzielen dienen:

1.

dem Beitrag zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses am Leistungs- und Spitzensport sowie am Breitensport zur Förderung des Gemeinwohls;

2.

der geplanten Entwicklung internationaler Sporterfolge unter Berücksichtigung des Kampfs gegen Doping;

3.

der langfristigen Heranführung von Sportlerinnen und Sportlern zur Erbringung sportspezifischer internationaler Höchstleistungen;

4.

dem Heranführen von mehr Menschen zu Bewegung und Sport und deren Bindung daran;

5.

der Entwicklung des Leistungs- und Wettkampfsports als Basis für den Spitzensport und unterhalb des Spitzensports;

6.

der sozialen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund;

7.

der möglichst weitgehenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen;

8.

der Sicherung des Vereins- und Verbandsnetzwerks im Sport.

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