Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Mitglieder müssen besondere Fachkunde über den Breitensport in Österreich aufweisenseit 01.01.2018 weggefallen.
(3) Die Geschäftsführung hat den Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Der Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports hat Empfehlungen für die Gewährung von Förderungen und im Zusammenhang mit der Evaluierung von Vorhaben schriftlich zu begründen, von denen die Bundes-Sportkonferenz nur aus wichtigen Gründen, die zu dokumentieren sind, abweichen darf.
(5) Vorsitzführung, Bestelldauer der Mitglieder, Beschlussmodalitäten und Protokollführung sind in einer durch die Mitglieder des Förderungsbeirats einstimmig zu beschließenden Geschäftsordnung zu regeln. Die Mitgliedschaft im Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports ist ein unbesoldetes Ehrenamt.
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Mitglieder müssen besondere Fachkunde über den Breitensport in Österreich aufweisenseit 01.01.2018 weggefallen.
(3) Die Geschäftsführung hat den Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Der Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports hat Empfehlungen für die Gewährung von Förderungen und im Zusammenhang mit der Evaluierung von Vorhaben schriftlich zu begründen, von denen die Bundes-Sportkonferenz nur aus wichtigen Gründen, die zu dokumentieren sind, abweichen darf.
(5) Vorsitzführung, Bestelldauer der Mitglieder, Beschlussmodalitäten und Protokollführung sind in einer durch die Mitglieder des Förderungsbeirats einstimmig zu beschließenden Geschäftsordnung zu regeln. Die Mitgliedschaft im Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports ist ein unbesoldetes Ehrenamt.