§ 17 BSFG (weggefallen)

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
§ 17 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.Paragraph 17,

Für die gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport sind zumindest folgende Mittel gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 für die jährliche Grundförderung vorzusehen: Für die gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport sind zumindest folgende Mittel gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 3, für die jährliche Grundförderung vorzusehen:

  1. 1.Ziffer eins25 % für die den gesamtösterreichischen Sport vertretende Organisation (BSO);
  2. 2.Ziffer 240 % für das Österreichische Olympische Comité (ÖOC);
  3. 3.Ziffer 32,5 % für das Österreichische Paralympische Committee (ÖPC);
  4. 4.Ziffer 410 % für die Sportorganisation, die gesamtösterreichisch die Anliegen von Menschen mit Behinderung vertritt (ÖBSV);
  5. 5.Ziffer 52,5 % für die Sportorganisation, die Special Olympics International in Österreich vertritt (SOÖ).

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
§ 17 BSFG (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.Paragraph 17,

Für die gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport sind zumindest folgende Mittel gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 für die jährliche Grundförderung vorzusehen: Für die gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport sind zumindest folgende Mittel gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 3, für die jährliche Grundförderung vorzusehen:

  1. 1.Ziffer eins25 % für die den gesamtösterreichischen Sport vertretende Organisation (BSO);
  2. 2.Ziffer 240 % für das Österreichische Olympische Comité (ÖOC);
  3. 3.Ziffer 32,5 % für das Österreichische Paralympische Committee (ÖPC);
  4. 4.Ziffer 410 % für die Sportorganisation, die gesamtösterreichisch die Anliegen von Menschen mit Behinderung vertritt (ÖBSV);
  5. 5.Ziffer 52,5 % für die Sportorganisation, die Special Olympics International in Österreich vertritt (SOÖ).

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