§ 6 EG-AHG (weggefallen)

EG-Amtshilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Paragraph 6,

Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Artikels I des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2004§ 6 EG-AHG sind erstmalig ab 1(weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und die Bestimmungen der §§ 5a und 5b in der Fassung des Artikels XI des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Der Gesetzestitel und § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Zugleich treten § 3 und § 5 Abs. 3 letzter Satz außer Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 5, Absatz 5, jeweils in der Fassung des Artikels römisch eins des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2004, sind erstmalig ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz 2 und die Bestimmungen der Paragraphen 5 a und 5b in der Fassung des Artikels römisch XI des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 180 aus 2004, sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Der Gesetzestitel und Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2005, treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Zugleich treten Paragraph 3 und Paragraph 5, Absatz 3, letzter Satz außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 10.06.2006 bis 31.12.2012
Paragraph 6,

Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Artikels I des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2004§ 6 EG-AHG sind erstmalig ab 1(weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und die Bestimmungen der §§ 5a und 5b in der Fassung des Artikels XI des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Der Gesetzestitel und § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Zugleich treten § 3 und § 5 Abs. 3 letzter Satz außer Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 5, Absatz 5, jeweils in der Fassung des Artikels römisch eins des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2004, sind erstmalig ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz 2 und die Bestimmungen der Paragraphen 5 a und 5b in der Fassung des Artikels römisch XI des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 180 aus 2004, sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Der Gesetzestitel und Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2005, treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Zugleich treten Paragraph 3 und Paragraph 5, Absatz 3, letzter Satz außer Kraft.

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