(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsArbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 – APSG, BGBl. Nr. 682/1991, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2021;Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 –... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Auszeichnung ist von der Landesregierung abzuerkennen, wenn der Ausgezeichnete1.Ziffer einsdurch ein ausländisches oder internationales Gericht, das die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention oder vergleichbare Grundsätze beachtet, wegen strafbarer Handlungen, die ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird eine ausgezeichnete Person 1.Ziffer einsdurch ein inländisches Gerichta)Litera awegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender strafbarer Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit einer Auszeichnung gemäß § 1 Abs. 2 ausgezeichnete Personen sind berechtigt, diese in der vorgeschriebenen Art zu tragen und sich als deren Träger zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind mit diesen Auszeichnungen nicht verbunden.Mit einer Auszeichnung gemäß Paragraph eins, Absatz 2... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuszeichnungen gemäß § 1 Abs. 2 in der jeweiligen Stufe dürfen nicht an Personen verliehen werden, dieAuszeichnungen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, in der jeweiligen Stufe dürfen nicht an Personen verliehen werden, die1.Ziffer einsbereits die Auszeichnung in derselben oder einer hö... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung ist zur Ehrung von Personen bestimmt,a)Litera adie einer Feuerwehr oder einer dem Rettungsdienst dienenden Organisation in Kärnten angehören und in Ausübung ihres Dienstes durch hervorragenden Einsatz besondere Leistungen, insbesondere eine ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür folgende von einer Lehrkraft auftragsgemäß erbrachten Nebenleistungen gebührt in den Monaten September bis Juni des betreffenden Schuljahres eine monatliche Vergütung im nachstehenden Ausmaß:1.Ziffer einsFür die Führung der Klassenvorstandsgeschäftea)Litera afür Lehrkräfte der V... mehr lesen...