(1) Verboten sinda)Veranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen;b)Experimente, durch welche die Besucher der Veranstaltung gefährdet werden können, insbesondere Experimente auf dem Gebiet der Hypnose oder der Suggestion, bei denen sich der Veranstalter aus dem Kreis der Besucher der Veran... mehr lesen...
Die Tiroler Jagdkarte ist entsprechend der Anlage 1 mit den Abmessungen von etwa 105 × 210 mm, zweifach faltbar, aus widerstandsfähigem Material in grüner Farbtönung herzustellen. mehr lesen...