(1)Absatz eins§ 7 Abs 4, die Überschrift des 2. Abschnittes und § 25 Abs 1, 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 101/2013 sowie die Aufhebung des § 29 Abs 7 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 7, Absatz 4,, die Überschrift des 2. Abschnittes und Paragraph 25, Absatz eins,, 2 und 4... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie nachstehenden Bestimmungen finden Anwendung, soweit in den Verwaltungsvorschriften, die eine Beiziehung von fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern in die Senate des Landesverwaltungsgerichtes vorsehen, nicht anderes bestimmt wird.(2)Absatz 2Zu fachkundigen Laienrichter... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 18.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 16/2025 § 0 gültig von 01.01.2023 bis 17.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 119/2021 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vertragsbediensteten haben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf Antrag Anspruch auf den Ersatz des Mehraufwandes, der durch eine Dienstreise, eine Dienstzuteilung (§ 13) oder eine Dienstzuweisung (§ 14) an eine Dienststelle außerhalb des Gemeindegebietes verursacht wird.D... mehr lesen...