Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG) Fundstelle

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013)
StF: BGBl. I Nr. 100/2013 (NR: GP XXIV RV 2149 AB 2305 S. 204. BR: AB 9005 S. 821.)

Änderung

BGBl. I Nr. 100/2017 (NR: GP XXV IA 2232/A AB 1744 S. 190. BR: AB 9874 S. 870.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Sportpolitischer Auftrag

§ 2.

Zielbestimmungen, Geltungsbereich und Autonomie des Sports

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Förderungsarten und Aufteilung der Bundes-Sportförderungsmittel

§ 4.

Förderungsarten und Koordination der Förderungsprogramme

§ 5.

Aufteilung der Bundes-Sportförderungsmittel und duale Förderungssystematik

2. Hauptstück
Leistungs- und Spitzensportförderung

1. Abschnitt
Grundlagen der Förderung

§ 6.

Leistungsorientierte Förderungsvergabe

2. Abschnitt
Grundförderung

§ 7.

Inhalte und Bereiche der Grundförderung

3. Abschnitt
Maßnahmen- und Projektförderung

§ 8.

Inhalte und Bereiche der Maßnahmen- und Projektförderung

§ 9.

Prüfung und Auswahl

4. Abschnitt
Nachweis der Verwendung und Auszahlung der Förderung

§ 10.

Nachweis der Verwendung der Förderung

§ 11.

Auszahlung und Einstellung der Förderung

3. Hauptstück
Breitensportförderung

1. Abschnitt
Grundförderung

§ 12.

Grundförderung der Dachverbände

§ 13.

Grundförderung der Breitensportaktivitäten des den Fußball vertretenden Bundes-Sportfachverbands

§ 14.

Grundförderung des gesamtösterreichischen Verbands alpiner Vereine

2. Abschnitt
Maßnahmen- und Projektförderung

§ 15.

Inhalte und Abwicklung der Maßnahmen- und Projektförderung

3. Abschnitt
Nachweis der Verwendung und Auszahlung der Förderung

§ 16.

Nachweis der Verwendung, Auszahlung sowie Einstellung der Förderung

4. Hauptstück
Förderung der gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport

§ 17.

Grundförderung

§ 18.

Inhalte und Abwicklung der Maßnahmen- und Projektförderung

§ 19.

Nachweis der Verwendung, Auszahlung sowie Einstellung der Förderung

5. Hauptstück
Sonstige Förderungen

§ 20.

Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung

§ 21.

Förderung von Sportstätten von gesamtösterreichischer Bedeutung

§ 22.

Überlassung von Einrichtungen der Bundesschulen

§ 23.

Sportleistungsabzeichen

6. Hauptstück
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und besondere Förderungsbedingungen

1. Abschnitt
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen

§ 24.

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

§ 25.

Allgemeine Förderungsbedingungen und Rückerstattungspflichten

2. Abschnitt
Besondere Förderungsbedingungen

§ 26.

Besondere Förderungsbedingungen

3. Abschnitt
Kontrolle der Verwendung und Verzinsung bei Rückerstattung der Förderungsmittel

§ 27.

Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung

§ 28.

Verzinsung bei Rückerstattung

7. Hauptstück
Abwicklung der Bundes-Sportförderung

1. Abschnitt
Sicherstellung der Objektivität und Unbefangenheit

§ 29.

Unvereinbarkeitsbestimmungen

2. Abschnitt
Bundes-Sportförderungsfonds

§ 30.

Einrichtung und Aufgaben

§ 31.

Aufbringung der Mittel

§ 32.

Abgabenbefreiung

§ 33.

Aufsicht

§ 34.

Organe

§ 35.

Bundes-Sportkonferenz

§ 36.

Aufgaben der Bundes-Sportkonferenz

§ 37.

Sitzungen und Beschlüsse der Bundes-Sportkonferenz

§ 38.

Kuratorium

§ 39.

Aufgaben des Kuratoriums und Wirtschaftsprüfung

§ 40.

Sitzungen und Beschlüsse des Kuratoriums

§ 41.

Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports

§ 42.

Förderungsbeirat für den Bereich des Leistungs- und Spitzensports

§ 43.

Geschäftsführung

8. Hauptstück
Förderungsdatenbank

§ 44.

Einrichtung, Inhalt und Öffentlichkeit

9. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 45.

Anwendung dieses Bundesgesetzes

§ 46.

Befassung der Bundesministerin/des Bundesministers für Finanzen

§ 47.

Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

§ 48.

Vorbereitende Maßnahmen

§ 49.

In- und Außerkrafttreten

§ 50.

Übergangsbestimmungen

§ 51.

Vollziehung

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013)
StF: BGBl. I Nr. 100/2013 (NR: GP XXIV RV 2149 AB 2305 S. 204. BR: AB 9005 S. 821.)

Änderung

BGBl. I Nr. 100/2017 (NR: GP XXV IA 2232/A AB 1744 S. 190. BR: AB 9874 S. 870.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Sportpolitischer Auftrag

§ 2.

Zielbestimmungen, Geltungsbereich und Autonomie des Sports

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Förderungsarten und Aufteilung der Bundes-Sportförderungsmittel

§ 4.

Förderungsarten und Koordination der Förderungsprogramme

§ 5.

Aufteilung der Bundes-Sportförderungsmittel und duale Förderungssystematik

2. Hauptstück
Leistungs- und Spitzensportförderung

1. Abschnitt
Grundlagen der Förderung

§ 6.

Leistungsorientierte Förderungsvergabe

2. Abschnitt
Grundförderung

§ 7.

Inhalte und Bereiche der Grundförderung

3. Abschnitt
Maßnahmen- und Projektförderung

§ 8.

Inhalte und Bereiche der Maßnahmen- und Projektförderung

§ 9.

Prüfung und Auswahl

4. Abschnitt
Nachweis der Verwendung und Auszahlung der Förderung

§ 10.

Nachweis der Verwendung der Förderung

§ 11.

Auszahlung und Einstellung der Förderung

3. Hauptstück
Breitensportförderung

1. Abschnitt
Grundförderung

§ 12.

Grundförderung der Dachverbände

§ 13.

Grundförderung der Breitensportaktivitäten des den Fußball vertretenden Bundes-Sportfachverbands

§ 14.

Grundförderung des gesamtösterreichischen Verbands alpiner Vereine

2. Abschnitt
Maßnahmen- und Projektförderung

§ 15.

Inhalte und Abwicklung der Maßnahmen- und Projektförderung

3. Abschnitt
Nachweis der Verwendung und Auszahlung der Förderung

§ 16.

Nachweis der Verwendung, Auszahlung sowie Einstellung der Förderung

4. Hauptstück
Förderung der gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport

§ 17.

Grundförderung

§ 18.

Inhalte und Abwicklung der Maßnahmen- und Projektförderung

§ 19.

Nachweis der Verwendung, Auszahlung sowie Einstellung der Förderung

5. Hauptstück
Sonstige Förderungen

§ 20.

Sonderförderungsmittel der Bundes-Sportförderung

§ 21.

Förderung von Sportstätten von gesamtösterreichischer Bedeutung

§ 22.

Überlassung von Einrichtungen der Bundesschulen

§ 23.

Sportleistungsabzeichen

6. Hauptstück
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und besondere Förderungsbedingungen

1. Abschnitt
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen

§ 24.

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

§ 25.

Allgemeine Förderungsbedingungen und Rückerstattungspflichten

2. Abschnitt
Besondere Förderungsbedingungen

§ 26.

Besondere Förderungsbedingungen

3. Abschnitt
Kontrolle der Verwendung und Verzinsung bei Rückerstattung der Förderungsmittel

§ 27.

Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung

§ 28.

Verzinsung bei Rückerstattung

7. Hauptstück
Abwicklung der Bundes-Sportförderung

1. Abschnitt
Sicherstellung der Objektivität und Unbefangenheit

§ 29.

Unvereinbarkeitsbestimmungen

2. Abschnitt
Bundes-Sportförderungsfonds

§ 30.

Einrichtung und Aufgaben

§ 31.

Aufbringung der Mittel

§ 32.

Abgabenbefreiung

§ 33.

Aufsicht

§ 34.

Organe

§ 35.

Bundes-Sportkonferenz

§ 36.

Aufgaben der Bundes-Sportkonferenz

§ 37.

Sitzungen und Beschlüsse der Bundes-Sportkonferenz

§ 38.

Kuratorium

§ 39.

Aufgaben des Kuratoriums und Wirtschaftsprüfung

§ 40.

Sitzungen und Beschlüsse des Kuratoriums

§ 41.

Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports

§ 42.

Förderungsbeirat für den Bereich des Leistungs- und Spitzensports

§ 43.

Geschäftsführung

8. Hauptstück
Förderungsdatenbank

§ 44.

Einrichtung, Inhalt und Öffentlichkeit

9. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 45.

Anwendung dieses Bundesgesetzes

§ 46.

Befassung der Bundesministerin/des Bundesministers für Finanzen

§ 47.

Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

§ 48.

Vorbereitende Maßnahmen

§ 49.

In- und Außerkrafttreten

§ 50.

Übergangsbestimmungen

§ 51.

Vollziehung

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