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Übliche Berechnung unter Berücksichtigung, dass das Normaljahr 365 Kalendertage
hat, vgl. etwa die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu 1 Ob 239/99z und
8 Ob 548/87. In diesen Entscheidungen wurde die Berechnung der Zinsen unter
Zugrundelegung der Berechnungsmethode 31/365 anerkannt. Außerhalb des Verbraucherkredits
(vgl Anlage I zum VKrG) ist also die Vereinbarung maßgebend. Bei Unternehmen
ist im Fall einer Vertragslücke auf den Unternehmensbrauch zurückzugreifen
und die 30/360-Berechnungsmethode anzuwenden (siehe unten; OGH, 8 Ob 31/12k).
Jusline verwendet die act/365 Methode für die Berechnung.
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Im Kreditwesen herrscht mangels gegenteiliger Vereinbarung die Usance, für
auf Konten eingehende und ausgehende Zahlungen Zinsbeginn und Zinsende unter
Berücksichtigung von "Bankarbeitstagen" oder auch "Banktagen" zu berechnen.
Insbesondere Darlehenszinsen werden auf Basis von 360 Tagen jährlich berechnet.
Mit der Anordnung in § 32 Abs 7 BWG, wonach für die Verzinsung der Einzahlungen
auf Spareinlagen die 30/360-Berechnungsmethode anzuwenden ist, hat der Gesetzgeber
die Angemessenheit dieser Formel für die Zinsberechnung zum Ausdruck gebracht.
Diese Wertung ist verallgemeinerungsfähig (OGH, 8 Ob 31/12k). Zu einer weiteren
Verrechtlichung hat die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie 2007/64/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste
im Binnenmarkt) beigetragen.
Jusline verwendet die act/360 Methode (Eurozinsmethode) für die Berechnung.