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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) § 35 Abs. 2 bis 4 über die/den Vorsitzenden, die Stellvertreterin/den Stellvertreter der/des Vorsitzenden, die Funktionsdauer und die Abberufungsmöglichkeit ist anzuwenden.
(3) Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Bundesministerin/des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport bedarf.
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(2) § 35 Abs. 2 bis 4 über die/den Vorsitzenden, die Stellvertreterin/den Stellvertreter der/des Vorsitzenden, die Funktionsdauer und die Abberufungsmöglichkeit ist anzuwenden.
(3) Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Bundesministerin/des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport bedarf.