(1) Die Neufassung des § 29 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2002, in Kraft. Die Änderung des § 2 Abs. 1 lit. a durch die Novelle LGBl. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.(2) Die Einfügung des Inhaltsverzeich... mehr lesen...
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010Anmerkung, in der Fassung... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden die folgenden Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, zuletzt in der Fassung der Richtlinie 2013... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einseine Schischule ohne die erforderliche Bewilligung betreibt (§ 3);eine Schischule ohne die erforderliche Bewilligung betreibt (Paragraph 3,);2.Ziffer 2ohne entsprechende Lehrberechtigung die Tätigkeit eines Schilehrers ausübt (§ 10... mehr lesen...
(1)Absatz einsOrgane des Steiermärkischen Schilehrerverbandes sinda)Litera adie Vollversammlung,b)Litera bder Obmann,c)Litera cder Vorstand,d)Litera d(Anm.: entfallen)Anmerkung, entfallen)(2)Absatz 2Die Vollversammlung besteht aus der Gesamtheit der Bewilligungsinhaber und der für die Saison gem... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligungsinhaber und alle Schilehrer gemäß §§ 11 bis 16 müssen mindestens alle dreiJahre einen geeigneten Fortbildungslehrgang besuchen. Diese Ausbildungslehrgänge sind vom Steiermärkischen Schilehrerverband durchzuführen und sollen sicherstellen, daß die Teilnehmer ihre fach... mehr lesen...
(1) Die Nachweise über die erfolgreich abgelegten Prüfungen gemäß den §§ 10 Abs. 3, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 sind Zeugnisse im Sinne des Art. 11 lit. b der Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG in der geltenden Fassung).(2) Berufsanerkennungsverfahren betreffend Ausbildungen, die i... mehr lesen...
Ausbildung und Prüfung(1)Absatz einsZur Kinderschilehrerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, welchea)Litera adie Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und c erfüllen,die Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und c erfüllen,b)Litera bmindestens das 16. Lebensjahr volle... mehr lesen...
Ausbildung und Prüfung(1)Absatz einsZur Landesschilehrerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, welchea)Litera adie Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und c erfüllen,die Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und c erfüllen,b)Litera b(Anm.: entfallen)Anmerkung, entfal... mehr lesen...
Ausbildung und Prüfung(1)Absatz einsZur Diplomschilehrerausbildung dürfen nur Personen zugelassen werden, diea)Litera adie Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und c erfüllen,die Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und c erfüllen,b)Litera b(entfallen)c)Litera cdie gesundheit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Tätigkeit einer Schilehrerin/eines Schilehrers darf nur nach erfolgreicher Absolvierung eines entsprechenden Lehrganges und nur im Rahmen einer Schischule ausgeübt werden.(2)Absatz 2Durch die Absolvierung nachstehender Ausbildungen werden die angeführten Lehrberechtigungen erwor... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligung erlischt durch gegenüber der Landesregierung schriftlich erklärten Verzicht, durch Entziehung, durch den Tod der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers – sofern nicht Abs. 3 anderes bestimmt – oder durch Auflösung der Personengesellschaft.Die Bewilligung erli... mehr lesen...
(1)Absatz einsBewilligungen sind – unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 bis 7 – persönlich auszuüben. Es besteht Betriebspflicht im Umfang der regelmäßig von der Schischule ausgeübten Unterweisungstätigkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.Bewilligungen sind – unbeschadet der Bestim... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor der Erteilung der Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schischule ist die Gemeinde des in Aussicht genommenen Standortes zu hören. Dem Steiermärkischen Schilehrerverband ist das Bewilligungsansuchen mit den vollständigen Unterlagen zur Kenntnis zu bringen.(2)Absatz 2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligung wird für einen bestimmten Standort erteilt. Die Befugnis zur Ausübung derselben erstreckt sich auf das Gebiet des Bundeslandes Steiermark. Wird die Bewilligung nur für die Unterweisung in einer bestimmten Sparte des Schilaufes erteilt (Langlauf, Alternativschilauf us... mehr lesen...
Die Schischulbewilligung darf weiters nur erteilt werden, wenna)Litera adas Standortgebiet, in welchem der Bewerber beabsichtigt, eine Schischule zu errichten, mindestens eine den Erfordernissen eines zeitgemäßen Schilaufs entsprechende stationäre Aufstiegshilfe im Gelände aufweist undb)Litera bd... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligung darf nur an Personen erteilt werden, diea)Litera adie österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Angehörige eines EU-/EWR-Mitgliedstaates sind oder sonst durch Staatsverträge oder internationale Abkommen über die Erwerbsausübung gleichgestellt sind,b)Litera b(Anm.:... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Errichtung und der Betrieb einer Schischule bedarf einer Bewilligung der Landesregierung. Der Antrag auf Bewilligung ist schriftlich einzubringen.(2)Absatz 2Im Antrag gemäß Abs. 1 ist der angestrebte Standort anzuführen; die erforderlichen Belege zum Nachweis der persönlichen un... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt nicht die Unterweisung im Schilauf im Rahmena)Litera ader dienstlichen Ausbildung des Bundesheeres und der Bundespolizei;b)Litera bdes lehrplanmäßigen Unterrichtes einer der Schulaufsicht der Schulbehörden des Bundes unterliegenden Schule;... mehr lesen...
(1)Absatz einsSchischulen sind Einrichtungen zur erwerbsmäßigen Unterweisung von Personen und Personengruppen in den Fertigkeiten des Schilaufs mit Schiern oder schiähnlichen Geräten, wie beispielsweise Trickschiern, Snowboards usw. (Alternativschilauf).(2)Absatz 2Die Tätigkeit der Unterweisung i... mehr lesen...