§ 38 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Läßt die Eisenbahn die Angabe bestimmter Züge für die Beförderung von Reisegepäck zu, so hat sie Bestimmungen darüber im Tarif festzusetzen, die von diesem Gesetz abweichen können§ 38 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.09.1988 bis 30.06.2013
Läßt die Eisenbahn die Angabe bestimmter Züge für die Beförderung von Reisegepäck zu, so hat sie Bestimmungen darüber im Tarif festzusetzen, die von diesem Gesetz abweichen können§ 38 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

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