Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 29.01.2025

Gesetze 1-1 von 1

9 Paragrafen zu Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) aktualisiert


§ 230a Oö. GDG 2002

Pädagogische Assistenzkräfte, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2002 begründet wurde und welche keine Erklärung nach § 234 (vormals § 165a Oö. GBG 2001) abgegeben haben, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 169,4 Euro zu ihrem Monatsbezug bzw. Monatsentgelt. Der Zuschlag ist mit Verordnung ... mehr lesen...


§ 230 Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDie nachstehenden Absätze sind auf jene pädagogischen Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2014 ein Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter (Vertragsbedienstete) oder Beamter (Beamtin) zu einer Gemeinde (mit Ausnahme der Städte mit eigenem ... mehr lesen...


§ 228 Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDer Gehalt eines (einer) Wachebeamten (Wachebeamtin) wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in der Dienstklasse III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.Der Gehalt eines (einer) Wachebeamten (Wachebeamtin) wird durch die Dienstklasse und in ihr durch... mehr lesen...


§ 227 Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDer Gehalt des (der) Beamten (Beamtin) in Handwerklicher Verwendung wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in den Dienstklassen I bis III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.Der Gehalt des (der) Beamten (Beamtin) in Handwerklicher Verwendung wird du... mehr lesen...


§ 193e Oö. GDG 2002

Pädagogische Assistenzkräfte erhalten einen Zuschlag zu ihrem Gehalt in Höhe von 169,4 Euro. Der Zuschlag ist mit Verordnung der Landesregierung, die auch rückwirkend erlassen werden kann, zum selben Zeitpunkt und im selben Ausmaß anzupassen, wie sich der Gehalt eines Gemeindebeamten (einer Gemei... mehr lesen...


§ 193b Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDie nachstehenden Absätze sind auf jene pädagogischen Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzuwenden, die ab dem 1. Jänner 2014 ein Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter (Vertragsbedienstete) oder Beamter (Beamtin) zu einer Gemeinde (mit Ausnahme der Städte mit eigenem S... mehr lesen...


§ 193c Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDie Bediensteten, die in handwerklichen Verwendungen der nachstehenden Bedienstetengruppen tätig und nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften als Arbeiterinnen oder Arbeiter eingestuft sind, erhalten je nach Verwendung (erstmals) ab 1. Jänner 2023 einen in untenstehenden Bet... mehr lesen...


§ 193a Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDie in einer Krankenanstalt, einem Heim oder einer Einrichtung tätigen Bediensteten der nachstehenden Berufsgruppen erhalten je nach Verwendung einen in untenstehenden Beträgen und zu den jeweils angeführten Terminen ausgedrückten Zuschlag zu ihrem Gehalt nach § 190 und zwar Die in ... mehr lesen...


§ 190 Oö. GDG 2002

(1)Absatz einsDer Gehalt des (der) Bediensteten wird durch die Funktionslaufbahn (GD) und die Gehaltsstufe bestimmt.(2)Absatz 2Die 25 Funktionslaufbahnen werden in jeweils 15 Gehaltsstufen unterteilt.(3)Absatz 3Der Gehalt beträgt: in derGehalts-stufein der Funktionslaufbahn (GD)25242322212019Euro... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.01.25
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