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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Absender kann die Sendung betreffende Angaben für den Empfänger, auch in einer fremden Sprache, im dafür vorgesehenen Feld des Frachtbriefes eintragen.
(3) Unzulässige Angaben und Angaben nach Abs. 2 im Frachtbrief sind für die Eisenbahn unverbindlich.
(4) Der Absender darf dem Frachtbrief nur die in diesem Gesetz oder im Tarif festgesetzten oder zugelassenen Schriftstücke beigeben.
(2) Der Absender kann die Sendung betreffende Angaben für den Empfänger, auch in einer fremden Sprache, im dafür vorgesehenen Feld des Frachtbriefes eintragen.
(3) Unzulässige Angaben und Angaben nach Abs. 2 im Frachtbrief sind für die Eisenbahn unverbindlich.
(4) Der Absender darf dem Frachtbrief nur die in diesem Gesetz oder im Tarif festgesetzten oder zugelassenen Schriftstücke beigeben.