§ 43 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung

Für die Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung des Reisegepäcks gilt § 93 § 43 EBGsinngemäß (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.09.1988 bis 30.06.2013
Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung

Für die Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung des Reisegepäcks gilt § 93 § 43 EBGsinngemäß (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

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