Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 01.01.2025

Gesetze 1-3 von 3

2 Paragrafen zu Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung (Oö. LVBV) aktualisiert


Art. 4 Oö. LVBV

1.Ziffer einsVerwaltungsdienstzulage:Die Verwaltungsdienstzulage der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten beträgt:EntlohnungsgruppeEntlohnungsstufeEurop 1 bis p 5, e, d, c, balle222,5a1 bis 8aab 9282,72.Ziffer 2A.AAnspruchsvoraussetzungen:a)Litera aVertragsbedienstete, die eine entsprechende Le... mehr lesen...


Art. 3 Oö. LVBV

1.Ziffer einsEntlohnungsschema I:Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:Entlohnungs-stufeEntlohnungsgruppeabcdeEuro12.961,72.409,62.198,5... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.25

1 Paragraf zu Salzburger Nationalparkgesetz 2014 (Sbg. NPG) aktualisiert


§ 20 Sbg. NPG

(1)Absatz einsDie Salzburger Landesumweltanwaltschaft (§ 1 Landesumweltanwaltschafts-Gesetz – LUA-G) ist berechtigt, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die der Wahrung der Belange des Naturschutzes (§ 7 LUA-G) dienen, als subjektiv öffentliches Recht im Verfahren geltend zu machen. Ihr kommt ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.25

3 Paragrafen zu Salzburger Einforstungsrechtegesetz (Sbg. EFRG) aktualisiert


§ 59 Sbg. EFRG

(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2 und 3, 7, 8 Abs 1, 8a, 9 Abs 1, 18 Abs 1, 25 Abs 1, 28, 29 Abs 2, 31 Abs 2, 33 Abs 2, 38 Abs 1, 40 Abs 1, 45 Abs 7, 49 Abs 1, 50a Abs 4, 50b Abs 8 bis 11, 53 Abs 1, 54 Abs 2, 56 und 57 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2007 treten mit 1. Oktober 2007 in ... mehr lesen...


§ 50b Sbg. EFRG

(1)Absatz einsDie Agrarbehörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese hat zu enthalten:1.Ziffer einseine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesonderea)Litera adie Abgrenzung des Projektgebietes (Lageplan, einbezogene Fläche, Anzahl... mehr lesen...


§ 50a Sbg. EFRG

(1)Absatz einsAufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die eine Trennung von Wald und Weide(§ 21)(Paragraph 21,)1.Ziffer einsa... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.25
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