Kostenbeitrag für persönliche Hilfe durch Familienhilfe gemäß § 6b Oö. Sozialhilfeverordnung 1998Kostenbeitrag für persönliche Hilfe durch Familienhilfe gemäß Paragraph 6 b, Oö. Sozialhilfeverordnung 1998BemessungsgrundlageKostenbeitrag pro StundeBemessungsgrundlageKostenbeitrag pro Stundebis 500... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür persönliche Hilfe durch Mobile Betreuung und Hilfe sowie Soziale Hauskrankenpflege ist nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 ein nach der Inanspruchnahme und dem Einkommen des Hilfeempfängers (Ehegatten oder eingetragenen Partners) sowie dem Bezug von Pflegegeld gestaffelter Kostenbeitr... mehr lesen...
1.Ziffer einsVerwaltungsdienstzulage:Die Verwaltungsdienstzulage der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten beträgt:EntlohnungsgruppeEntlohnungsstufeEurop 1 bis p 5, e, d, c, balle222,5a1 bis 8aab 9282,72.Ziffer 2A.AAnspruchsvoraussetzungen:a)Litera aVertragsbedienstete, die eine entsprechende Le... mehr lesen...
1.Ziffer einsEntlohnungsschema I:Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:Entlohnungs-stufeEntlohnungsgruppeabcdeEuro12.961,72.409,62.198,5... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 31 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 95/2022 tritt mit 1. März 2023 in Kraft.Paragraph 31, Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 95 aus 2022, tritt mit 1. März 2023 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5a Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 14/2024 tritt mit de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Verwendung von Flächen für Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie fallen, ist vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes nur zulässig, wenn die Landesregierung auf Antrag die Raumverträglichkeit des Vorhabens durch Bescheid festgestellt hat.(2)... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis 14.600 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer den Bestimmungen der §§ 7 Abs 2, 8, 10 zweiter Satz, 11 Abs 3, 14, 15, 17 Abs 2, 18 Abs 1 und 2, 20, 21, 22a, 22b, 23 Abs 4, 24, 25, 26, 27, 29, 30, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Salzburger Landesumweltanwaltschaft (§ 1 Landesumweltanwaltschafts-Gesetz – LUA-G) ist berechtigt, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die der Wahrung der Belange des Naturschutzes (§ 7 LUA-G) dienen, als subjektiv öffentliches Recht im Verfahren geltend zu machen. Ihr kommt ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Beratung der Landesregierung in wichtigen und grundsätzlichen Fragen des Naturschutzes wird beim Amt der Landesregierung ein Naturschutzbeirat eingerichtet. Bei beabsichtigten Neuerlassungen und Änderungen von Verordnungen der Landesregierung sind die Mitglieder des Beirates zu ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Antrag des Bewilligungswerbers oder der Person, die eine anzeigepflichtige Maßnahme anzeigt, kann die Behörde an Stelle der Untersagung eines Vorhabens die angestrebte Bewilligung oder Berechtigung nach § 26 unter Vorschreibung oder Anrechnung von Ausgleichsmaßnahmen erteilen. D... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Naturschutzbehörden können Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren erledigen. Dafür kommen nur solche Maßnahmen in Betracht,1.Ziffer einsdie einfacher Art sind und für die keine aufwändigen Projektunterlagen oder sonstigen Unterlagen zu erstellen bzw vorzulegen sind; oder2.Zif... mehr lesen...
(1)Absatz einsNaturschutzbehörden im Sinn dieses Gesetzes sind folgende Behörden:1.Ziffer einsdie Bezirksverwaltungsbehörden: sie sind Naturschutzbehörden, soweit nicht anderes bestimmt ist;2.Ziffer 2der Bürgermeister der Stadt Salzburg: er ist Naturschutzbehörde für Verfahren gemäß § 11 Abs 4, f... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann unabhängig von einer Bestrafung die Wiederherstellung des vorherigen oder des bescheidmäßigen Zustands anordnen mit Bescheid, wenn entweder1.Ziffer einsverbotene, bewilligungspflichtige oder anzeigepflichtige Vorhaben ohne Bewilligung oder unrechtmäßig ausgeführt wu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie für den Naturschutz zuständigen Behörden haben allgemeine Naturschutzanliegen, die einzelnen Schutz- und Pflegevorhaben und die Ergebnisse der Biotopkartierung sowie deren sachliche Grundlagen zu dokumentieren und darüber ausreichend zu informieren. Dabei sollen die von der beab... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Naturschutzbehörde kann auf Ansuchen Ausnahmen von den Verboten der §§ 29 Abs 2 und 3, 30 Abs 1 und 2, 31 Abs 2 und 3 und 32 Abs 2 bewilligen. Die Bewilligung kann unter Bedachtnahme auf Abs 2 nur für Maßnahmen erteilt werden, die einem der nachstehenden Zwecke dienen:Die Naturs... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Maßnahmen sind der Naturschutzbehörde anzuzeigen:a)Litera ain der freien Landschaft und außerhalb des Waldes die dauernde Beseitigung von Hecken und Feldgehölzen; nicht als dauernde Beseitigung gelten das notwendige Schwenden, das Freischneiden von Leitungstrassen und das A... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Maßnahmen bedürfen einer Bewilligung der Naturschutzbehörde:a)Litera adie Gewinnung von Bodenschätzen (Erze, Gesteine; Schotter, Kiese, Sande und andere Lockergesteine; mineralische Erden, Abbaumaterial aus fossilen Lagerstätten), die Anlage und wesentliche Änderung der hie... mehr lesen...
(1)Absatz einsNach Maßgabe der Bestimmungen der Abs 3 bis 6 sind geschützt, wenn sich aus § 24a nichts anderes ergibt:Nach Maßgabe der Bestimmungen der Absatz 3 bis 6 sind geschützt, wenn sich aus Paragraph 24 a, nichts anderes ergibt:a)Litera aMoore, Sümpfe, Quellfluren, Bruchwälder und Begleitg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung kann nach Anhörung der gebietsmäßig berührten Gemeinden Gebiete, die für Österreich repräsentative Natur- und Kulturlandschaftsräume enthalten und die in wesentlichen Teilen gemäß §§ 6, 12, 16, 19, 22, oder 22a dieses Gesetzes geschützt sind, durch Verordnung zum... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Liste der Europaschutzgebiete gemäß § 5 Z 10, eine kurze Darstellung der vorliegenden europarechtlich erforderlichen Voraussetzungen und die im § 5 Z 10 genannten Richtlinien liegen beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirksverwaltungsbehörden und bei den Gemeindeämtern der ... mehr lesen...
Auf das Verfahren zur Erlassung oder Änderung einer Naturschutzgebietsverordnung sowie auf die vorläufig geltenden Schutzbestimmungen findet § 17 sinngemäß Anwendung.Auf das Verfahren zur Erlassung oder Änderung einer Naturschutzgebietsverordnung sowie auf die vorläufig geltenden Schutzbestimmung... mehr lesen...
Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden, wenn sie wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen aufweisen:1.Ziffer einsSie weisen eine völlige oder weit gehende Ursprünglichkeit auf.2.Ziffer 2Sie weisen seltene ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor der Erlassung oder Änderung einer Landschaftsschutzverordnung sind die betroffenen Gemeinden, die Salzburger Landesumweltanwaltschaft, die Wirtschaftskammer Salzburg, die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, die ... mehr lesen...
Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften können durch Verordnung der Landesregierung zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden, wenn sie wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:1.Ziffer einsSie weisen eine besondere landschaftliche Schönheit auf.2.Ziffer 2Sie sind für die Erho... mehr lesen...
(1)Absatz einsNaturgebilde, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild geben, erhaltungswürdig sind, können durch Bescheid zum Naturdenkmal erklärt werden.(2)Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Salzburger Landesumweltanwaltschaft (§ 1 Landesumweltanwaltschafts-Gesetz – LUA-G) ist berechtigt, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die der Wahrung der Belange des Naturschutzes (§ 7 LUA-G) dienen, als subjektiv öffentliches Recht im Verfahren geltend zu machen. Ihr kommt ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 4, 4a, 21 Abs 5, 26 Abs 6, 58a Abs 2 und 4, 58b, 58c, 59 Abs 4, 60 Abs 3 und 3a, 77 Abs 1, 79 Abs 2, 80 Abs 4, 90 Abs 8, 104b Abs 1, 104d, 126 Abs 2, 130 Abs 1, 138 Abs 2, 158 Abs 1 und 160a Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 45/2024 treten mit dem auf die Kundmachung ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Beratung der Landesregierung in wichtigen und grundsätzlichen Fragen der Wildökologie wird beim Amt der Landesregierung ein wildökologischer Fachbeirat eingerichtet.(2)Absatz 2Dem Beirat gehören an:a)Litera aein Bediensteter der mit den Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft bet... mehr lesen...
(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 121/2024).Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 121 aus 2024,). mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Jagd ist nach folgenden Grundsätzen der Weidgerechtigkeit auszuüben:a)Litera adas Leben und die Gesundheit von Menschen darf nicht gefährdet werden;b)Litera bdas Wild darf nicht unnötiger Beunruhigung und unnötigen Qualen ausgesetzt werden;c)Litera cfremdes Eigentum und sonstige... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung hat auf die Dauer von längstens drei Jahren mit Verordnung für jeden Rot- und Gamswildraum die Abschüsse, die jährlich mindestens durchgeführt werden müssen (Mindestabschüsse), soweit erforderlich auch aufgegliedert nach Geschlechtern und Altersklassen, sowie die... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abschuss des Rot- und Gamswildes außerhalb von Freizonen und der Abschuss des Stein- und Rehwildes darf nur im Rahmen eines Abschussplanes erfolgen. Weiters darf der Abschuss von wild lebenden Vogelarten, die nicht im Anhang II der Vogelschutzrichtlinie als in Österreich jagdbar... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Pachtzins ist abzüglich der Kosten, die der Jagdkommission durch die Nutzung und Verwaltung des Gemeinschaftsjagdgebietes entstehen, auf die von der Jagdkommission vertretenen Grundeigentümer unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes ihrer Grundstücke aufzuteilen.(2)Absatz 2Der a... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 121/2024 § 0 gültig von 04.05.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 45/2024 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 3 Abs 1 und die Anzeige gemäß § 3 Abs 2 sind grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln, sonst in vierfacher Ausfertigung vorzulegen. Diesen sind grundsätzlich in elektronischer Form insbesondere anzuschließen, im Fall eine... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 3 Abs 1 und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes L... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung im Sinn des § 8 AVG in den Verwaltungsverfahren (mit Ausnahme von Verwaltungsstrafverfahren) zu, die aufgrund von Landesgesetzen durchgeführt werden und zum Gegenstand haben:Der Landesumweltanwaltschaft kommt Parteistellung im Sinn d... mehr lesen...
(1)Absatz einsZum Landesumweltanwalt darf nur eine Person bestellt werden, die über die erforderliche persönliche Eignung und die nötigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes verfügt. Über den Beginn und die Beendigung der Bestellung ist im Rahmen der Internetauftritte des Land... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesumweltanwaltschaft wird vom Landesumweltanwalt geleitet. Der Landesumweltanwalt ist bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz an keine Weisungen gebunden. Die Mitarbeiter der Landesumweltanwaltschaft sind nur an die Weisungen des Landesumweltanwaltes gebunden.(1a)A... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2 und 3, 7, 8 Abs 1, 8a, 9 Abs 1, 18 Abs 1, 25 Abs 1, 28, 29 Abs 2, 31 Abs 2, 33 Abs 2, 38 Abs 1, 40 Abs 1, 45 Abs 7, 49 Abs 1, 50a Abs 4, 50b Abs 8 bis 11, 53 Abs 1, 54 Abs 2, 56 und 57 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2007 treten mit 1. Oktober 2007 in ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Agrarbehörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese hat zu enthalten:1.Ziffer einseine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesonderea)Litera adie Abgrenzung des Projektgebietes (Lageplan, einbezogene Fläche, Anzahl... mehr lesen...
(1)Absatz einsAufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die eine Trennung von Wald und Weide(§ 21)(Paragraph 21,)1.Ziffer einsa... mehr lesen...
(Anm.: Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...
(Anm.: Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...
(Anm.: Die Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2017, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 123/2023, LGBl. Nr. 151/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 70 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2015 tritt § 10 Abs. 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 124 aus 2015, tritt Paragraph 10, Absatz 6,, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung der Novelle LG... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 3a der Stmk. BHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, LGBl. Nr. 43/2004 in der Fassung LGBl. Nr. 43/2011, bleibt durch diese Verordnung unberührt.Paragraph 3 a, der Stmk. BHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2004, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 ... mehr lesen...