Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/1967, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 163/1977 außer Kraft.
(3) § 29 Abs. 8, § 76 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/1967, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 163/1977 außer Kraft.
(3) § 29 Abs. 8, § 76 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.