§ 116 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
§ 116 EBG (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt mit 1seit 01.07.2013 weggefallen. September 1988 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/1967, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 163/1977 außer Kraft.

(3) § 29 Abs. 8, § 76 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 19.01.2002 bis 30.06.2013
§ 116 EBG (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt mit 1seit 01.07.2013 weggefallen. September 1988 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/1967, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 163/1977 außer Kraft.

(3) § 29 Abs. 8, § 76 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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