§ 116 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. September 1988 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/1967, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 163/1977 außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1967,, in der Fassung des Gesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1977, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 29 Abs. 8, § 76 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 29, Absatz 8,, Paragraph 76, Absatz 3 und Paragraph 105, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 116 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 19.01.2002 bis 30.06.2013
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. September 1988 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/1967, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 163/1977 außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1967,, in der Fassung des Gesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1977, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 29 Abs. 8, § 76 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 29, Absatz 8,, Paragraph 76, Absatz 3 und Paragraph 105, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 116 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

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