Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 07.02.2025

Gesetze 1-2 von 2

9 Paragrafen zu NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) aktualisiert


Anl. 1 GBGO

1. Artikel VIder GBGO-Novelle, LGBl. Nr. 341/1961der GBGO-Novelle, Landesgesetzblatt Nr. 341 aus 1961,Ergibt sich bei der sinngemäßen Anwendung der im Art. V Z 2 genannten Bestimmungen eine günstigere bezugsrechtliche Stellung als die, in der sich der Gemeindebeamte am 31. Dezember 1958 befand, s... mehr lesen...


§ 33 GBGO Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie §§ 5 Abs. 2 lit. a und b, 18 Abs. 2, 24 Abs. 2, 24a, 25 Abs. 3 und 28 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 36/2015 treten am 1. März 2015 in Kraft.Die Paragraphen 5, Absatz 2, Litera a und b, 18 Absatz 2,, 24 Absatz 2,, 24a, 25 Absatz 3 und 28 Absatz 3, in der Fass... mehr lesen...


§ 28 GBGO Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten

(1)Absatz einsDie Dienstposten der Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten werden in die Verwendungsgruppen L1, L2a2, L2a1, L2b1 und L3 unterteilt.(2)Absatz 2Für die Dienstbezüge der Lehrer an Gemeindeunterrichtsanstalten und deren Überstellung in eine andere Verwendungsgruppe des gleichen oder ei... mehr lesen...


§ 25 GBGO Funktionsdienstposten

(1)Absatz einsDie Funktionsdienstposten der Gemeindewachebeamten sind vom Gemeinderat festzulegen und in jeder Verwendungsgruppe einer Funktionsgruppe zuzuordnen.(2)Absatz 2Für die Zuordnung zu den Funktionsgruppen gelten § 143 sowie die in der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 angef... mehr lesen...


§ 24a GBGO Gehalt

Das Gehalt der Gemeindebeamten des Gemeindewachdienstes beträgtin derin der VerwendungsgruppeGehalts-E 1E 2aE 2bstufeEuro1--2366,02--2390,43-2606,92433,742966,82660,32522,053089,32713,62566,563211,32844,92611,273333,32895,42655,483454,72948,62700,593575,03001,82745,8103834,73055,82791,6114094,031... mehr lesen...


§ 21 GBGO Zulagen für Gemeindebeamte an Gemeindekrankenanstalten

Einer (Einem) Stationsschwester(-pfleger) gebührt eine monatliche Funktionszulage in der Höhe von 18,7 % des Monatsgehaltes eines Gemeindebeamten der Verwendungsgruppe S1 und Gehaltsstufe14. Der Dienstposten einer Stationsschwester (eines Stationspflegers) ist kein Leiterposten im Sinne des § 2 A... mehr lesen...


§ 18 GBGO Gehalt für Inhaber von Funktionsdienstposten

(1)Absatz einsGemeindebeamte des allgemeinen Schemas, die einen Funktionsdienstposten innehaben (§ 2 Abs. 3 GBDO), bleiben in ihrer Grund- oder Leistungsverwendungsgruppe, erhalten aber auf die Dauer der Innehabung dieses Dienstpostens anstelle des Gehalts nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a den Geh... mehr lesen...


§ 5 GBGO Gehalt

(1)Absatz einsDer Gemeindebeamte erhält einen monatlichen Gehalt, der nach Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe bestimmt wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe (Eingangsstufe) an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt.(2)Absatz 2Der Gehalt des Gemeindebeamten ergibt sich aus nachstehend... mehr lesen...


NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) Fundstelle

InhaltsverzeichnisI. Abschnittrömisch eins. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Paragraph eins,Anwendungsbereich§ 2Paragraph 2,Gliederung§ 3Paragraph 3,Zuordnung der Dienstposten zu den Funktionsgruppen§ 3aParagraph 3 a,Eingetragene Partnerschaften§ 4Paragraph 4,Definition von Begriffen§ 5Paragrap... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.02.25

6 Paragrafen zu NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) aktualisiert


Anl. 1B GVBG

Vertragsbedienstete des Dienstzweiges Nr. 12 (Kindergartenhilfsdienst) der Anlage 1 zur GBDO sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 mit Nachtrag zum Dienstvertrag gemäß § 18a Abs. 1 lit. b in die nächsthöhere Entlohnungsgruppe (Leistungsentlohnungsgruppe) höherzureihen, sofern eine derartige Höherre... mehr lesen...


§ 55 GVBG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie §§ 10 Abs. 1 lit. a und b, 12 Abs. 2, 44 Abs. 4, 45 Abs. 2, 46g Abs. 1 und § 46k in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2015 treten am 1. März 2015 in Kraft.Die Paragraphen 10, Absatz eins, Litera a und b, 12 Absatz 2,, 44 Absatz 4,, 45 Absatz 2,, 46g Absatz eins und Par... mehr lesen...


§ 46g GVBG Monatsentgelt der Musikschullehrer

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Musikschullehrer beträgt:in derin der EntlohnungsgruppeEntlohnungs-ms1ms2ms3ms4stufeEuro13052,42862,02579,62358,923171,62952,92649,52402,533290,43045,22720,32448,043409,33138,52791,92494,753527,73230,82864,22541,263645,63323,42942,12587,973763... mehr lesen...


§ 12 GVBG Monatsentgelt für die Inhaber von Funktionsdienstposten

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der Vertragsbediensteten, die vom Gemeinderat (Stadtsenat) mit einem Funktionsdienstposten betraut worden sind, bestimmt sich nach der Funktionsgruppe, der dieser Dienstposten zugeordnet ist, höchstens jedoch nach der Funktionsgruppe gemäß § 11 Abs. 2. Für die Einr... mehr lesen...


§ 10 GVBG Monatsentgelt

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten beträgt:a)Litera aim allgemeinen Schemain derin der EntlohnungsgruppeEntlohnungs-1234567stufeEuro12229,12234,62257,32292,72360,92564,33144,722249,82258,52286,62337,02424,42671,33281,832270,52282,42315,92381,32487,92778,334... mehr lesen...


NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 05.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 34/2025 § 0 gültig von 04.02.2025 bis 04.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 33/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.02.25
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