(1)Absatz einsDer I. Abschnitt tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.Der römisch eins. Abschnitt tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2009, BGBl. I Nr. 25/2009, tritt mit 31. März 2009 in Kraft.Paragraph 5, Absatz eins und 2 in d... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2022 gelten folgende Richtwerte:1.Ziffer einsfür das Bundesland Burgenland5,30 Euro2.Ziffer 2für das Bundesland Kärnten 6,80 Euro3.Ziffer 3für das Bundesland Niederösterreich5,96 Euro4.Ziffer 4für das Bundesland Oberösterreich6,29 ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 1d in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph eins d, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.„(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1, §§ 10 bis 15 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. ... mehr lesen...
Die Gemeinden haben die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben, mit Ausnahme der Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes, im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gemeinderat kann durch Verordnung zur Vermeidung und Abwehr von Verhaltensweisen, die das örtliche Gemeinschaftsleben stören, oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zeitliche und örtliche Beschränkungen und Verbote betreffend die Konsumation von alkoholischen Getränken an ... mehr lesen...
Das Landesgesetz vom 28. Juni 1962, LGBl.Nr. 177/1962, womit Vorschriften über das öffentliche Baden erlassen werden, wird aufgehoben. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung des § 1, des § 1a, des § 2a, des § 6 Abs. 1 und des § 11 mitzuwirken durchDie Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung des Paragraph eins,, des Paragraph eins a,, des Paragraph 2 a,, des Paragraph 6, Absatz eins und de... mehr lesen...
(1) Zum Zweck der Kontrolle der Einhaltung des § 1a dürfen von den Organen der Landesregierung, der Bezirksverwaltungsbehörden, der Landespolizeidirektion, des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Gemeinden einschließlich den Organen nach § 1b folgende personenbezogenen Daten von Personen, ... mehr lesen...
(1) Die Überwachung der Vollziehung des § 1a Abs. 1 kann durch folgende Organe der öffentlichen Aufsicht erfolgen:a)Gemeindewachorgane, in jenen Gemeinden, wo ein Gemeindewachkörper vorhanden ist undb)Aufsichtsorgane, die von der Gemeinde bestellt werden. Die Bestellung kann befristet erfolgen.(2... mehr lesen...
(1) Aufsichtsorgane haben die Befugnis zur Mitwirkung an der Vollziehung des § 1a durch1.Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen,2.Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren sowie die Sicherung des Strafverfahrens und des Strafvollzugs erforderlich sind, ins... mehr lesen...
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.in aufdringlicher oder aggressiver Weise – darunter wird jede Aktivität, die über das bloße kein Hindernis bildende Sitzen oder Stehen hinausgeht, beispielsweise durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, verstanden – bettelt, oder2.i... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 18.03.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 39/2025 § 0 gültig von 08.11.2023 bis 17.03.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2023... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht wer1.Ziffer einsein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 14) ohne rechtswirksame Baubewilligung ausführt oder ausführen lässt oder ein so errichtetes oder abgeändertes Bauwerk benützt oder benützen lässt,ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (P... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren, ausgenommen jene nach §§ 33 und 35 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen. § 5 Abs. 3 ist jedoch auf alle Beschwerden, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes e... mehr lesen...
(1)Absatz einsZentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW sind vom Eigentümer periodisch1.Ziffer einsauf ihre einwandfreie Funktion,2.Ziffer 2auf die von ihnen ausgehenden Emissionen und3.Ziffer 3auf das Vorliegen eines optimalen Wirkungsgrades des Heizkes... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung hat mit Verordnung für bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen die Emissionsgrenzwerte für die in die Luft eingebrachten SO2-, NOx- und Staubemissionen und den Zeitpunkt ihrer Anpassung an diese Emissionsgrenzwerte sowie allfällige Ausnahmen festzulegen.(2)Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung hat mit Verordnung festzulegen, welche Anlagendaten und Informationen über mittelgroße Feuerungsanlagen ab dem Zeitpunkt ihrer zulässigen Inbetriebnahme (Anzeige der Fertigstellung) in ein Register aufzunehmen und öffentlich zugänglich zu machen sind.(2)Absatz 2D... mehr lesen...
(1)Absatz einsEntscheidungen aufgrund dieses Gesetzes, ausgenommen nach § 36, sind schriftlich zu erlassen.Entscheidungen aufgrund dieses Gesetzes, ausgenommen nach Paragraph 36,, sind schriftlich zu erlassen.(2)Absatz 2Die Baubehörde erster Instanz hat über einen Antrag nach § 14, sofern das Vor... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Vorhaben sind der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:1.Ziffer einsVorhaben ohne bauliche Maßnahmen:a)Litera adie Änderung des Verwendungszwecks von Bauwerken oder deren Teilen oder die Erhöhung der Anzahl von Wohnungen ohne bewilligungsbedürftige bauliche Abänderung, wenn hi... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes gelten als1.Ziffer einsAbstellanlage für Kraftfahrzeuge: für das Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmter Raum (z. B. Garage), bauliche Anlage (z. B. Carport) oder Fläche einschließlich der Rangierflächen und Zu- und Abfahrten;Stellplatz: jene Teilfläche einer Abstellanla... mehr lesen...
Registrierung von mittelgroßen Feuerungsanlagen(Anm.: Anlage 16 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 16 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
Anlagenblatt für Zentralheizungsanlagen mit elektrischen Widerstandsheizungen über 70 kW(Anm.: Anlage 15 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 15 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
Anlagenblatt für Wärmepumpen über 70 kW (PDesign)(Anm.: Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
Anlagenblatt Heizkessel / BHKW(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-RichtlinienZitierte Normen und sonstige technische Regelwerke(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 8 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
Anlagendatenblatt und Prüfbericht für die Inspektion von Klimaanlagen über 70kW(Anm.: Anlage 12 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 12 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-RichtlinienBegriffsbestimmungen(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 6(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 5(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 5 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 4(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 3 (Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 2.3(Anm.: Anlage 2.3 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2.3 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 2.2(Anm.: Anlage 2.2 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2.2 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 2.1(Anm.: Anlage 2.1 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2.1 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 2(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
OiB-Richtlinie 1(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Bautechnikverordnung 1997 (NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, außer Kraft.(3)Absatz 3Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung LGBl. Nr. 25/2016 anhängigen Bauverf... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 82/885/EWG des Rates vom 10. Dezember 1982 zur Änderung der Richtlinie 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung i... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei mittelgroßen Feuerungsanlagen, in denen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte eine sekundäre Emissionsminderungsvorrichtung verwendet wird, hat der Betreiber Aufzeichnungen hinsichtlich des effektiven kontinuierlichen Betriebs dieser Minderungsvorrichtung zu führen bzw. hat er ... mehr lesen...
Abweichend von und zusätzlich zu den Vorschriften des Teils II gelten für Kindergärten, Schulen und Gebäude bzw. Gebäudeteile mit vergleichbarer Nutzung folgende Anforderungen:Abweichend von und zusätzlich zu den Vorschriften des Teils römisch II gelten für Kindergärten, Schulen und Gebäude bzw. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers finden bei der Errichtung oder Abänderung eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen und nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen nachstehend angeführte Bestimmungen keine Anwendung:-StrichaufzählungAnlage 3 (OIB-Richtlinie 3... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen in § 43 Abs. 1 Z 1 bis 6 NÖ BO 2014 festgelegten Grundanforderungen an Bauwerke wird entsprochen, wenn die Anforderungen des Teils III und der Anlagen 1 bis 6 eingehalten werden. Die Anlagen 1 bis 6 stellen die in Niederösterreich gültigen Fassungen der OIB-Richtlinien 1 bis 6, ... mehr lesen...