Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.