§ 49 BSFG (weggefallen)

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
§ 49 BSFG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1seit 01.01.2018 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
§ 49 BSFG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1seit 01.01.2018 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.

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