Gesetzesaktualisierungen

330 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 81-90 von 330

33 Paragrafen zu Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) aktualisiert


§ 1 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 1 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 2 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 3 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 4 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 5 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 6 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 7 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 8 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 9 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 10 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 11 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 12 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 13 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 14 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 15 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 16 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 17 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 18 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 19 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 20 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 21 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 1 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 2 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 3 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 4 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 5 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 6 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 7 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 8 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 8 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 9 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 9 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) Fundstelle

Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) Fundstelle seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 10 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 10 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 11 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 11 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz (EDZG) aktualisiert


§ 1 EDZG

(1) Zur Würdigung einer tatsächlichen einwandfreien Dienstleistung während 30 Jahren, die1. a)als Exekutivbeamter oder Wachebeamter oderb)als sonstiger Bediensteterim Exekutivdienst des Bundes oder2.als Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten in einer dem Exekutivdienst gleichzuhaltenden ... mehr lesen...


§ 2 EDZG

Das EDZ ist1.Exekutivbeamten oder Wachebeamten,2.sonstigen Bediensteten bei den Sicherheitsbehörden3.Beamten des höheren Dienstes an Justizanstaltendes Dienststandes von der für den betreffenden Bediensteten zuständigen Dienstbehörde oder Personalstelle zu verleihen. Über die Verleihung ist eine ... mehr lesen...


§ 3 EDZG

Das EDZ wird Eigentum des Beamten und darf nur von ihm getragen werden. Der Beamte darf das EDZ zu seinen Lebzeiten niemandem anderen überlassen. Nach dem Tod des Beamten darf das EDZ zu keinen anderen als Erinnerungszwecken verwendet werden. mehr lesen...


§ 4 EDZG

Die mit der Verleihung des EDZ oder eines Anerkennungszeichens verbundenen Kosten sind vom Bund zu tragen. Auf die Verleihung des EDZ oder des Anerkennungszeichens besteht kein Rechtsanspruch. mehr lesen...


§ 5 EDZG

(1) Das EDZ besteht aus einer Medaille und einem dreieckig gefalteten Band.(2) Die doppelseitig geprägte Medaille ist kreisrund und versilbert. Sie hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die von einem Lorbeerkranz eingefaßte Inschrift „30“ und die Umschrift „Für t... mehr lesen...


§ 6 EDZG

Wer den Bestimmungen des § 3 zuwiderhandelt oder die Medaille in einer ihre Bedeutung herabwürdigenden Weise verwendet, begeht, sofern dadurch kein gerichtlich zu ahndender Tatbestand verwirklicht wird, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeind... mehr lesen...


§ 7 EDZG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft.(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Justiz insoweit betraut, als sie oberste Dienstbehörde sind.(3) § 1 Z 1 lit. a und b, § 2 Z 1 u... mehr lesen...


Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz (EDZG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Schaffung und Verleihung des Exekutivdienst- und Anerkennungszeichens (Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz – EDuAZG)StF: BGBl. Nr. 521/1985 (NR: GP XVI RV 688 AB 770 S. 113. BR: AB 3042 S. 469.) Änderung BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 1... mehr lesen...


§ 2a EDZG

Für eine besonders herausragende Leistung in einem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit seiner unmittelbaren Ausübung der exekutivdienstlichen Pflichten bei Aufsuchen der Gefahr oder des Verbleibens im Gefahrenbereich, obwohl eine derartige Leistung in zumutbarer Weise von Bedi... mehr lesen...


§ 2b EDZG

(1) Als Anerkennung für besondere Verdienste, insbesondere für1.besonderen persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not oder2.andere besonders herausragende Verdienste bei Hilfseinsätzen unter besonders physischer oder psychischer Beanspruchungkann das Anerkennungszeichen des Bundesm... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) aktualisiert


§ 1 KirchbG

Zum Erlasse einer Kirchenbeitragsordnung im Sinne des § 1 des Gesetzes sind für ihren Bereich befugt:1.für die katholische Kirche die Diözesanordinariate (Apostolische Administraturen, ... (Anm.: gegenstandslos));2.für die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses (Österre... mehr lesen...


§ 2 KirchbG

Kirchenbeiträge können von den im § 1 dieser Verordnung bezeichneten kirchlichen Stellen nur für ihren gesamten Bereich festgesetzt und erhoben werden. Die Festsetzung und Erhebung von Kirchenbeiträgen für einzelne Pfarrverbände, beziehungsweise Kirchengemeinden ist daher unzulässig. mehr lesen...


§ 3 KirchbG

Jede Kirchenbeitragsordnung hat zu enthalten:1.Bestimmungen über die Grundsätze, nach denen die Kirchenbeiträge festgesetzt werden, insbesondere unter welchen Voraussetzungen volljährige Mitglieder der Kirche im Geltungsbereich der Kirchenbeitragsordnung beitragspflichtig sind (zum Beispiel mit R... mehr lesen...


§ 4 KirchbG

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind insbesondere außer Kraft getreten:A. 1. die Gesetze vom 19. September 1898, R. G. Bl. Nr. 176, und vom 13. Juli 1921, B. G. Bl. Nr. 403;2.§ 130 des Gehaltsgesetzes 1927, B. G. Bl. Nr. 105/1928, mit dem durch das Gesetz vom 20. Dezember 1929, B. G. Bl. Nr. 4... mehr lesen...


§ 5 KirchbG

(1) Von den Vorschriften über die Tragung der kirchlichen Baulast (Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfründengebäude, der Beischaffung der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse) sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jene Bestimmungen au... mehr lesen...


§ 6 KirchbG

(1) Soweit zur kirchlichen Baulast (Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfründengebäude, Beischaffung der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse) vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes an außer dem Kirchenvermögen jemand anderer beizu... mehr lesen...


§ 7 KirchbG

Verpflichtungen zu Leistungen für kirchliche Zwecke, die sich aus dem allgemeinen Grund der Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Gemeinde ergeben, beruhen nicht auf Privatrechtstiteln und sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgehoben, auch wenn sie nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu... mehr lesen...


Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) Fundstelle

Verordnung ... (Anm.: gegenstandslos), wodurch Vorschriften zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich, G. Bl. Nr. 543/1939, erlassen werden.StF: GBlÖ Nr. 718/1939 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 6, Abs. 2 des Geset... mehr lesen...


§ 8 KirchbG

Den im Gesetz genannten Kirchen können für eine Übergangszeit freiwillige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln ohne Bestehen einer Rechtsverpflichtung in angemessenem Umfange gewährt werden. Mit Rücksicht darauf, daß die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses (Österreichi... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Fahrgast-Registrierungsverordnung (FahrRegVO) aktualisiert


§ 1 FahrRegVO Geltungsbereich

Geltungsbereich  § 1. Diese Verordnung gilt für Fahrgastschiffe (§ 2 Z 7 der Fahrgastschiffverordnung, BGBl. II Nr. 150/2000) und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (§ 2 Z 8 der Fahrgastschiffverordnung) unter österreichischer Flagge,1.die aus einem Hafen eines Mitgliedstaates der Europäisch... mehr lesen...


§ 2 FahrRegVO Datenerhebung

Datenerhebung  § 2. Vor Abfahrt eines Fahrzeuges gemäß § 1 sind folgende Daten der an Bord befindlichen Personen zu erheben:1.Anzahl der Personen an Bord,2.Vor- und Familienname,3.Geschlecht,4.Altersgruppe (Erwachsener, Kind oder Kleinkind), Alter oder Geburtsjahr,5.auf Wunsch des Fahrgastes: im... mehr lesen...


§ 3 FahrRegVO Verpflichtungen des Reeders

Verpflichtungen des Reeders § 3. (1) Der Reeder (§ 1 Z 7 SSEG) eines Fahrzeuges gemäß § 1 hat ein System für die Registrierung der Daten gemäß § 2 zu schaffen und der Behörde eine Person zu benennen, die von ihm als verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Code... mehr lesen...


§ 4 FahrRegVO Verpflichtungen des Kapitäns

Verpflichtungen des Kapitäns  § 4. Der Kapitän eines Fahrzeuges gemäß § 1 stellt vor der Abfahrt des Fahrzeuges sicher, dass die Zahl der an Bord befindlichen Personen die höchstzulässige Personenanzahl an Bord nicht überschreitet. mehr lesen...


§ 5 FahrRegVO Genehmigung des Registrierungssystems

Genehmigung des Registrierungssystems  § 5. Das System gemäß § 3 Abs. 1 ist von der Behörde durch Bescheid zu genehmigen und hat folgende Funktionskriterien zu erfüllen:1.Lesbarkeit:Die Daten müssen in einem leicht lesbaren Format abgefasst sein.2.Verfügbarkeit:Die vorgeschriebenen Daten müssen ... mehr lesen...


Fahrgast-Registrierungsverordnung (FahrRegVO) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Registrierung von Personen an Bord von Fahrgastschiffen (Fahrgast-Registrierungsverordnung)[CELEX-Nr.: 398L0041]StF: BGBl. II Nr. 176/2001 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Seeschif... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz (Eoeb-FG) aktualisiert


§ 1 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 1 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 2 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 3 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 4 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 5 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 6 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 7 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 8 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz (Eoeb-FG) Fundstelle (weggefallen)

Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz (Eoeb-FG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

11 Paragrafen zu Endgeräte-Herstellererklärungsverordnung (EndgHeVO) aktualisiert


§ 1 EndgHeVO (weggefallen)

§ 1 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 EndgHeVO (weggefallen)

§ 2 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 EndgHeVO (weggefallen)

§ 3 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 EndgHeVO (weggefallen)

§ 4 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 EndgHeVO (weggefallen)

§ 5 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 EndgHeVO (weggefallen)

§ 6 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 EndgHeVO (weggefallen)

§ 7 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 EndgHeVO (weggefallen)

Anl. 1 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 EndgHeVO (weggefallen)

Anl. 2 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 EndgHeVO (weggefallen)

Anl. 3 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Endgeräte-Herstellererklärungsverordnung (EndgHeVO) Fundstelle

Endgeräte-Herstellererklärungsverordnung (EndgHeVO) Fundstelle seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

2 Paragrafen zu Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde (StudbhbVO) aktualisiert


§ 1 StudbhbVO

Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden. mehr lesen...


Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde (StudbhbVO) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den elektronischen Antrag in Verfahren vor der StudienbeihilfenbehördeStF: BGBl. II Nr. 561/2003 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 39 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geä... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten (ElUEPensvNot) aktualisiert


§ 1 ElUEPensvNot

Die Anforderung und die Übermittlung der in § 87a Abs. 1 NVG 1972 genannten Daten hat elektronisch im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu erfolgen. mehr lesen...


§ 2 ElUEPensvNot

(1) Die Versicherungsanstalt hat die Datenübermittlung einzeln anzufordern. Die jeweilige Anforderung hat die Sozialversicherungsnummer, den Familiennamen und den Zeitraum, für den Daten angefordert werden, zu enthalten.(2) Bei Übereinstimmung der in der Anforderung angegebenen Sozialversicherung... mehr lesen...


§ 3 ElUEPensvNot

Zur Übermittlung der angefragten Daten haben sich die Abgabenbehörden des Bundes der BRZ GmbH zu bedienen (§ 2 Abs. 6 Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, in der jeweils geltenden Fassung). mehr lesen...


§ 4 ElUEPensvNot

Die Anforderung und die Übermittlung der Daten sind ab dem 1. Juli 2010 zulässig. mehr lesen...


Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten (ElUEPensvNot) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur elektronischen Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und NotariatskandidatenStF: BGBl. II Nr. 27/2010 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 87a Abs. 2 des Notarversicherungsg... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension (ElUEWitPens) aktualisiert


§ 1 ElUEWitPens

(1) Die Anforderung und die Übermittlung der in den §§ 459c Abs. 1 ASVG, 229d Abs. 1 GSVG und 217b Abs. 1 BSVG genannten Daten hat elektronisch im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu erfolgen.(2) Hinsichtlich folgender in § 15 Abs. 4 Z 1 PG 1965 genannten Dat... mehr lesen...


§ 2 ElUEWitPens

(1) Die Träger der Pensionsversicherung und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter haben die Datenübermittlung für die Witwe/den Witwer und die verstorbene Person einzeln anzufordern. Die jeweilige Anforderung hat die Sozialversicherungsnummer, den Familiennamen und den Zeitraum, für de... mehr lesen...


§ 3 ElUEWitPens

Zur Übermittlung der angefragten Daten haben sich die Abgabenbehörden des Bundes der BRZ GmbH zu bedienen (§ 2 Abs. 6 Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, in der jeweils geltenden Fassung). mehr lesen...


§ 4 ElUEWitPens

Die Anforderung und die Übermittlung der Daten nach § 1 Abs. 1 sind ab dem Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung, der Daten nach § 1 Abs. 2 ab dem 1. Juli 2010 zulässig. mehr lesen...


Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension (ElUEWitPens) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur elektronischen Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pensionStF: BGBl. II Nr. 28/2010 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund1.des § 459c Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), zuletz... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

8 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG (ElUEBetrVO) aktualisiert


§ 1 ElUEBetrVO

(1) Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, ist nur dann zulässig, wenn zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und der in Betracht kommenden B... mehr lesen...


§ 2 ElUEBetrVO

(1) Die elektronische Übermittlung muss folgende Daten beinhalten:1.Name bzw. Firmenbezeichnung und Anschrift des antragstellenden Betriebsinhabers,2.bei natürlichen Personen Versicherungsnummer oder Geburtsdatum,3.Bezeichnung und Anschrift der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhab... mehr lesen...


§ 3 ElUEBetrVO

Die Bestätigung gemäß § 4 Abs. 3 NeuFöG, dass die Erklärung der Neugründung oder (Teil)Betriebsübertragung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt wurde, ist von dieser gesetzlichen Berufsvertretung in geeigneter Fo... mehr lesen...


§ 4 ElUEBetrVO

(1) Die Übermittlung der Daten kann in einer Sendung oder in mehreren Sendungen erfolgen.(2) Werden Daten mehrfach übermittelt, sind die jeweils zuletzt übermittelten Daten maßgeblich. mehr lesen...


§ 5 ElUEBetrVO

(1) Über jede erfolgreiche Sendung hat der Empfänger der gesetzlichen Berufsvertretung eine Empfangsbestätigung mit folgenden Angaben zu übermitteln:1.Bezeichnung und Anschrift des Empfängers,2.Name bzw. Firmenbezeichnung und Anschrift des antragstellenden Betriebsinhabers,3.bei natürlichen Perso... mehr lesen...


§ 6 ElUEBetrVO

Wird bei den übermittelten Daten ein Fehler festgestellt, so ist dies der gesetzlichen Berufsvertretung mitzuteilen. mehr lesen...


§ 7 ElUEBetrVO

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. mehr lesen...


Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG (ElUEBetrVO) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wirdStF: BGBl. II Nr. 216/2005 Änderung BGBl. II Nr. 507/2012Präambel/Promulgationsklausel Au... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 81-90 von 330