Gesetzesaktualisierungen

323 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 81-90 von 323

33 Paragrafen zu Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) aktualisiert


§ 1 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 1 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 2 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 3 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 4 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 5 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 6 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 7 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 8 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 9 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 10 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 11 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 12 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 13 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 14 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 15 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 16 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 17 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 18 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 19 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 20 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 ExSV 1996 (weggefallen)

§ 21 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 1 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 2 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 3 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 4 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 5 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 6 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 7 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 8 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 8 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 9 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 9 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) Fundstelle

Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) Fundstelle seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 10 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 10 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 11 ExSV 1996 (weggefallen)

Anl. 11 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz (EDZG) aktualisiert


§ 1 EDZG

(1)Absatz einsZur Würdigung einer tatsächlichen einwandfreien Dienstleistung während 30 Jahren, die1.Ziffer einsa)Litera aals Exekutivbeamter oder Wachebeamter oderb)Litera bals sonstiger Bediensteterim Exekutivdienst des Bundes oder2.Ziffer 2als Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten in... mehr lesen...


§ 2 EDZG

Paragraph 2, Das EDZ ist1.Ziffer einsExekutivbeamten oder Wachebeamten,2.Ziffer 2sonstigen Bediensteten bei den Sicherheitsbehörden3.Ziffer 3Beamten des höheren Dienstes an Justizanstaltendes Dienststandes von der für den betreffenden Bediensteten zuständigen Dienstbehörde oder Personalstelle zu ... mehr lesen...


§ 3 EDZG

Paragraph 3, Das EDZ wird Eigentum des Beamten und darf nur von ihm getragen werden. Der Beamte darf das EDZ zu seinen Lebzeiten niemandem anderen überlassen. Nach dem Tod des Beamten darf das EDZ zu keinen anderen als Erinnerungszwecken verwendet werden. mehr lesen...


§ 4 EDZG

Paragraph 4, Die mit der Verleihung des EDZ oder eines Anerkennungszeichens verbundenen Kosten sind vom Bund zu tragen. Auf die Verleihung des EDZ oder des Anerkennungszeichens besteht kein Rechtsanspruch. mehr lesen...


§ 5 EDZG

(1)Absatz einsDas EDZ besteht aus einer Medaille und einem dreieckig gefalteten Band.(2)Absatz 2Die doppelseitig geprägte Medaille ist kreisrund und versilbert. Sie hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die von einem Lorbeerkranz eingefaßte Inschrift „30“ und die... mehr lesen...


§ 6 EDZG

Paragraph 6, Wer den Bestimmungen des § 3 zuwiderhandelt oder die Medaille in einer ihre Bedeutung herabwürdigenden Weise verwendet, begeht, sofern dadurch kein gerichtlich zu ahndender Tatbestand verwirklicht wird, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet ... mehr lesen...


§ 7 EDZG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Justiz insoweit betraut, als sie oberste Dienstbehörde sind.(3)Absatz 3§ 1 Z 1... mehr lesen...


Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz (EDZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2013 § 0 gültig von 01.12.1985 bis 31.08.2013 mehr lesen...


§ 2a EDZG

Paragraph 2 a, Für eine besonders herausragende Leistung in einem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit seiner unmittelbaren Ausübung der exekutivdienstlichen Pflichten bei Aufsuchen der Gefahr oder des Verbleibens im Gefahrenbereich, obwohl eine derartige Leistung in zumutbarer... mehr lesen...


§ 2b EDZG

(1)Absatz einsAls Anerkennung für besondere Verdienste, insbesondere für1.Ziffer einsbesonderen persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not oder2.Ziffer 2andere besonders herausragende Verdienste bei Hilfseinsätzen unter besonders physischer oder psychischer Beanspruchungkann das An... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich (KirchbG) aktualisiert


§ 1 KirchbG

Paragraph eins, Zum Erlasse einer Kirchenbeitragsordnung im Sinne des § 1 des Gesetzes sind für ihren Bereich befugt: Zum Erlasse einer Kirchenbeitragsordnung im Sinne des Paragraph eins, des Gesetzes sind für ihren Bereich befugt:1.Ziffer einsfür die katholische Kirche die Diözesanordinariate (A... mehr lesen...


§ 2 KirchbG

Paragraph 2, Kirchenbeiträge können von den im § 1 dieser Verordnung bezeichneten kirchlichen Stellen nur für ihren gesamten Bereich festgesetzt und erhoben werden. Die Festsetzung und Erhebung von Kirchenbeiträgen für einzelne Pfarrverbände, beziehungsweise Kirchengemeinden ist daher unzulässig.... mehr lesen...


§ 3 KirchbG

Paragraph 3, Jede Kirchenbeitragsordnung hat zu enthalten:1.Ziffer einsBestimmungen über die Grundsätze, nach denen die Kirchenbeiträge festgesetzt werden, insbesondere unter welchen Voraussetzungen volljährige Mitglieder der Kirche im Geltungsbereich der Kirchenbeitragsordnung beitragspflichtig ... mehr lesen...


§ 4 KirchbG

Paragraph 4, Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind insbesondere außer Kraft getreten:2.Ziffer 2§ 130 des Gehaltsgesetzes 1927, B. G. Bl. Nr. 105/1928, mit dem durch das Gesetz vom 20. Dezember 1929, B. G. Bl. Nr. 436, geänderten Schema des § 130, (1), des Gehaltsgesetzes 1927;Paragraph 130, des... mehr lesen...


§ 5 KirchbG

(1)Absatz einsVon den Vorschriften über die Tragung der kirchlichen Baulast (Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfründengebäude, der Beischaffung der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse) sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jene Besti... mehr lesen...


§ 6 KirchbG

(1)Absatz einsSoweit zur kirchlichen Baulast (Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfründengebäude, Beischaffung der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse) vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes an außer dem Kirchenvermögen jemand and... mehr lesen...


§ 7 KirchbG

Paragraph 7, Verpflichtungen zu Leistungen für kirchliche Zwecke, die sich aus dem allgemeinen Grund der Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Gemeinde ergeben, beruhen nicht auf Privatrechtstiteln und sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgehoben, auch wenn sie nicht regelmäßig wiederkehrende ... mehr lesen...


§ 8 KirchbG

Paragraph 8, Den im Gesetz genannten Kirchen können für eine Übergangszeit freiwillige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln ohne Bestehen einer Rechtsverpflichtung in angemessenem Umfange gewährt werden. Mit Rücksicht darauf, daß die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Fahrgast-Registrierungsverordnung (FahrRegVO) aktualisiert


§ 1 FahrRegVO Geltungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für Fahrgastschiffe (§ 2 Z 7 der Fahrgastschiffverordnung, BGBl. II Nr. 150/2000) und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (§ 2 Z 8 der Fahrgastschiffverordnung) unter österreichischer Flagge, Diese Verordnung gilt für Fahrgastschiffe (Paragraph 2, Ziff... mehr lesen...


§ 2 FahrRegVO Datenerhebung

§ 2.Paragraph 2, Vor Abfahrt eines Fahrzeuges gemäß § 1 sind folgende Daten der an Bord befindlichen Personen zu erheben: Vor Abfahrt eines Fahrzeuges gemäß Paragraph eins, sind folgende Daten der an Bord befindlichen Personen zu erheben:1.Ziffer einsAnzahl der Personen an Bord,2.Ziffer 2Vor- und... mehr lesen...


§ 3 FahrRegVO Verpflichtungen des Reeders

(1)Absatz einsDer Reeder (§ 1 Z 7 SSEG) eines Fahrzeuges gemäß § 1 hat ein System für die Registrierung der Daten gemäß § 2 zu schaffen und der Behörde eine Person zu benennen, die von ihm als verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Code für Maßnahmen zur Orga... mehr lesen...


§ 4 FahrRegVO Verpflichtungen des Kapitäns

§ 4.Paragraph 4, Der Kapitän eines Fahrzeuges gemäß § 1 stellt vor der Abfahrt des Fahrzeuges sicher, dass die Zahl der an Bord befindlichen Personen die höchstzulässige Personenanzahl an Bord nicht überschreitet. Der Kapitän eines Fahrzeuges gemäß Paragraph eins, stellt vor der Abfahrt des Fahrz... mehr lesen...


§ 5 FahrRegVO Genehmigung des Registrierungssystems

§ 5.Paragraph 5, Das System gemäß § 3 Abs. 1 ist von der Behörde durch Bescheid zu genehmigen und hat folgende Funktionskriterien zu erfüllen: Das System gemäß Paragraph 3, Absatz eins, ist von der Behörde durch Bescheid zu genehmigen und hat folgende Funktionskriterien zu erfüllen:1.Ziffer einsL... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz (Eoeb-FG) aktualisiert


§ 1 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 1 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 2 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 3 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 4 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 5 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 6 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 7 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Eoeb-FG (weggefallen)

§ 8 Eoeb-FG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz (Eoeb-FG) Fundstelle (weggefallen)

Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz (Eoeb-FG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

11 Paragrafen zu Endgeräte-Herstellererklärungsverordnung (EndgHeVO) aktualisiert


§ 1 EndgHeVO (weggefallen)

§ 1 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 EndgHeVO (weggefallen)

§ 2 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 EndgHeVO (weggefallen)

§ 3 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 EndgHeVO (weggefallen)

§ 4 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 EndgHeVO (weggefallen)

§ 5 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 EndgHeVO (weggefallen)

§ 6 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 EndgHeVO (weggefallen)

§ 7 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 EndgHeVO (weggefallen)

Anl. 1 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 EndgHeVO (weggefallen)

Anl. 2 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 EndgHeVO (weggefallen)

Anl. 3 EndgHeVO (weggefallen) seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Endgeräte-Herstellererklärungsverordnung (EndgHeVO) Fundstelle

Endgeräte-Herstellererklärungsverordnung (EndgHeVO) Fundstelle seit 22.11.2011 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

2 Paragrafen zu Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde (StudbhbVO) aktualisiert


§ 1 StudbhbVO

Paragraph eins, Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten (ElUEPensvNot) aktualisiert


§ 1 ElUEPensvNot

Die Anforderung und die Übermittlung der in § 87a Abs. 1 NVG 1972 genannten Daten hat elektronisch im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu erfolgen. mehr lesen...


§ 2 ElUEPensvNot

(1)Absatz einsDie Versicherungsanstalt hat die Datenübermittlung einzeln anzufordern. Die jeweilige Anforderung hat die Sozialversicherungsnummer, den Familiennamen und den Zeitraum, für den Daten angefordert werden, zu enthalten.(2)Absatz 2Bei Übereinstimmung der in der Anforderung angegebenen S... mehr lesen...


§ 3 ElUEPensvNot

Zur Übermittlung der angefragten Daten haben sich die Abgabenbehörden des Bundes der BRZ GmbH zu bedienen (§ 2 Abs. 6 Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, in der jeweils geltenden Fassung). mehr lesen...


§ 4 ElUEPensvNot

Die Anforderung und die Übermittlung der Daten sind ab dem 1. Juli 2010 zulässig. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension (ElUEWitPens) aktualisiert


§ 1 ElUEWitPens

(1)Absatz einsDie Anforderung und die Übermittlung der in den §§ 459c Abs. 1 ASVG, 229d Abs. 1 GSVG und 217b Abs. 1 BSVG genannten Daten hat elektronisch im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu erfolgen.(2)Absatz 2Hinsichtlich folgender in § 15 Abs. 4 Z 1 PG 1... mehr lesen...


§ 2 ElUEWitPens

(1)Absatz einsDie Träger der Pensionsversicherung und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter haben die Datenübermittlung für die Witwe/den Witwer und die verstorbene Person einzeln anzufordern. Die jeweilige Anforderung hat die Sozialversicherungsnummer, den Familiennamen und den Zeitra... mehr lesen...


§ 3 ElUEWitPens

Zur Übermittlung der angefragten Daten haben sich die Abgabenbehörden des Bundes der BRZ GmbH zu bedienen (§ 2 Abs. 6 Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, in der jeweils geltenden Fassung). mehr lesen...


§ 4 ElUEWitPens

Die Anforderung und die Übermittlung der Daten nach § 1 Abs. 1 sind ab dem Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung, der Daten nach § 1 Abs. 2 ab dem 1. Juli 2010 zulässig. mehr lesen...


Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension (ElUEWitPens) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 22.01.2010 1.Ziffer einsdes § 459c Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2009,2.Ziffer 2des § 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

8 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG (ElUEBetrVO) aktualisiert


§ 1 ElUEBetrVO

(1)Absatz einsDie elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, ist nur dann zulässig, wenn zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und der in Betracht k... mehr lesen...


§ 2 ElUEBetrVO

(1)Absatz einsDie elektronische Übermittlung muss folgende Daten beinhalten:1.Ziffer einsName bzw. Firmenbezeichnung und Anschrift des antragstellenden Betriebsinhabers,2.Ziffer 2bei natürlichen Personen Versicherungsnummer oder Geburtsdatum,3.Ziffer 3Bezeichnung und Anschrift der gesetzlichen Be... mehr lesen...


§ 3 ElUEBetrVO

Paragraph 3, Die Bestätigung gemäß § 4 Abs. 3 NeuFöG, dass die Erklärung der Neugründung oder (Teil)Betriebsübertragung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt wurde, ist von dieser gesetzlichen Berufsvertretung in ... mehr lesen...


§ 4 ElUEBetrVO

(1)Absatz einsDie Übermittlung der Daten kann in einer Sendung oder in mehreren Sendungen erfolgen.(2)Absatz 2Werden Daten mehrfach übermittelt, sind die jeweils zuletzt übermittelten Daten maßgeblich. mehr lesen...


§ 5 ElUEBetrVO

(1)Absatz einsÜber jede erfolgreiche Sendung hat der Empfänger der gesetzlichen Berufsvertretung eine Empfangsbestätigung mit folgenden Angaben zu übermitteln:1.Ziffer einsBezeichnung und Anschrift des Empfängers,2.Ziffer 2Name bzw. Firmenbezeichnung und Anschrift des antragstellenden Betriebsinh... mehr lesen...


§ 6 ElUEBetrVO

Paragraph 6, Wird bei den übermittelten Daten ein Fehler festgestellt, so ist dies der gesetzlichen Berufsvertretung mitzuteilen. mehr lesen...


§ 7 ElUEBetrVO

Paragraph 7, Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 81-90 von 323