Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 04.01.2025

Gesetze 1-3 von 3

2 Paragrafen zu NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003 (NÖ ÖV 2003) aktualisiert


Anl. 1 NÖ ÖV 2003

(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003 (NÖ ÖV 2003) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 31.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 86/2024 § 0 gültig von 30.12.2023 bis 30.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 79/2023... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.25

13 Paragrafen zu Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV) aktualisiert


§ 37 WFV

(1)Absatz einsDie §§ 1, 2, 4, 5 Abs 1, 6 Abs 2 und 3, 8 Abs 1, 10 Abs 1 und 4, 12 Abs 1, 3 und 4, 20 Abs 1 und 1a sowie die Anlagen B und C in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 73/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 2, 4, 5 Absatz eins,, 6 Absatz 2 und 3, 8 Absatz e... mehr lesen...


§ 36 WFV

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung (WFV), LGBl Nr 135/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 10/2012 außer Kraft.Diese Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wohn... mehr lesen...


§ 35 WFV

(1)Absatz einsDiese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und auf... mehr lesen...


§ 27 WFV

(1)Absatz einsDer Höchstbetrag für den Grundzuschuss beträgt 0,45 € je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche und Monat.(2)Absatz 2Die erweiterte Wohnbeihilfe (Summe aus Grund- und Zumutbarkeitszuschuss) je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche und Monat ist begrenzt:1.Ziffer einsmit dem Betra... mehr lesen...


§ 24 WFV

(1)Absatz einsDer Grundbetrag beträgt in Prozent der förderbaren Sanierungskosten:1.Ziffer einsa)Litera aeinem Planungsenergieausweis mit Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung oder b)Litera beiner Maßnahme, für welche die Vorlage eines Energieausweises nicht erforderlich ist;2.Ziffer 2bei Nicht... mehr lesen...


§ 23 WFV

(1)Absatz einsFörderbare Maßnahmen, die das gesamte Gebäude betreffen, sind nur im Verhältnis der förderbaren Wohnungen zur Gesamtanzahl der Wohnungen zu berücksichtigen. Förderbar sind nur Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Ansuchens nachweislich als Hauptwohnsitz verwendet werden und für die auf ... mehr lesen...


§ 22 WFV

(1)Absatz einsFörderbar sind folgende Maßnahmen und Kosten, sofern sich je Maßnahme zumindest ein Zuschuss in Höhe von 250 € ergibt und die förderbaren Maßnahmen nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Antragstellung Teil eines Förderungsansuchens nach dem 3. Unterabschnitt für Ei... mehr lesen...


§ 20 WFV

(1)Absatz einsDer Grundbetrag ist rückzahlbar und beträgt je nach Maßnahme und Art des Wohnheims:MaßnahmeArt des WohnheimsGrundbetrag in € je Heimplatzje Wohneinheit NeuerrichtungSeniorenwohnheime in Form von Hausgemeinschaften35.000  sonstige Seniorenwohnheime25.000  Wohnheime für Menschen mit b... mehr lesen...


§ 19 WFV

(1)Absatz einsDie Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel frühestens nach Einverleibung des Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch zur Besicherung des Zuschusses oder Vorlage einer Treuhanderklärung (eines Notars bzw einer Notarin oder eines Rechtsanwalts... mehr lesen...


§ 15 WFV

(1)Absatz einsFür die Berechnung der Grund- und Aufschließungskosten ist § 13 Abs 2 WGG sinngemäß anzuwenden.Für die Berechnung der Grund- und Aufschließungskosten ist Paragraph 13, Absatz 2, WGG sinngemäß anzuwenden.(2)Absatz 2Die Grund- und Aufschließungskosten je Quadratmeter förderbarer Wohnn... mehr lesen...


§ 12 WFV

(1)Absatz einsDie Gewährung eines Zuschusses setzt voraus, dass 1.Ziffer einsvon den durch Kostenvoranschlägen nachgewiesenen Baukosten zumindest 10 % durch Eigenmittel und zumindest 20 % durch Fremdmittel aufgebracht werden und2.Ziffer 2die Investitionssumme bei der Errichtung von Auf-, Zu- oder... mehr lesen...


§ 10 WFV

(1)Absatz einsDie Gewährung eines Zuschusses setzt voraus, dass vom Kaufpreis (ohne Garage bzw Carport) zumindest 10 % durch Eigenmittel und zumindest 20 % durch Fremdmittel aufgebracht werden.(1a)Absatz eins aBei Wohnungen im Baurecht oder Baurechtswohnungseigentum darf der Baurechtszins im erst... mehr lesen...


Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV) Fundstelle

§ 0 gültig von 20.07.2022 bis 31.12.2024 aufgehoben durch LGBl Nr 134/2024 § 0 gültig von 01.08.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 66/2021 § 0 gültig von... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.25

10 Paragrafen zu Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 (Sbg. WFG 2015) aktualisiert


§ 51 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsDie §§ 3, 5 Abs 1, 6, 12 Abs 5, 24 Abs 3, 25 Abs 3 und 4, 31 Abs 3 und 4, 38 Abs 2 und 42 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft. Die Paragraphen 3,, 5 Absatz eins,, 6, 12 Absatz 5,, 24 Absatz 3,, 25 Absatz 3 und 4, 31 Absatz 3 und 4,... mehr lesen...


§ 43 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsDer Förderungsvertrag ist von der Landesregierung nach schriftlicher Mahnung und Einräumung einer Nachfrist von mindestens drei Monaten zu kündigen und der rückzuzahlende Betrag (§ 20 Abs 1) zurück zu fordern, wennDer Förderungsvertrag ist von der Landesregierung nach schriftlicher ... mehr lesen...


§ 37 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsDie Gewährung einer erweiterten Wohnbeihilfe setzt voraus, dass1.Ziffer einsdie Wohnung, ausgenommen die Wohnnutzfläche, der Ausstattungskategorie A (§ 15a MRG) entspricht; die Ausstattungskategorie sowie die Wohnnutzfläche der Wohnung sind durch den Mietvertrag, durch eine gemeinsa... mehr lesen...


§ 36 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsDie Wohnbeihilfe wird in folgender Höhe gewährt, wobei als maßgeblicher Wohnungsaufwand nur derjenige in Betracht kommt, der auf die förderbare Wohnnutzfläche (§ 12 Abs 1 bis 3) entfällt:Die Wohnbeihilfe wird in folgender Höhe gewährt, wobei als maßgeblicher Wohnungsaufwand nur derj... mehr lesen...


§ 32 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsFür die Sanierung von Wohnungen, Wohnhäusern und Wohnheimen kann eine Förderung gewährt werden:1.Ziffer einsden Eigentümern des Gebäudes;2.Ziffer 2den Bauberechtigten;3.Ziffer 3den Wohnungseigentümern von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der beabsichtigten Maßnahme... mehr lesen...


§ 31 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsDie Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses.(2)Absatz 2Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. Der Grundbetrag kann je Quadratmeter Wohnnutzfläche, je Wohneinheit oder je Heimplatz festgelegt werden. Zuschläge können vorgesehen w... mehr lesen...


§ 24 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsFür die Errichtung von Bauten im Eigentum (Baurecht, Baurechtswohnungseigentum) kann begünstigten Personen eine Förderung gewährt werden, und zwar für:1.Ziffer einsdie Errichtung von Einzel-, Doppel- oder Bauernhäusern;2.Ziffer 2die Errichtung einer Wohnung in einem Haus in der Grup... mehr lesen...


§ 23 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsDie Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.(2)Absatz 2Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und (allfälligen) Zuschlägen. Die Höhe des Grundbetrages kann je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche oder nach der jeweiligen Familienkonstellation f... mehr lesen...


§ 20 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsIm Fall einer Auflösung des Förderungsvertrages vor Ablauf der Förderungsdauer (§ 5 Abs 1 Z 20) durch die Förderungswerberin oder den Förderungswerber ist der geleistete Zuschuss zurückzuzahlen, und zwarIm Fall einer Auflösung des Förderungsvertrages vor Ablauf der Förderungsdauer (... mehr lesen...


§ 5 Sbg. WFG 2015

(1)Absatz einsIm Sinn dieses Gesetzes bedeuten die Begriffe:1.Ziffer einsWohnung: eine zur ganzjährigen Benutzung geeignete, baulich in sich abgeschlossene, normal ausgestattete Einheit von Räumen, die mindestens aus einem Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und Bad (Duschnische) besteht... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.25
Gesetze 1-3 von 3