Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 19.02.2025

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015) aktualisiert


§ 88 NÖ FG 2015 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der K... mehr lesen...


§ 82 NÖ FG 2015 Kostentragung bei Waldbränden

Die Kostentragung bei Waldbränden wird durch das Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2023, geregelt.Die Kostentragung bei Waldbränden wird durch das Forstgesetz 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2023,,... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.02.25

9 Paragrafen zu NÖ Forstausführungsgesetz (NÖ FAG) aktualisiert


Art. 1 § 22 NÖ FAG

(1)Absatz einsWerden bei der Erkundung eines Wildbaches gemäß § 101 Abs. 6 Forstgesetz 1975 Beschädigungen der Ufer, Schutz- oder Regulierungswerke festgestellt, so hat die Gemeinde hierüber unverzüglich der Behörde zu berichten.Werden bei der Erkundung eines Wildbaches gemäß Paragraph 101, Absat... mehr lesen...


Art. 1 § 21 NÖ FAG

(1)Absatz einsWerden bei der Erkundung eines Wildbaches gemäß § 101 Abs. 6 Forstgesetz 1975 Holz oder andere, den allfälligen Hochwasserablauf hemmende Gegenstände vorgefunden, so hat die Gemeinde deren Räumung sofort zu veranlassen und soweit möglich die Herkunft dieser Gegenstände festzustellen... mehr lesen...


Art. 1 § 17a NÖ FAG

(1)Absatz einsSofern in diesem Hauptstück nichts anderes bestimmt ist, finden hinsichtlich der Zuständigkeit und Organisation der Feuerwehren sowie der Leitung und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen die Bestimmungen des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der geltenden Fassung, Anw... mehr lesen...


Art. 1 § 2 NÖ FAG

Die Behörde hat eine Ausnahme vom Teilungsverbot des § 15 Abs. 1 Forstgesetz 1975 zu bewilligen, wennDie Behörde hat eine Ausnahme vom Teilungsverbot des Paragraph 15, Absatz eins, Forstgesetz 1975 zu bewilligen, wenna)Litera ain einem Verfahren gemäß § 5 Forstgesetz 1975 festgestellt wurde, daß ... mehr lesen...


NÖ Forstausführungsgesetz (NÖ FAG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 15.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 36/2025 § 0 gültig von 01.02.2018 bis 14.02.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 12/2018... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.02.25
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