Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 23.03.2025

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Burgenländische Biologische Arbeitsstoffe- und Nadelstich-Verordnung (Bgld. BANastV) aktualisiert


§ 5 Bgld. BANastV Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1 und 3 sowie § 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 12/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins und 3 sowie Paragraph 4, in der Fassung der ... mehr lesen...


§ 4 Bgld. BANastV Umsetzungshinweise

Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EW... mehr lesen...


§ 2 Bgld. BANastV Anwendung von Bestimmungen der VbA und der NastV

(1)Absatz einsDie §§ 1 bis 13 sowie die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA), BGBl. II Nr. 237/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 294/2024, und die § 1 Abs.... mehr lesen...


§ 1 Bgld. BANastV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024.Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BS... mehr lesen...


Aktualisiert am 23.03.25
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