Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat hierüber unter Zuziehung der beiden Parteien eine Verhandlung anzuordnen.
(3) Auf das weitere Verfahren finden die Bestimmungen der §§ 16 bis 20 Anwendung.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat hierüber unter Zuziehung der beiden Parteien eine Verhandlung anzuordnen.
(3) Auf das weitere Verfahren finden die Bestimmungen der §§ 16 bis 20 Anwendung.