Gesetzesaktualisierungen

177 Gesetze aktualisiert am 09.09.2017

Gesetze 71-80 von 177

20 Paragrafen zu Verwahrungs- und Einziehungsgesetz (VerwEinzG) aktualisiert


§ 1 VerwEinzG Anwendungsbereich

(1) Dieses Bundesgesetz regelt das Verfahren über den gerichtlichen Erlag, die Einziehung und die Ausfolgung von Verwahrnissen durch die ordentlichen Gerichte. Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist über die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten im Verfahren außer Streitsachen zu ent... mehr lesen...


§ 2 VerwEinzG

Verwahrnisse, die das Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft nach dem Wegfall des Rechtsgrundes für die gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Verwahrung nicht verwerten oder ausfolgen kann, sind nach § 1425 ABGB zu hinterlegen (strafrechtlicher Erlag). Auf solche Verwahrnisse sind die Besti... mehr lesen...


§ 3 VerwEinzG Hinterlegungsverfahren

(1) Der Erleger hat in seinem Antrag den Erlagsgrund und den zu erlegenden Gegenstand anzuführen. Auch hat er den Namen oder die Firma und die Anschrift oder den Sitz des Erlagsgegners anzuführen, sofern er nicht bescheinigt, dass der Erlagsgegner trotz zumutbarer Erhebungen unbekannt oder unbeka... mehr lesen...


§ 4 VerwEinzG

(1) Wenn der Erleger in seinem Antrag mehr als zehn Erlagsgegner anführt oder mehr als zehn Ausfolgungswerber auftreten und die Interessen dieser Parteien im Wesentlichen gleich sind, kann das Gericht bei einem strafrechtlichen Erlag für die gemeinsame Vertretung der Erlagsgegner und Ausfolgungsw... mehr lesen...


§ 5 VerwEinzG Ausfolgungsverfahren

(1) Ein Antrag auf Ausfolgung ist dem Erleger, dem Erlagsgegner und einem anderen Ausfolgungswerber zuzustellen.(2) Der Erlagsgegner ist aufzufordern, sich innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist darüber zu äußern, ob er dem Antrag auf Ausfolgung zustimmt (§ 17 des Außerstreitgesetzes –... mehr lesen...


§ 6 VerwEinzG Ausfolgungsbeschluss und Verwahrungskosten

(1) Das Gericht hat im Ausfolgungsbeschluss das Verwahrnis zu beschreiben und die Verwahrungskosten zu bestimmen.(2) Verwahrungskosten sind die1.Kosten für die Verwahrung und Werterhaltung einschließlich der Kosten des vom Gericht bestellten Verwahrers,2.Kosten eines vom Gericht nach § 4 bestellt... mehr lesen...


§ 7 VerwEinzG Voraussetzungen der Einziehung

(1) Ein Verwahrnis, dessen Wert 10 000 Euro nicht übersteigt, ist nach einem Jahr, ein anderes Verwahrnis nach fünf Jahren für den Bund einzuziehen. Besteht das Verwahrnis aus mehreren gesonderten Teilen, so ist deren Wert zusammenzurechnen.(2) Das Verwahrnis kann schon vor Ablauf der in Abs. 1 g... mehr lesen...


§ 8 VerwEinzG Beginn und Hemmung der Einziehungsfrist

Die Einziehungsfrist (§ 7 Abs. 1) beginnt mit dem Erlagstag. Der Lauf der Frist wird so lange gehemmt, als dies aus einem bestimmten Rechtsgrund, wie etwa einem anhängigen Verfahren über die Ausfolgung oder die Ersetzung einer Zustimmung, einer Sicherstellung oder einer pflegschaftsgerichtlichen ... mehr lesen...


§ 9 VerwEinzG Stichtag und Wertänderungen

Für die Dauer der Einziehungsfrist ist der Wert des Verwahrnisses im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens maßgeblich. Wenn der Wert des Verwahrnisses nach Ablauf der Frist von einem Jahr unter die Grenze des § 7 Abs. 1 fällt, kann es sofort eingezogen werden. mehr lesen...


§ 10 VerwEinzG Zuständigkeit

(1) Die Entscheidung über die Einziehung obliegt dem Gericht, das über das Verwahrnis zu verfügen hat (Verwahrschaftsgericht).(2) In erster Instanz entscheidet auch beim Gerichtshof der Einzelrichter.(3) Die Verfügung über und die Verwertung eines rechtskräftig eingezogenen Verwahrnisses obliegt ... mehr lesen...


§ 11 VerwEinzG Einziehungsverfahren

(1) Das Einziehungsverfahren ist von Amts wegen oder auf Antrag des Vorstehers (Präsidenten) des Verwahrschaftsgerichts oder des Erlegers einzuleiten. Davon hat das Verwahrschaftsgericht den Erleger, den Erlagsgegner sowie andere Personen, für die das Verwahrnis erlegt worden ist oder die nach de... mehr lesen...


§ 12 VerwEinzG Eigentum am und Verfügung über das Verwahrnis

(1) Mit Rechtskraft des Einziehungsbeschlusses erwirbt der Bund das Eigentum an den davon betroffenen Verwahrnissen.(2) Eingezogene Geldverwahrnisse sind zugunsten des Bundes/Bundesministerium für Justiz zu verbuchen.(3) Eingezogene Sachverwahrnisse sind, soweit sie nach Erhebung (§ 11 Abs. 2) ih... mehr lesen...


§ 13 VerwEinzG Ausfolgung nach Einziehung

(1) Wer einen Anspruch auf Ausfolgung eines eingezogenen Verwahrnisses hatte, kann begehren, dass ihm der eingezogene Geldbetrag, der Erlös des verwerteten Verwahrnisses oder der Verkehrswert eines nicht verwerteten Verwahrnisses im Zeitpunkt der Einziehung in Geld ersetzt wird. Wenn das Verwahrn... mehr lesen...


§ 14 VerwEinzG

Die §§ 4 bis 6 sind auch auf eine Ausfolgung nach Einleitung des Einziehungsverfahrens anzuwenden. Das Verwahrschaftsgericht kann das Einziehungsverfahren bis zur Entscheidung über die Ausfolgung unterbrechen. mehr lesen...


§ 15 VerwEinzG Aufforderung an Empfangsberechtigten

(1) Sobald eine Ausfolgungsentscheidung rechtskräftig wird, hat der Vorsteher (Präsident) des Verwahrschaftsgerichts dem Empfangsberechtigten den Betrag der vom Bund getragenen Verwahrungskosten bekanntzugeben und ihn aufzufordern, ein Konto zur Überweisung eines Geldverwahrnisses oder eines Geld... mehr lesen...


§ 16 VerwEinzG Ausfolgung und Verwahrungskosten

(1) Bei der Ausfolgung von Geldverwahrnissen oder Geldbeträgen sind die vom Bund getragenen Verwahrungskosten abzuziehen. Sachverwahrnisse darf der Vorsteher (Präsident) des Verwahrschaftsgerichts erst dann ausfolgen, wenn der Empfangsberechtigte diese Kosten entrichtet hat.(2) Ein nicht verbrauc... mehr lesen...


§ 17 VerwEinzG Säumnis des Empfangsberechtigten

Wenn der Empfangsberechtigte einer Aufforderung nach § 15 Abs. 1 nicht rechtzeitig nachkommt oder die vom Bund getragenen Verwahrungskosten nicht entrichtet, hat der Vorsteher (Präsident) des Verwahrschaftsgerichts nach § 12 Abs. 2 bis 4 vorzugehen, auch wenn das Verwahrnis noch nicht eingezogen ... mehr lesen...


§ 18 VerwEinzG Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft.(2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auch auf gerichtliche Verwahrnisse, die vor seinem Inkrafttreten erlegt wurden, über deren Ausfolgung oder Einziehung (Heimfall) aber nicht bis zum 30. April 2011 in erster Instanz entschieden w... mehr lesen...


§ 19 VerwEinzG

(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.(2) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(3) Soweit in anderen Bundesgesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen verw... mehr lesen...


Verwahrungs- und Einziehungsgesetz (VerwEinzG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Hinterlegung und Einziehung von Verwahrnissen (Verwahrungs- und Einziehungsgesetz – VerwEinzG)StF: BGBl. I Nr. 111/2010 (NR: GP XXIV RV 981 AB 1026 S. 90. BR: 8437 AB 8439 S. 792.)[CELEX-Nr.: 32010L0012]Anmerkung Das Verwahrungs- und Einziehungsgesetz wurde in Artikel 3... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

11 Paragrafen zu Teilpensionsgesetz (TPG) aktualisiert


§ 1 TPG Begriffsbestimmungen

In diesem Bundesgesetz bedeuten die Begriffe1.Pension: jede wiederkehrende Leistung, diea)Beamtinnen oder Beamten des Ruhestandes auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zum Bund oder zu Fonds, Stiftungen oder Anstalten, die von Organen des Bundes oder von Personen (Personengem... mehr lesen...


§ 1a TPG Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes hinsichtlich der Erwerbseinkommen

(1) Die Abgabenbehörden des Bundes haben den dieses Gesetz vollziehenden Einrichtungen auf Verlangen und nach Maßgabe des Abs. 3 Daten über die Höhe der zum Erwerbseinkommen nach § 1 Z 4 zählenden Einkünfte sowie Name (Familienname und Vorname), Sozialversicherungsnummer und Anschrift des Steuerp... mehr lesen...


§ 3 TPG Berechnung der Pension und des Erwerbseinkommens

(1) Beträge, die für einen größeren Zeitraum als den Kalendermonat gebühren (zB Sonderzahlungen), zählen nicht zur Vollpension.(2) Als monatliches Erwerbseinkommen gilt ein Zwölftel des im selben Kalenderjahr erzielten Erwerbseinkommens nach § 1 Z 4. Solange das Erwerbseinkommen des betreffenden ... mehr lesen...


§ 4 TPG Meldepflicht

Jede Erwerbstätigkeit ist der Pensionsbehörde (pensionsauszahlenden Stelle) binnen 14 Tagen nach ihrer Aufnahme zu melden. mehr lesen...


§ 5 TPG Anpassung der Betragsgrenzen

Die im § 2 genannten Beträge sind mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG zu vervielfachen. mehr lesen...


§ 6 TPG Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Bundesgesetz ist nur auf Pensionen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 erstmals gebühren.(2) Erwerbseinkommen gemäß § 1 Z 4 lit. c sind dem Gesamteinkommen nur dann hinzuzurechnen, wenn die jeweilige Funktion, auf Grund der ein Erwerbseinkommen bezogen wird, nach dem 31. Dezembe... mehr lesen...


§ 7 TPG Verweisung auf andere Bundesgesetze

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 8 TPG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich einer Bundesministerin oder eines Bundesministers betreffen, diese Bundesministerin oder dieser Bundesminister betraut. mehr lesen...


§ 9 TPG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.(2) § 2 Abs. 2 Z 3 lit. a und b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/1998 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.(3) § 2 Abs. 2 Z 3 und § 6 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2001 treten mit 1. Jänner 2001 in K... mehr lesen...


Teilpensionsgesetz (TPG) Fundstelle

Bundesgesetz über das Zusammentreffen von öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüchen mit Erwerbseinkommen (Teilpensionsgesetz)StF: BGBl. I Nr. 138/1997 (NR: GP XX RV 885 AB 911 S. 93. BR: 5558 AB 5581 S. 632.) Änderung BGBl. I Nr. 123/1998 (NR: GP XX RV 1258 AB 1321 S. 135. BR: AB 5735 S. ... mehr lesen...


§ 2 TPG (weggefallen)

§ 2 TPG (weggefallen) seit 09.12.2005 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

3 Paragrafen zu WP-Anschaffungskosten-VO (WP-AnKO-VO) aktualisiert


§ 1 WP-AnKO-VO

Sind nach § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 dem Abzugsverpflichteten die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt, hat dieser für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges den gemeinen Wert der Anteile oder Anteilscheine zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten anzusetzen. Als nicht bekannt gelten ... mehr lesen...


§ 2 WP-AnKO-VO

Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt-entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;-gehen diese in die Bi... mehr lesen...


WP-Anschaffungskosten-VO (WP-AnKO-VO) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Ableitung der Anschaffungskosten bei Wertpapieren vom gemeinen Wert (WP-Anschaffungskosten-VO)StF: BGBl. II Nr. 94/2012 Präambel/Promulgationsklausel Gemäß § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 wird verordnet: mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

15 Paragrafen zu Preistransparenzgesetz (PTG) aktualisiert


Art. 1 PTG

(1) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in Art. II dieses Bundesgesetzes enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmit... mehr lesen...


Art. 2 § 1a PTG

(1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann Betreiber von Tankstellen, die auch Verbrauchern (§ 1 KSchG) Treibstoffe gewerbsmäßig anbieten, durch Verordnung verpflichten, die an ihrem Tankstellenareal ausgezeichneten Treibstoffpreise in die Preistransparenzdatenbank der E‒Contr... mehr lesen...


Art. 2 § 2 PTG Transparenz von Gas- und Strompreisen

(1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) über die Gas- und Strompreise der Erdgas- und Elektrizitätsunternehmen, die industrielle oder gewerbliche Endverbraucher im Inland beliefern, sowie über die im Zusammenha... mehr lesen...


Art. 2 § 3 PTG Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch

(1) Anträge auf Preiserhöhung für Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch, die auf Grund des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145, von Inhabern einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gestellt werden, sind zu begründen, wobei insbesondere Einzelheiten über jene Ereignisse anz... mehr lesen...


Art. 2 § 4 PTG

(1) Behörde im Sinne des § 3 ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.(2) Soweit § 3 für die Bestimmung von Preisen für Arzneimittel auf Grund von Anträgen nach dem Preisgesetz 1992 nicht eine abweichende Regelung trifft, gelten hiefür das Preisgesetz 1992 und das Allgemeine... mehr lesen...


Art. 2 § 5 PTG

(1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat der Kommission über die Preise für Arzneimittel und über die Rechtsvorschriften betreffend Preisfestsetzung für Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch alle Mitteilungen zu machen, zu denen die Republik Österreich auf Grund der Rich... mehr lesen...


Art. 2 § 6 PTG Transparenz der Preisauszeichnungsvorschriften

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat der Kommission die auf dem Gebiet der Preisauszeichnung für Sachgüter und Leistungen erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften mitzuteilen, zu deren Mitteilung die Republik Österreich auf Grund der Richtlinie 89/105/EWG und der Richtl... mehr lesen...


Art. 2 § 7 PTG Aufzeichnungen der Unternehmen

(1) Unternehmen haben über die Daten oder Informationen, die sie auf Grund einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz zu melden oder mitzuteilen haben, übersichtliche und leicht überprüfbare Aufzeichnungen zu führen und gehörig legitimierten Organen der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes be... mehr lesen...


Art. 2 § 8 PTG Verbot der Verwendung der Daten für andere Zwecke

(1) Die nach diesem Bundesgesetz zu meldenden und zu übermittelnden Daten dürfen – unbeschadet des Abs. 3 – für andere Zwecke als die Vollziehung dieses Bundesgesetzes nur mit Zustimmung der betroffenen Unternehmen verwendet werden.(2) Die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen (§ 7 Abs. 1) darf nur... mehr lesen...


Art. 2 § 9 PTG Automationsunterstützter Datenverkehr

Daten und Informationen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes einer zwischenstaatlichen Organisation oder der E-Control zwecks Eingabe in die Preistransparenzdatenbank mitzuteilen oder auf Grund einer nach diesem Bundesgesetz erlassenen Verordnung zu melden oder mitzuteilen sind, dürfen, soweit di... mehr lesen...


Art. 2 § 10 PTG Strafbestimmungen

Wer1.einer auf Grund des § 1 Abs. 3, § 1a, des § 2 Abs. 2 oder des § 7 Abs. 1 erlassenen Verordnung,2.den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 über die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen und zur Gewährung der Einsichtnahme in diese oder3.der Auskunftspflicht gemäß § 7 Abs. 2zuwiderhandelt, begeht, sof... mehr lesen...


Art. 2 § 11 PTG Schlußbestimmungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


Art. 2 § 12 PTG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich1.des § 2, des § 7 Abs. 2 und des § 10 Z 3 mit 15. Dezember 1992 und2.der übrigen Bestimmungen gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) *) in Kraft.(1a) § 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BG... mehr lesen...


Preistransparenzgesetz (PTG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom und Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz)StF: BGBl. Nr. 761/1992 (NR: GP XVIII RV 668 AB 787 S. 88. BR: AB 4370 S. 561.)[CELEX-Nr.: 376L0491, 390L0377, 389L0105, 379L... mehr lesen...


Art. 2 § 1 PTG

(1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat der Europäischen Kommission über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse sowie über die im Zusammenhang damit vorzulegenden sonstigen Angaben alle Informationen mitzuteilen, zu denen die R... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

17 Paragrafen zu Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) aktualisiert


§ 1 PflAV Ablieferungspflicht

Von jedem Druckwerk im Sinne des § 43 Abs. 1 des Mediengesetzes (MedienG), BGBl. Nr. 314/1981, das in einem der nachgenannten Bundesländer verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger), wenn das Druckwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch in einem der nachgenannte... mehr lesen...


§ 2 PflAV Anbietungspflicht

(1) Von jedem Druckwerk im Sinne des § 43 Abs. 1 MedienG, das im Inland verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber, wenn das Druckwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch im Inland hergestellt wird, der Hersteller innerhalb eines Monats nach Beginn der Verbreitung bzw. nach... mehr lesen...


§ 3 PflAV Mehrere Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte

Scheinen auf einem Druckwerk mehrere inländische Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte auf, so beziehen sich die in den §§ 1 und 2 angeführten Pflichten nur auf den erstgenannten inländischen Ort. mehr lesen...


§ 4 PflAV Form der Ausgabe

(1) Grundsätzlich ist die vorgeschriebene Anzahl von Druckwerken jeder Auflage abzuliefern oder anzubieten. Erscheint ein Druckwerk jedoch in einer broschierten und gebundenen Ausgabe, so ist nur die gebundene Ausgabe abzuliefern oder anzubieten. Erscheint ein Teil der Auflage in Vorzugsausstattu... mehr lesen...


§ 5 PflAV Kleindruckwerke

Für die im § 50 Z 4 MedienG angeführten Druckwerke gelten die §§ 1 bis 4 nicht. Von den folgenden unter § 50 Z 4 MedienG fallenden Druckwerken ist jedoch der Österreichischen Nationalbibliothek die dieser nach § 1 zustehende Stückzahl abzuliefern:1.Schülerzeitungen;2.Kursbücher und Fahrpläne (aus... mehr lesen...


§ 6 PflAV Art der abzuliefernden sonstigen Medienwerke

(1) Der Ablieferungs- und Anbietungspflicht nach § 43a MedienG unterliegen jedenfalls Medienwerke, die als elektronische Datenträger in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten, mit A... mehr lesen...


§ 7 PflAV Kategorien von ablieferungspflichtigen sonstigen Medienwerken

(1) Elektronische Datenträger, die primär Zwecken der Unterhaltung dienen und in denen keine Mitteilung von gedanklichen Inhalten (§ 1 Abs. 1 Z 1 MedienG) erfolgt, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht nach § 43a MedienG. Computerspiele mit pädagogischer oder wissensvermitteln... mehr lesen...


§ 8 PflAV Ablieferungspflicht

Von jedem nach § 43a MedienG der Ablieferungspflicht unterliegenden sonstigen Medienwerk, das in einem der nachgenannten Bundesländer verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber, wenn das sonstige Medienwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch in einem der nachgenannten Bund... mehr lesen...


§ 9 PflAV Anbietungspflicht

(1) Von jedem sonstigen Medienwerk gemäß § 43a Abs. 1 MedienG, das im Inland verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger), wenn das sonstige Medienwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch im Inland hergestellt wird, der Hersteller binnen eines Monats nach Beginn de... mehr lesen...


§ 10 PflAV Mehrere Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte

Scheinen auf einem sonstigen Medienwerk mehrere inländische Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte auf, so beziehen sich die in den §§ 8 und 9 angeführten Pflichten nur auf den erstgenannten inländischen Ort. mehr lesen...


§ 11 PflAV Form der Ausgabe

Grundsätzlich ist die vorgeschriebene Anzahl von sonstigen Medienwerken jeder Auflage abzuliefern oder anzubieten. Erscheint der Inhalt eines sonstigen Medienwerks auf unterschiedlichen Datenträgern, so besteht – unbeschadet der Ablieferungs- und Anbietungspflicht für Druckwerke – die Ablieferung... mehr lesen...


§ 12 PflAV Spezielle Medienwerke

Von den folgenden unter § 50 Z 4 MedienG fallenden Medienwerken ist für den Fall, dass sie in Form sonstiger Medienwerke angeboten werden, der Österreichischen Nationalbibliothek jeweils ein Stück abzuliefern:1.Schülerzeitungen;2.Kursbücher und Fahrpläne, ausgenommen solche, die vorwiegend innerb... mehr lesen...


§ 13 PflAV Zurverfügungstellung automatisiert gesammelter Medieninhalte

Die Österreichische Nationalbibliothek hat gemäß § 43b Abs. 1 MedienG gesammelte Medieninhalte allen in § 8 genannten Bibliotheken auf deren Verlangen zur Verfügung zu stellen. mehr lesen...


§ 14 PflAV Zurverfügungstellung sonstiger gesammelter oder abgelieferter Medieninhalte

Die Österreichische Nationalbibliothek hat gemäß § 43b Abs. 2 MedienG gesammelte oder gemäß § 43b Abs. 3 MedienG abgelieferte Medieninhalte den jeweils in § 8 genannten Bibliotheken zur Verfügung zu stellen, wenn der Medieninhaber des betroffenen Mediums seinen Sitz in einem der jeweils dort gena... mehr lesen...


§ 15 PflAV Ablieferungs- oder Anbietungsverfahren

Medieninhaber können sich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 43b Abs. 6 MedienG jedenfalls folgender Ablieferungs- oder Anbietungsverfahren bedienen:1.Übermittlung von Zugangsdaten zu über http- oder https-Protokoll im Internet verfügbaren Medieninhalten, aufgrund derer die Ös... mehr lesen...


§ 16 PflAV Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:1.die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 4. Dezember 1981 über die Ablieferung und Anbietung von Bibliotheksstücken nach dem Mediengesetz, BGBl. Nr. 544/1981, und2.die Verordnung des Bundeskanzlers über die An... mehr lesen...


Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) Fundstelle

Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV)StF: BGBl. II Nr. 271/2009 Änderung BGBl. II Nr. 95/2010Präambel/Promulgat... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

17 Paragrafen zu Zusatzstoff-Verordnung (ZuV) aktualisiert


§ 1 ZuV (weggefallen)

§ 1 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 ZuV (weggefallen)

§ 3 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 ZuV (weggefallen)

§ 4 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 ZuV (weggefallen)

§ 6 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 ZuV (weggefallen)

§ 7 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 ZuV (weggefallen)

§ 8 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 ZuV (weggefallen)

§ 9 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 ZuV (weggefallen)

Anl. 1 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 ZuV (weggefallen)

Anl. 2 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 ZuV (weggefallen)

Anl. 3 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4 ZuV (weggefallen)

Anl. 4 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 ZuV (weggefallen)

Anl. 5 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 ZuV (weggefallen)

Anl. 6 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 ZuV (weggefallen)

Anl. 7 ZuV (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


Zusatzstoff-Verordnung (ZuV) Fundstelle

Zusatzstoff-Verordnung (ZuV) Fundstelle seit 13.12.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 ZuV (weggefallen)

§ 5 ZuV (weggefallen) seit 12.05.2011 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 ZuV (weggefallen)

§ 2 ZuV (weggefallen) seit 12.05.2011 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

13 Paragrafen zu Zwischenzeitengesetz (ZZG) aktualisiert


§ 1 ZZG

(1) Einem Bundesbeamten, der nach einer nach § 4 Abs. 2 oder § 8 Abs. 2 des Beamten-Überleitungsgesetzes, StBGl. Nr. 134/1945, erfolgten Ruhestandsversetzung vom Bund wieder in den Dienststand aufgenommen wurde, ist die bis zur Aufnahme in den Dienststand im Ruhestand verbrachte Zeit, längstens j... mehr lesen...


§ 2 ZZG

Einem Berufsoffizier des Ruhestandes, der dem im § 10 Abs. 2 des Beamten-Überleitungsgesetzes umschriebenen Personenkreis angehört oder der nach § 4 Abs. 2 oder § 8 Abs. 2 des Beamten-Überleitungsgesetzes in den Ruhestand versetzt wurde und der unter die Bestimmungen des Artikels 12 Ziffer 3 des ... mehr lesen...


§ 3 ZZG

Bei der Anwendung des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sind die vom Bundesbeamten seit dem 28. April 1945 bei der Austria Tabakwerke AG. zurückgelegten Zeiten beim Bund verbrachten Zeiten gleichzusetzen. mehr lesen...


§ 4 ZZG

(1) Von der Anrechnung sind ausgeschlossen:a)Zeiten, für die der Beamte auf Grund eines Dienstverhältnisses eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen aus Mitteln eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers erworben hat,b)Zeiten, die bereits durch Gewährung eines außerorden... mehr lesen...


§ 5 ZZG

(1) Einem Bundesbeamten, der als Beamter der Allgemeinen Verwaltung der Verwendungsgruppen A oder B, als Richter, als staatsanwaltschaftlicher Beamter, als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 1 oder als Berufsoffiziera)nach § 8 Abs. 2 des Beamten-Überleitungsgesetzes unter Zuerkennung eines lauf... mehr lesen...


§ 6 ZZG

(1) Die Anrechnung von Zeiten gemäß den §§ 1 und 2 und die Gewährung einer Zulage gemäß § 5 erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist bei sonstigem Ausschluß spätestens binnen drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bei der Dienstbehörde einzubringen.(2) Die Anrechnung von Zeiten und di... mehr lesen...


§ 7 ZZG

(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten sinngemäß auch für versorgungsberechtigte Hinterbliebene der in den §§ 1 und 2 genannten Bundesbeamten.(2) Den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eines Beamten, der Anspruch auf eine Zulage nach § 5 gehabt hat, gebührt eine Zulage zum Versorg... mehr lesen...


§ 8 ZZG

(1) Soweit der Bund für die gemäß §§ 1 und 2 als ruhegenußfähig angerechneten Zeiten keinen Überweisungsbetrag erhält, hat der Bundesbeamte einen besonderen Pensionsbeitrag zu leisten. Stirbt der Bundesbeamte, so geht diese Verpflichtung auf seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen über. Die... mehr lesen...


§ 9 ZZG

(1) Die Bestimmungen der Artikel I bis III finden sinngemäß auf Personen Anwendung, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu Fonds, Stiftungen oder Anstalten stehen, die von Organen des Bundes oder von Personen (Personengemeinschaften) verwaltet werden, die hiezu von Organen des Bu... mehr lesen...


§ 10 ZZG

(1) Werden nach diesem Bundesgesetz, nach einer gleichartigen Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen oder nach gleichartigen Landesgesetzen Zeiten als ruhegenußfähige Zeiten angerechnet, die zugleich Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung nach de... mehr lesen...


§ 11 ZZG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1970 in Kraft.(2) Die Gewährung von Zulagen gemäß den §§ 5 und 9 Abs. 1 wird frühestens wirksam für Bedienstete der Geburtsjahrgänge vor1894vom 1. Jänner 1970 an, 1894 bis 1899vom 1. Jänner 1971 an, 1900 bis 1906vom 1. Jänner 1972 an, bei Bediensteten sp... mehr lesen...


§ 12 ZZG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit sie nicht den Ländern obliegt, jedes Bundesministerium insoweit betraut, als es oberste Dienstbehörde ist. mehr lesen...


Zwischenzeitengesetz (ZZG) Fundstelle

Bundesgesetz vom 8. Juli 1969 über die Anrechnung von Ruhestandszeiten und über die Gewährung von Zulagen an Bundesbeamte (Zwischenzeitengesetz)StF: BGBl. Nr. 295/1969 (NR: GP XI RV 378 AB 1351 S. 145. BR: S. 280.) mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

8 Paragrafen zu Tiefgefrorene Lebensmittel (TGL) aktualisiert


§ 1 TGL Geltungsbereich

(1) Tiefgefrorene Lebensmittel gemäß dieser Verordnung sind Lebensmittel, die1.einem Gefrierprozeß („Tiefgefrieren“) unterzogen worden sind, bei dem der Temperaturbereich der maximalen Kristallisation entsprechend der Art des Erzeugnisses so schnell wie möglich durchschritten wird, mit der Wirkun... mehr lesen...


§ 2 TGL Ausgangsstoffe – Zubereitung

(1) Die zur Herstellung tiefgefrorener Lebensmittel verwendeten Ausgangsstoffe müssen von einwandfreier und handelsüblicher Qualität sein und den nötigen Frischegrad besitzen.(2) Die Zubereitung der tiefzugefrierenden Erzeugnisse und das Tiefgefrieren müssen unverzüglich mit Hilfe geeigneter Gerä... mehr lesen...


§ 3 TGL Gefriermittel

Es dürfen ausschließlich folgende Gefriermittel in unmittelbarem Kontakt mit den tiefgefrorenen Lebensmitteln verwendet werden:–Luft,–Stickstoff,–Kohlendioxid. mehr lesen...


§ 4 TGL Temperatur

(1) Die Temperatur tiefgefrorener Lebensmittel muß gleichbleibend sein und an allen Punkten des Erzeugnisses auf -18 ºC oder niedriger gehalten werden.(2) Beim Versand sowie beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühltruhen des Einzelhandels ist im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsver... mehr lesen...


§ 5 TGL Verpackungen

Die zur Abgabe an den Letztverbraucher oder an Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmten tiefgefrorenen Lebensmittel sind vom Hersteller oder Verpacker so zu verpacken, daß sie vor einem Bakterienbefall von außen oder anderen nachteiligen äußeren Einflüssen sowie vor dem Austrocknen ge... mehr lesen...


§ 6 TGL Kennzeichnung

(1) Tiefgefrorene Lebensmittel, die – ohne weitere Verarbeitung – für den Letztverbraucher oder für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmt sind, sind entsprechend der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 72/1993, zu kennzeichnen; zusätzlich müssen diese tiefgefrorenen Leben... mehr lesen...


§ 7 TGL Übergangsbestimmung

Tiefgefrorene Lebensmittel, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 1994 in Verkehr belassen werden. mehr lesen...


Tiefgefrorene Lebensmittel (TGL) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über tiefgefrorene LebensmittelStF: BGBl. Nr. 201/1994 [CELEX-Nr.: 389L0108] Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durc... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

256 Paragrafen zu Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) aktualisiert


§ 1 WTBG (weggefallen)

§ 1 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 WTBG (weggefallen)

§ 3 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 WTBG (weggefallen)

§ 5 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 WTBG (weggefallen)

§ 6 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 WTBG (weggefallen)

§ 7 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 WTBG (weggefallen)

§ 8 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 WTBG (weggefallen)

§ 9 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 WTBG (weggefallen)

§ 10 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 WTBG (weggefallen)

§ 11 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 WTBG (weggefallen)

§ 12 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 WTBG (weggefallen)

§ 13 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 WTBG (weggefallen)

§ 14 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 WTBG (weggefallen)

§ 15 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 WTBG (weggefallen)

§ 16 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 WTBG (weggefallen)

§ 17 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 WTBG (weggefallen)

§ 18 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 WTBG (weggefallen)

§ 19 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 WTBG (weggefallen)

§ 20 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 WTBG (weggefallen)

§ 21 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 WTBG (weggefallen)

§ 22 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 WTBG (weggefallen)

§ 23 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 WTBG (weggefallen)

§ 28 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 WTBG (weggefallen)

§ 29 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 WTBG (weggefallen)

§ 30 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 WTBG (weggefallen)

§ 31 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 WTBG (weggefallen)

§ 32 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 WTBG (weggefallen)

§ 34 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 WTBG (weggefallen)

§ 35 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 35a WTBG (weggefallen)

§ 35a WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 WTBG (weggefallen)

§ 36 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 WTBG (weggefallen)

§ 38 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 WTBG (weggefallen)

§ 39 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 WTBG (weggefallen)

§ 40 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 WTBG (weggefallen)

§ 41 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 WTBG (weggefallen)

§ 42 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 WTBG (weggefallen)

§ 43 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 WTBG (weggefallen)

§ 44 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 WTBG (weggefallen)

§ 45 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 WTBG (weggefallen)

§ 47 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 WTBG (weggefallen)

§ 48 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 WTBG (weggefallen)

§ 49 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 WTBG (weggefallen)

§ 50 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 51 WTBG (weggefallen)

§ 51 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 WTBG (weggefallen)

§ 52 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 53 WTBG (weggefallen)

§ 53 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 54 WTBG (weggefallen)

§ 54 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 55 WTBG (weggefallen)

§ 55 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 56 WTBG (weggefallen)

§ 56 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 57 WTBG (weggefallen)

§ 57 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 58 WTBG (weggefallen)

§ 58 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 59 WTBG (weggefallen)

§ 59 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 60 WTBG (weggefallen)

§ 60 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 61 WTBG (weggefallen)

§ 61 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 62 WTBG (weggefallen)

§ 62 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 63 WTBG (weggefallen)

§ 63 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 64 WTBG (weggefallen)

§ 64 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 65 WTBG (weggefallen)

§ 65 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 66 WTBG (weggefallen)

§ 66 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 67 WTBG (weggefallen)

§ 67 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 WTBG (weggefallen)

§ 68 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 69 WTBG (weggefallen)

§ 69 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 70 WTBG (weggefallen)

§ 70 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 71 WTBG (weggefallen)

§ 71 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 72 WTBG (weggefallen)

§ 72 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 73 WTBG (weggefallen)

§ 73 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 74 WTBG (weggefallen)

§ 74 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 75 WTBG (weggefallen)

§ 75 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 76 WTBG (weggefallen)

§ 76 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 77 WTBG (weggefallen)

§ 77 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 78 WTBG (weggefallen)

§ 78 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 79 WTBG (weggefallen)

§ 79 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 80 WTBG (weggefallen)

§ 80 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 81 WTBG (weggefallen)

§ 81 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 82 WTBG (weggefallen)

§ 82 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 83 WTBG (weggefallen)

§ 83 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 84 WTBG (weggefallen)

§ 84 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 85 WTBG (weggefallen)

§ 85 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 86 WTBG (weggefallen)

§ 86 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 87 WTBG (weggefallen)

§ 87 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 88 WTBG (weggefallen)

§ 88 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 89 WTBG (weggefallen)

§ 89 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 90 WTBG (weggefallen)

§ 90 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 91 WTBG (weggefallen)

§ 91 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 92 WTBG (weggefallen)

§ 92 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 93 WTBG (weggefallen)

§ 93 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 94 WTBG (weggefallen)

§ 94 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 95 WTBG (weggefallen)

§ 95 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 96 WTBG (weggefallen)

§ 96 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 97 WTBG (weggefallen)

§ 97 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98 WTBG (weggefallen)

§ 98 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98a WTBG (weggefallen)

§ 98a WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98b WTBG (weggefallen)

§ 98b WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98c WTBG (weggefallen)

§ 98c WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98d WTBG (weggefallen)

§ 98d WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98e WTBG (weggefallen)

§ 98e WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98f WTBG (weggefallen)

§ 98f WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98g WTBG (weggefallen)

§ 98g WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98h WTBG (weggefallen)

§ 98h WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98i WTBG (weggefallen)

§ 98i WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 98j WTBG (weggefallen)

§ 98j WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 99 WTBG (weggefallen)

§ 99 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 100 WTBG (weggefallen)

§ 100 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 101 WTBG (weggefallen)

§ 101 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 102 WTBG (weggefallen)

§ 102 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 103 WTBG (weggefallen)

§ 103 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 104 WTBG (weggefallen)

§ 104 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 105 WTBG (weggefallen)

§ 105 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 106 WTBG (weggefallen)

§ 106 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 107 WTBG (weggefallen)

§ 107 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 108 WTBG (weggefallen)

§ 108 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 108a WTBG (weggefallen)

§ 108a WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 109 WTBG (weggefallen)

§ 109 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 110 WTBG (weggefallen)

§ 110 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 111 WTBG (weggefallen)

§ 111 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 112 WTBG (weggefallen)

§ 112 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 113 WTBG (weggefallen)

§ 113 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 114 WTBG (weggefallen)

§ 114 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 115 WTBG (weggefallen)

§ 115 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 116 WTBG (weggefallen)

§ 116 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 117 WTBG (weggefallen)

§ 117 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 118 WTBG (weggefallen)

§ 118 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 119 WTBG (weggefallen)

§ 119 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 120 WTBG (weggefallen)

§ 120 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 121 WTBG (weggefallen)

§ 121 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 122 WTBG (weggefallen)

§ 122 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 123 WTBG (weggefallen)

§ 123 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 124 WTBG (weggefallen)

§ 124 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 125 WTBG (weggefallen)

§ 125 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 126 WTBG (weggefallen)

§ 126 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 127 WTBG (weggefallen)

§ 127 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 128 WTBG (weggefallen)

§ 128 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 129 WTBG (weggefallen)

§ 129 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 130 WTBG (weggefallen)

§ 130 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 131 WTBG (weggefallen)

§ 131 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 132 WTBG (weggefallen)

§ 132 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 133 WTBG (weggefallen)

§ 133 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 134 WTBG (weggefallen)

§ 134 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 135 WTBG (weggefallen)

§ 135 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 136 WTBG (weggefallen)

§ 136 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 137 WTBG (weggefallen)

§ 137 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 138 WTBG (weggefallen)

§ 138 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 139 WTBG (weggefallen)

§ 139 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 140 WTBG (weggefallen)

§ 140 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 141 WTBG (weggefallen)

§ 141 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 142 WTBG (weggefallen)

§ 142 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 143 WTBG (weggefallen)

§ 143 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 144 WTBG (weggefallen)

§ 144 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 145 WTBG (weggefallen)

§ 145 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 146 WTBG (weggefallen)

§ 146 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 147 WTBG (weggefallen)

§ 147 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 148 WTBG (weggefallen)

§ 148 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 149 WTBG (weggefallen)

§ 149 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 150 WTBG (weggefallen)

§ 150 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 151 WTBG (weggefallen)

§ 151 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 152 WTBG (weggefallen)

§ 152 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 153 WTBG (weggefallen)

§ 153 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 154 WTBG (weggefallen)

§ 154 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 155 WTBG (weggefallen)

§ 155 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 156 WTBG (weggefallen)

§ 156 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 157 WTBG (weggefallen)

§ 157 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 158 WTBG (weggefallen)

§ 158 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 159 WTBG (weggefallen)

§ 159 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 160 WTBG (weggefallen)

§ 160 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 161 WTBG (weggefallen)

§ 161 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 162 WTBG (weggefallen)

§ 162 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 163 WTBG (weggefallen)

§ 163 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 164 WTBG (weggefallen)

§ 164 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 165 WTBG (weggefallen)

§ 165 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 166 WTBG (weggefallen)

§ 166 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 167 WTBG (weggefallen)

§ 167 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 168 WTBG (weggefallen)

§ 168 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 169 WTBG (weggefallen)

§ 169 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 170 WTBG (weggefallen)

§ 170 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 171 WTBG (weggefallen)

§ 171 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 172 WTBG (weggefallen)

§ 172 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 173 WTBG (weggefallen)

§ 173 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 174 WTBG (weggefallen)

§ 174 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 175 WTBG (weggefallen)

§ 175 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 176 WTBG (weggefallen)

§ 176 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 176a WTBG (weggefallen)

§ 176a WTBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 177 WTBG (weggefallen)

§ 177 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 178 WTBG (weggefallen)

§ 178 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 179 WTBG (weggefallen)

§ 179 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 180 WTBG (weggefallen)

§ 180 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 181 WTBG (weggefallen)

§ 181 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 182 WTBG (weggefallen)

§ 182 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 183 WTBG (weggefallen)

§ 183 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 184 WTBG (weggefallen)

§ 184 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 185 WTBG (weggefallen)

§ 185 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 186 WTBG (weggefallen)

§ 186 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 187 WTBG (weggefallen)

§ 187 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 188 WTBG (weggefallen)

§ 188 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 189 WTBG (weggefallen)

§ 189 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 190 WTBG (weggefallen)

§ 190 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 191 WTBG (weggefallen)

§ 191 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 192 WTBG (weggefallen)

§ 192 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 193 WTBG (weggefallen)

§ 193 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 194 WTBG (weggefallen)

§ 194 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 195 WTBG (weggefallen)

§ 195 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 196 WTBG (weggefallen)

§ 196 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 197 WTBG (weggefallen)

§ 197 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 198 WTBG (weggefallen)

§ 198 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 199 WTBG (weggefallen)

§ 199 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 200 WTBG (weggefallen)

§ 200 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 201 WTBG (weggefallen)

§ 201 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 202 WTBG (weggefallen)

§ 202 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 203 WTBG (weggefallen)

§ 203 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 204 WTBG (weggefallen)

§ 204 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 205 WTBG (weggefallen)

§ 205 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 206 WTBG (weggefallen)

§ 206 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 207 WTBG (weggefallen)

§ 207 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 208 WTBG (weggefallen)

§ 208 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 209 WTBG (weggefallen)

§ 209 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 210 WTBG (weggefallen)

§ 210 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 211 WTBG (weggefallen)

§ 211 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 212 WTBG (weggefallen)

§ 212 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 213 WTBG (weggefallen)

§ 213 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 214 WTBG (weggefallen)

§ 214 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 215 WTBG (weggefallen)

§ 215 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 216 WTBG (weggefallen)

§ 216 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 217 WTBG (weggefallen)

§ 217 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 218 WTBG (weggefallen)

§ 218 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 219 WTBG (weggefallen)

§ 219 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 220 WTBG (weggefallen)

§ 220 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 221 WTBG (weggefallen)

§ 221 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 222 WTBG (weggefallen)

§ 222 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 223 WTBG (weggefallen)

§ 223 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 224 WTBG (weggefallen)

§ 224 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 225 WTBG (weggefallen)

§ 225 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 226 WTBG (weggefallen)

§ 226 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 227 WTBG (weggefallen)

§ 227 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 228 WTBG (weggefallen)

§ 228 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229 WTBG (weggefallen)

§ 229 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229a WTBG (weggefallen)

§ 229a WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229b WTBG (weggefallen)

§ 229b WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229c WTBG (weggefallen)

§ 229c WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229d WTBG (weggefallen)

§ 229d WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229e WTBG (weggefallen)

§ 229e WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 230 WTBG (weggefallen)

§ 230 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 231 WTBG (weggefallen)

§ 231 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 232 WTBG (weggefallen)

§ 232 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 233 WTBG (weggefallen)

§ 233 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 234 WTBG (weggefallen)

§ 234 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) Fundstelle (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) Fundstelle seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 229f WTBG (weggefallen)

§ 229f WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 WTBG (weggefallen)

§ 46 WTBG (weggefallen) seit 01.09.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 WTBG (weggefallen)

§ 37 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 WTBG (weggefallen)

§ 33 WTBG (weggefallen) seit 01.09.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 WTBG (weggefallen)

§ 27 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 WTBG (weggefallen)

§ 26 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 WTBG (weggefallen)

§ 25 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 WTBG (weggefallen)

§ 24 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 WTBG (weggefallen)

§ 4 WTBG (weggefallen) seit 01.09.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 WTBG (weggefallen)

§ 2 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. mehr lesen...


Art. 79 WTBG (weggefallen)

Art. 79 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


Art. 25 WTBG (weggefallen)

Art. 25 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

9 Paragrafen zu Spielzeugkennzeichnungsverordnung (SKV) aktualisiert


§ 1 SKV

(1) Spielzeug im Sinne der Spielzeugverordnung, BGBl. II Nr. 203/2011, darf im Inland nur gewerbsmäßig feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden, wenn es nach den Bestimmungen dieser Verordnung gekennzeichnet ist.(2) Spielzeug, das §§ 2 bis 4 nicht entspricht, darf auf Handelsmessen und A... mehr lesen...


§ 2 SKV

Die Kennzeichnungselemente sind1.der Name, die Firma, das Zeichen oder die eingetragene Marke des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Importeurs im Europäischen Wirtschaftsraum,2.die Kontaktanschrift des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Importeurs im Europäischen Wirtschaft... mehr lesen...


§ 3 SKV

(1) Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit dem in der Anlage als Muster angegebenen Schriftbild. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem in der Anlage abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschi... mehr lesen...


§ 4 SKV

(1) Die Kennzeichnung hat in deutscher Sprache zu erfolgen und ist deutlich sichtbar und lesbar sowie dauerhaft am Spielzeug, oder falls dies aufgrund der Größe oder Art des Spielzeugs nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem Spielzeug beigefügten Unterlagen anzubringen, soweit in de... mehr lesen...


§ 5 SKV

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnungsangaben aufgrund dieser Verordnung ist der Hersteller oder der Importeur im Europäischen Wirtschaftsraum verantwortlich. mehr lesen...


§ 6 SKV

Spielzeug, das den bisher geltenden Bestimmungen der Spielzeugkennzeichnungsverordnung in der Fassung BGBl. Nr. 1029/1994 entspricht und bis zur Kundmachung dieser Verordnung erstmalig in Verkehr gebracht worden ist, darf bis zum Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden. mehr lesen...


Anl. 1 SKV

CE-Konformitätskennzeichnung  mehr lesen...


Spielzeugkennzeichnungsverordnung (SKV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Spielzeug (Spielzeugkennzeichnungsverordnung)StF: BGBl. Nr. 1029/1994 [CELEX-Nr.: 388L0378 und 393L0068] Änderung BGBl. II Nr. 139/2012 [CELEX-Nr.: 32009L0048]Präambel/Promulgationsklausel A... mehr lesen...


§ 7 SKV

Durch diese Verordnung werden die Kennzeichnungsbestimmungen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr. L  170 vom 30.06.2009 S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17
Gesetze 71-80 von 177