§ 30 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
§ 30 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.Paragraph 30,

Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

  1. 1.Ziffer einsQualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschafstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Steuerberater,
  2. 2.Ziffer 2Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,
  3. 3.Ziffer 3Rechnungslegung, insbesondere
    1. a)Litera aRechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,
    2. b)Litera bJahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
    3. c)Litera cGrundzüge der Konzernrechnungslegung,
    4. d)Litera dSonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
    5. e)Litera eOrganisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
    6. f)Litera fBuchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung und
    7. g)Litera gGrundzüge der internationalen Rechnungslegung,
  4. 4.Ziffer 4Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
    1. a)Litera aKosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
    2. b)Litera bGrundzüge der Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle),
    3. c)Litera cPlanungsrechnungen,
    4. d)Litera dFinanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
    5. e)Litera ebetriebswirtschaftliche Steuerlehre,
    6. f)Litera fBetriebsanalyse und
    7. g)Litera gOrganisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche undOrganisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche und
  5. 5.Ziffer 5Rechtslehre, insbesondere
    1. a)Litera aGrundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
    2. b)Litera bHandelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
    3. c)Litera cInsolvenzrecht,
    4. d)Litera dSozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
    5. e)Litera eGrundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts und
    6. f)Litera fausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 15.09.2017
§ 30 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.Paragraph 30,

Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

  1. 1.Ziffer einsQualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschafstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Steuerberater,
  2. 2.Ziffer 2Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,
  3. 3.Ziffer 3Rechnungslegung, insbesondere
    1. a)Litera aRechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,
    2. b)Litera bJahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
    3. c)Litera cGrundzüge der Konzernrechnungslegung,
    4. d)Litera dSonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
    5. e)Litera eOrganisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
    6. f)Litera fBuchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung und
    7. g)Litera gGrundzüge der internationalen Rechnungslegung,
  4. 4.Ziffer 4Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
    1. a)Litera aKosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
    2. b)Litera bGrundzüge der Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle),
    3. c)Litera cPlanungsrechnungen,
    4. d)Litera dFinanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
    5. e)Litera ebetriebswirtschaftliche Steuerlehre,
    6. f)Litera fBetriebsanalyse und
    7. g)Litera gOrganisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche undOrganisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche und
  5. 5.Ziffer 5Rechtslehre, insbesondere
    1. a)Litera aGrundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
    2. b)Litera bHandelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
    3. c)Litera cInsolvenzrecht,
    4. d)Litera dSozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
    5. e)Litera eGrundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts und
    6. f)Litera fausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten