§ 30 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

1.

Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschafstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Steuerberater,

2.

Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,

3.

Rechnungslegung, insbesondere

a)

Rechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,

b)

Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,

c)

Grundzüge der Konzernrechnungslegung,

d)

Sonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,

e)

Organisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,

f)

Buchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung und

g)

Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,

4.

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere

a)

Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,

b)

Grundzüge der Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle),

c)

Planungsrechnungen,

d)

Finanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,

e)

betriebswirtschaftliche Steuerlehre,

f)

Betriebsanalyse und

g)

Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche und

5.

Rechtslehre, insbesondere

a)

Grundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,

b)

Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,

c)

Insolvenzrecht,

d)

Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,

e)

Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts und

f)

ausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.

§ 30 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 15.09.2017
Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:

1.

Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschafstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Steuerberater,

2.

Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,

3.

Rechnungslegung, insbesondere

a)

Rechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,

b)

Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,

c)

Grundzüge der Konzernrechnungslegung,

d)

Sonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,

e)

Organisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,

f)

Buchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung und

g)

Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,

4.

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere

a)

Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,

b)

Grundzüge der Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle),

c)

Planungsrechnungen,

d)

Finanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,

e)

betriebswirtschaftliche Steuerlehre,

f)

Betriebsanalyse und

g)

Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche und

5.

Rechtslehre, insbesondere

a)

Grundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,

b)

Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,

c)

Insolvenzrecht,

d)

Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,

e)

Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts und

f)

ausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.

§ 30 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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