§ 217 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
(1) Das Präsidium und seine Mitglieder haben eine fünfjährige Funktionsperiode§ 217 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

(2) Die Funktionsperiode beginnt mit dem Tag der Wahl des Präsidiums. Die Funktionsperiode endet mit dem Tag der Neuwahl des Präsidiums.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
(1) Das Präsidium und seine Mitglieder haben eine fünfjährige Funktionsperiode§ 217 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

(2) Die Funktionsperiode beginnt mit dem Tag der Wahl des Präsidiums. Die Funktionsperiode endet mit dem Tag der Neuwahl des Präsidiums.

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