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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Sitz einer Gesellschaft muß in Österreich liegen§ 67 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Der Berufssitz mindestens eines der gesetzlichen Vertreter muß in dem Bundesland liegen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat.
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(2) Der Sitz einer Gesellschaft muß in Österreich liegen§ 67 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Der Berufssitz mindestens eines der gesetzlichen Vertreter muß in dem Bundesland liegen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat.