§ 229a WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Prüfungsverfahren die entsprechend den Vorschriften der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, BGBl. Nr. 125/1955§ 229a WTBG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 431/1996, geführt werden, sind bis 31 seit 15.09.2017 weggefallen. Dezember 2007 zu beenden. Bereits bestandene Teilprüfungen, die erteilte Zulassung zur Fachprüfung und die Prüfungsgebühren verfallen, es sei denn, dass der Prüfungskandidat innerhalb von sechs Monaten ab In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes schriftlich erklärt, seine Prüfungen entsprechend den Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes abzulegen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.09.2005 bis 15.09.2017
Prüfungsverfahren die entsprechend den Vorschriften der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, BGBl. Nr. 125/1955§ 229a WTBG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 431/1996, geführt werden, sind bis 31 seit 15.09.2017 weggefallen. Dezember 2007 zu beenden. Bereits bestandene Teilprüfungen, die erteilte Zulassung zur Fachprüfung und die Prüfungsgebühren verfallen, es sei denn, dass der Prüfungskandidat innerhalb von sechs Monaten ab In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes schriftlich erklärt, seine Prüfungen entsprechend den Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes abzulegen.

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