Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) Fundstelle

Pflichtablieferungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2009 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV)
StF: BGBl. II Nr. 271/2009

Änderung

BGBl. II Nr. 95/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 43, 43a und 43b des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2009, wird – hinsichtlich der §§ 6 bis 14 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und hinsichtlich § 15 nach Anhörung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur – verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2009 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV)
StF: BGBl. II Nr. 271/2009

Änderung

BGBl. II Nr. 95/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 43, 43a und 43b des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2009, wird – hinsichtlich der §§ 6 bis 14 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und hinsichtlich § 15 nach Anhörung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur – verordnet:

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