§ 108a WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Der überlebende eingetragene Partner ist unter sinngemäßer Anwendung der in § 108 § 108a WTBGnormierten Voraussetzungen und Bedingungen zur Fortführung der Kanzlei des verstorbenen eingetragenen Partners berechtigt seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.01.2010 bis 15.09.2017
Der überlebende eingetragene Partner ist unter sinngemäßer Anwendung der in § 108 § 108a WTBGnormierten Voraussetzungen und Bedingungen zur Fortführung der Kanzlei des verstorbenen eingetragenen Partners berechtigt seit 15.09.2017 weggefallen.

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