§ 123 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Der Disziplinaroberrat hat aus einem rechtskundigen Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und 16 Beiräten und deren Ersatzbeiräten mit Sitz bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu bestehen§ 123 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Er hat in Senaten, die aus dem Vorsitzenden des Disziplinaroberrates oder einem seiner Stellvertreter und vier Beiräten zusammengesetzt sind, zu verhandeln und zu entscheiden. Die Zusammensetzung der Senate ist innerhalb von einem Monat nach Bestellung der Mitglieder vom Vorsitzenden für die Dauer der Funktionsperiode zu bestimmen. Jedem Senat muß mindestens ein Mitglied jeder Berufsgruppe angehören.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.1999 bis 31.12.2013
Der Disziplinaroberrat hat aus einem rechtskundigen Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und 16 Beiräten und deren Ersatzbeiräten mit Sitz bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu bestehen§ 123 WTBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Er hat in Senaten, die aus dem Vorsitzenden des Disziplinaroberrates oder einem seiner Stellvertreter und vier Beiräten zusammengesetzt sind, zu verhandeln und zu entscheiden. Die Zusammensetzung der Senate ist innerhalb von einem Monat nach Bestellung der Mitglieder vom Vorsitzenden für die Dauer der Funktionsperiode zu bestimmen. Jedem Senat muß mindestens ein Mitglied jeder Berufsgruppe angehören.

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