Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) In Gesellschaften ist ein gesetzlicher Vertreter als Beauftragter für Fragen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzurichten. Dieser ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 1 verantwortlich.
(3) Bereits bei Einstellung von Personal ist dieses einer Überprüfung im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterziehen.
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(2) In Gesellschaften ist ein gesetzlicher Vertreter als Beauftragter für Fragen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzurichten. Dieser ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 1 verantwortlich.
(3) Bereits bei Einstellung von Personal ist dieses einer Überprüfung im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterziehen.