§ 223 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
§ 223 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.Paragraph 223,

Unmittelbar nach durchgeführter Wahl der Mitglieder des Präsidiums hat die Übergabe der Amtsgeschäfte an den neu gewählten Präsidenten zu erfolgen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
§ 223 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.Paragraph 223,

Unmittelbar nach durchgeführter Wahl der Mitglieder des Präsidiums hat die Übergabe der Amtsgeschäfte an den neu gewählten Präsidenten zu erfolgen.

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