§ 1 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
(1) Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:

1.

Wirtschaftsprüfer,

2.

(aufgehoben durch BGBl. I Nr. 84/2005)

3.

Steuerberater und

(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 161/2006)

(2) Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe§ 1 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.01.2007 bis 15.09.2017
(1) Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:

1.

Wirtschaftsprüfer,

2.

(aufgehoben durch BGBl. I Nr. 84/2005)

3.

Steuerberater und

(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 161/2006)

(2) Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe§ 1 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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