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Diese Verordnung regelt die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung§ 1 ZuV (EGweggefallen) Nrseit 13.12.2014 weggefallen. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. Nr. L 354 vom 31. 12. 2008, S. 16, in Lebensmitteln gemäß Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, ABl. Nr. L 31 vom 1. 2. 2002, S. 1. Diese Verordnung regelt die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. Nr. L 354 vom 31. 12. 2008, Sitzung 16, in Lebensmitteln gemäß Artikel 2, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, ABl. Nr. L 31 vom 1. 2. 2002, Sitzung 1.
Diese Verordnung regelt die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung§ 1 ZuV (EGweggefallen) Nrseit 13.12.2014 weggefallen. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. Nr. L 354 vom 31. 12. 2008, S. 16, in Lebensmitteln gemäß Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, ABl. Nr. L 31 vom 1. 2. 2002, S. 1. Diese Verordnung regelt die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. Nr. L 354 vom 31. 12. 2008, Sitzung 16, in Lebensmitteln gemäß Artikel 2, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, ABl. Nr. L 31 vom 1. 2. 2002, Sitzung 1.