§ 147 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsOrgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind:
    1. 1.Ziffer einsder Präsident,
    2. 2.Ziffer 2die Vizepräsidenten,
    3. 3.Ziffer 3das Präsidium,
    4. 4.Ziffer 4der Vorstand und
    5. 5.Ziffer 5der Kammertag.
  2. (2)Absatz 2Weibliche Kammerfunktionäre oder Angestellte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind berechtigt, Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form zu führen.
§ 147 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
  1. (1)Absatz einsOrgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind:
    1. 1.Ziffer einsder Präsident,
    2. 2.Ziffer 2die Vizepräsidenten,
    3. 3.Ziffer 3das Präsidium,
    4. 4.Ziffer 4der Vorstand und
    5. 5.Ziffer 5der Kammertag.
  2. (2)Absatz 2Weibliche Kammerfunktionäre oder Angestellte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind berechtigt, Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form zu führen.
§ 147 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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