§ 8 ZuV (weggefallen)

Zusatzstoff-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2014 bis 31.12.9999
Produkte, die nicht dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 263/2009§ 8 ZuV, aber in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 115/2008, entsprechen und vor dem 13 (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. Februar 2009 hergestellt, eingeführt, in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.

Stand vor dem 12.12.2014

In Kraft vom 20.08.2009 bis 12.12.2014
Produkte, die nicht dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 263/2009§ 8 ZuV, aber in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 115/2008, entsprechen und vor dem 13 (weggefallen) seit 13.12.2014 weggefallen. Februar 2009 hergestellt, eingeführt, in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.

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