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Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt
- | entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen; | |||||||||
- | gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein; | |||||||||
- | sind die betroffenen Wirtschaftsgüter und Derivate nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG 1988 in den Verlustausgleich einzubeziehen. |
Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt
- | entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen; | |||||||||
- | gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein; | |||||||||
- | sind die betroffenen Wirtschaftsgüter und Derivate nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG 1988 in den Verlustausgleich einzubeziehen. |